Flughafen-ChaosWas Reisende tun können, wenn das Gepäck gar nicht oder zu spät kommt
München/Frankfurt – Flugausfälle, lange Schlangen und riesige Kofferberge – an vielen Flughäfen herrscht zurzeit großes Chaos. Nicht nur bei den Sicherheitskontrollen, auch bei der Gepäckabwicklung mangelt es häufig an Personal. Viele Reisende machen deshalb die Erfahrung, dass das Gepäck bei der Ankunft am Flughafen einfach nicht auftaucht. Die Erholung nach dem Urlaub ist dann schnell wieder zunichte gemacht. Was Sie tun können, wenn Ihr Koffer einfach nicht am Gepäckband ankommt und wie Sie Schadenersatz bei verspätetem oder verlorenem Gepäck geltend machen.
1. Eine angemessene Zeit warten
Bei der Gepäckausgabe kann es aktuell zu langen Wartezeiten kommen, sodass oft unklar ist, ob die Koffer überhaupt am Flughafen angekommen sind. Doch wie lange müssen Reisende am Gepäckband eigentlich auf ihr Gepäck warten? „Grundsätzlich muss man nur so lange auf sein Gepäck warten, wie man erwarten kann, dass dieses in angemessener Zeit kommt“, sagt der Kölner Rechtsanwalt Malte Hotes. „Das heißt, so lange angezeigt wird, dass das Gepäck kommt, kann dem Reisenden zugemutet werden, länger zu warten.“ Werden aber keine Informationen zum Gepäck angegeben, können Betroffene das vermisste Gepäckstück beim Flughafen melden und nach Hause fahren. „Spätestens nach zwei Stunden darf man dann aus meiner Sicht gehen“, so der Reiserechtsexperte.
Wer den Flughafen ohne sein Gepäck verlässt, muss zudem nicht befürchten, dass er seinen Koffer nie wieder sieht: „Wenn man früher geht, muss die Airline dafür Sorge tragen, dass das Gepäck angemessen gelagert wird. Das heißt, es muss weiterhin zuordenbar sein“, sagt Hotes. „Die Airline ist dann auch dazu verpflichtet, das Gepäck an den gewünschten Ort zu liefern.“ Wenn die Fluggesellschaft allerdings nachweisen kann, dass das Gepäck pünktlich da gewesen ist, könnte sie die Kosten für die Kofferlieferung von dem oder der Reisenden zurückverlangen.
2. Den Verlust schnell melden
Wer seinen Koffer vermisst, sollte zunächst den sogenannten Property Irregularity Report (PIR) ausfüllen. Das geht am Lost-and-Found-Schalter des Flughafens. Ist dieser bereits geschlossen, kann das Formular meist auch online auf der Seite der Fluggesellschaft ausgefüllt werden. Um den Schaden ersetzt zu bekommen, reicht das aber noch nicht aus. „Der PIR ist nur dafür da, der Airline zu ermöglichen, die Suche nach dem Koffer aufzunehmen“, so Malte Hotes. Anschließend müsse noch der Schaden selbst gemeldet werden. Das gehe per E-Mail an die Fluggesellschaft, in der auch zusätzliche Kosten, zum Beispiel für Ersatzbeschaffungen, angegeben werden müssen.
Auch die Verbraucherzentrale Hamburg rät, die Verspätung des Gepäcks so schnell wie möglich bei der Airline anzuzeigen. Wer mit verschiedenen Fluggesellschaften gereist ist, sollte zudem jedes Unternehmen informieren. Bei Gepäckverspätungen gilt dabei eine Frist von 21 Tagen, bei Beschädigungen oder Verlust beträgt die Frist sieben Tage.
3. Notfallkoffer organisieren und Nachkäufe dokumentieren
Wer ohne Gepäck weiterreisen muss, dem bieten viele Airlines einen Notfallkoffer an, der das Notwendigste enthält. Außerdem muss die Fluggesellschaft für Kosten von notwendigen Einkäufen am Urlaubsort aufkommen. „Dabei haben Reisende eine sogenannte Schadensminderungspflicht”, erklärt Peter Lassek, Rechtsanwalt der Verbraucherzentrale Hessen. Da zu dem Zeitpunkt noch unklar sein dürfte, ob das Gepäck nur verspätet eintrifft oder ganz verschwunden ist, sollten Betroffene nicht ihren gesamten Kofferinhalt nachkaufen, sondern zunächst nur das Nötigste. Die Quittungen der gekauften Waren sollten die Kunden grundsätzlich aufheben, um sie vorlegen zu können, so Lassek.
4. Auf Rückmeldung der Airline warten
Die Airlines bemühen sich nun darum, das Gepäck an den eigentlichen Zielflughafen zu bringen. Wie man als Reisender davon erfährt, handhaben die Fluggesellschaften unterschiedlich: So schreibt zum Beispiel Eurowings auf seiner Website, dass Fluggäste kontaktiert und das wiedergefundene Gepäck dann per Kurier nachgeschickt wird. Alternativ kann man es selbst am Flughafen abholen. Bis dahin kann man die Suche auch online verfolgen. Easyjet und Ryanair haben ebenfalls Portale für diesen Zweck. Hier kann man gegebenenfalls Zustelladressen anpassen, etwa bei Weiterreise.
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5. Schadenersatz geltend machen
Bei verlorenen Gepäckstücken: Taucht ein Gepäckstück innerhalb von drei Wochen nicht wieder auf, gilt es als verloren und es besteht ein Anrecht auf Ersatz. Reisende müssen konkret nachweisen, was sich im Koffer befunden hat, erklärt Julia Zeller von der Verbraucherzentrale Bayern. Es wird der Zeitwert erstattet oder man erhält eine Pauschale.
Die Zahlung für den Kofferersatz ist gedeckelt. Denn für wertvolle Gegenstände haftet die Fluggesellschaft nicht. In der Regel liegt die Grenze laut den Verbraucherzentralen zwischen 1400 und 1600 Euro. Wer mit wertvollen Sachen reist, sollte diese daher besser im Handgepäck transportieren oder eine Gepäckversicherung abschließen.
Bei verspäteten Gepäckstücken: Hat man Glück und das Gepäck taucht wieder auf, haben Urlauber laut der Verbraucherzentrale Hessen 21 Tage nach dem Tag des Erhalts Zeit, erneut mit der Airline in Kontakt zu treten und eine Erstattung für Kosten, die durch die Verspätung entstanden sind, anzumelden. Bei Pauschalreisen muss sowohl die Fluggesellschaft als auch der Reiseveranstalter informiert werden.
Je nach Fluggesellschaft dauert es unterschiedlich lange, bis die Zahlungen erfolgen, berichtet Julia Zeller. Gesetzliche Fristen gibt es nicht. Reisende sollten daher auf dem Formular alle Infos hinterlegen, um Nachfragen zu vermeiden – also etwa direkt ihre Kontodaten hinterlegen. Meldet sich eine Fluggesellschaft nicht, empfehlen die Verbraucherzentralen Reisenden, sich mit einem Schreiben und einer Fristsetzung von 14 Tagen an diese zu wenden. (lba, mit dpa/tmn)