Versicherung, SicherheitDarf ich in Flipflops Auto fahren?
Im Hochsommer staut sich in vielen Autos die Hitze. Wer dann keine Klimaanlage hat, muss sich anders helfen. Doch Vorsicht: Der Zweck heiligt nicht alle Mittel. Einige Sommermarotten sind gefährlich, zudem kann es im Falle eines Zusammenstoßes richtig teuer werden für den Autofahrer.
Barfuß oder Flipflops am Steuer?
Ganz klar, wirklich verkehrssicher sind weder Flipflops noch blanke Fußsohlen. Doch gesetzlich verboten ist es nicht. Nach einem Unfall können Autofahrer sogar mit einer Schadenersatzzahlungen der Versicherung rechnen, so der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Nur bei grober Fahrlässigkeit und etwa dann, wenn die Schuhe den Unfallhergang stark beeinflusst haben, könne es sein, dass die Vollkaskoversicherung Leistungen kürzt.
Die Haftpflichtversicherung zahle Schäden bei Dritten immer – unabhängig vom Schuhwerk des Fahrers. Dennoch rät der GDV, nur mit rutschsicheren, festen Schuhen zu fahren, um Abrutschen oder Verhaken in den Pedalen zu verhindern. Schließlich möchte niemand für einen Unfall verantwortlich sein.
Sind Highheels im Auto erlaubt?
Ob FlipFlops, barfuß oder eben Highheels - zum Autofahren gehören feste Schuhe, damit im Notfall fest in die Pedale getreten werden kann. Derbe Bergsteigerstiefel sind aber hier auch keine Lösung. Ein paar Autofahrer-Slipper, bei denen die Sohle um die Hacke gezogen ist, sind optimal. Aber ein paar feste Ballerinas tun es für die Dame auch.
Wichtig: Die ausgezogenen Schuhe auf keinen Fall in den Fußraum vor dem Fahrersitz deponieren. Beim Bremsen können sie ansonsten nach vorne rutschen und die Pedale blockieren.
Füße aus dem Fenster?
Ganz lässige Beifahrer strecken ihre Füße während der Fahrt aus dem Fenster, um sie zu kühlen. Solange sie dabei angeschnallt sind, droht laut ADAC kein Bußgeld. Trotzdem rät Verkehrsjurist Dr. Markus Schäpe davon ab: „Bei Unfällen wird es gefährlich, weil Beifahrer in dieser Sitzhaltung nicht mehr gut geschützt sind.“ Vorsicht: Wird der Airbag ausgelöst, können schnell die Beine brechen.
Im Bikini auf dem Autositz?
Im Straßenverkehr gibt es keine Kleiderordnung. „Wer in Badesachen fährt, macht demnach nichts falsch“, so Schäpe. Nicht ratsam ist dagegen die Autofahrt im Adamskostüm: Komplett nackt am Steuer riskieren Autofahrer eine Anzeige wegen Exhibitionismus, so der ADAC-Jurist.
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Welche Sonnenbrillen sind geeignet?
Nicht jede Sonnenbrille eignet sich zum Autofahren: zu dunkle oder zu knallige Gläser können die Farben von Ampeln und Verkehrsschildern verfälschen. Deswegen sollte die Tönung höchstens 75 Prozent betragen. Wer das Autoinnere und die Passagiere vor Sonneneinstrahlung schützen möchte, muss beachten, dass nur die hinteren Fenster verdunkelt werden dürfen. Die Windschutzscheibe und die vorderen Seitenfenster müssen frei bleiben.
Ein Verkleben der Scheiben ist nur mit zugelassener Folie erlaubt. Der ADAC rät deshalb zu mobilen Lösungen, zum Beispiel mit Saugnäpfen. Sollte die Sicht des Fahrers jedoch eingeschränkt sein, droht ein Bußgeld von 10 bis 80 Euro. (mit Material der dpa)