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Zehn TippsWie Kinder den Elternunterhalt vermeiden können

Lesezeit 3 Minuten
Unterhalt für Eltern zahlen

Muss ein Elternteil im Heim untergebracht werden, sind die Kosten häufig so hoch, dass Pflegeversicherung und Rente nicht ausreichen.

Häufig reicht die gesetzliche Pflegeleistung plus Rente nicht aus – oder sie reicht nur für ein paar Jahre. Dann sind die Kinder an der Reihe und zahlen Elternunterhalt für ihre pflegebedürftigen Eltern. Doch die Kinder müssen natürlich selbst leistungsfähig sein – und es steht ihnen ein Schonvermögen zu. Finanzexpertin Margit Winkler vom IGB (Institut GenerationenBeratung) gibt Tipps zum Thema Elternunterhalt.

1. Gemeinschaftliche Konten bringen Gefahren

Viele Eheleute führen ausschließlich gemeinsame Konten. Dabei ist häufig nicht klar, dass bei einer Vermögensauskunft gegenüber dem Sozialamt wegen Elternunterhalt jedem von beiden die Hälfte tatsächlich gehört. Das Schonvermögen ist gering. Einen Teil des Vermögens auf andere wie Partner oder Kinder zu überschreiben, kommt einer Schenkung gleich und kann zehn Jahre lang zurückgefordert werden. Daher ist es ratsam, genau zu überlegen auf wessen Namen welche Gelder angelegt werden.

2. Kreditraten sind abziehbar

Der Lebensstil des Unterhaltspflichtigen bleibt erhalten. Wer also (vor der Unterhaltspflicht) teure Konsumgüter wie Pkw, Haushaltsgegenstände, Reisen über Kredite finanziert hat, kann diese Kreditraten bei der Unterhaltsberechnung abziehen. Eine Überziehung beim Girokonto spielt aber keine Rolle. Falls das Konto dauerhaft überzogen ist, macht eine Finanzierung also mehr Sinn.

3. Eigene Altersvorsorge ist wichtig

Machen Sie sich ausgiebig Gedanken über die eigene Altersvorsorge: Vorsorgerückstellungen in Höhe von 5 Prozent Ihres Bruttoeinkommens sind akzeptabel. Diese schmälern das verfügbare Einkommen. Doch sie müssen tatsächlich gezahlt werden. – Das gilt übrigens auch für Ihren Ehepartner.

4. Halten Sie den Anlagegrund für Ihr Vermögen fest

Diese Investition von 5 Prozent in Altersvorsorge gilt nicht nur für die Zukunft sondern auch schon für die vergangenen Berufsjahre. Die Berechnung sieht es so vor, dass das heutige Einkommen und Ihre Berufsjahre zugrunde liegen und geht dabei von einer Verzinsung von 4 Prozent aus. Die Art Ihrer Anlage spielt keine Rolle, doch bis zu dieser genannten Höhe gilt es als Schonvermögen.

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5. Das Eigenheim: Vorsorge und Lebensqualität in einem

Die selbst genutzte Immobilie ist das best geschützte Vermögen. Vielleicht stehen ja Investitionen an: Renovierung, Kachelofen, Solaranlage oder ähnliches? Auch regelmäßige und nachweisliche Instandhaltungsrücklagen zählen.

6. Investieren Sie in Ihre eigene Sicherheit

Längst haben die meisten von uns erkannt, dass es notwendig ist, privat Vorsorge zu treffen. Folgende monatliche Beiträge zu Versicherungen sind anerkannt und werden berücksichtigt: Berufsunfähigkeitsversicherung, Krankenzusatz- und Krankentagegeldversicherung, private Pflegeversicherung.

7. Hatten Sie eine gute Kindheit?

In Einzelfällen, in denen Sie Ihrem Elternteil vorhalten können, Sie finanziell, körperlich oder emotional vernachlässigt zu haben, kann man Ihnen nicht zumuten, dass Sie zur Zahlung herangezogen werden. Sammeln Sie Beweise zu Ihrer Geschichte, um glaubhaft zu sein.

8. Denken Sie an Abänderung

Wenn Sie schon vor der Beratung Elternunterhalt gezahlt haben, ist durch die Erhöhung der Selbstbehalte oft eine Reduzierung möglich. Auch kann eine neuere BGH-Entscheidung für Sie besser sein als Ihre jetzige Berechnung. Prüfen Sie die Abänderung bald, denn es gibt keine Rückwirkung.

Elternunterhalt

Unterhaltsansprüche eigener Kinder haben Vorrang vor den Unterhaltsansprüchen der eigenen Eltern. 

9. Die eigenen Kinder gut versorgen

Denken Sie rechtzeitig an die Einkommens- und Vermögenssituation Ihrer eigenen Kinder, vor allem, wenn diese noch in der Ausbildung sind. Auch für sie sollten die größten Risiken abgesichert sein.

Laut dem jüngsten BGH-Urteil ist es so, das sowohl Kindesunterhalt als auch Unterhalt zur Betreuung des Kindes bei unverheirateten Paaren angerechnet wird.

10. Vorsorgevollmachten ersparen zusätzlichen Ärger

Am besten sind Sie gewappnet, wenn alle Erwachsenen in Ihrer Familie eine Vorsorgevollmacht errichtet haben. Wer das versäumt, dem muss klar sein, dass die einzige Alternative im Bedarfsfall die gerichtliche Betreuung ist. Kontrolle und Kosten erschweren dann den Alltag. (Bearbeitung: gs)

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