Frist bis Ende JanuarSo füllen Sie die Grundsteuer-Erklärung bei Elster aus
Das Fristende zur Abgabe der Grundsteuer-Erklärung am 31. Januar 2023 naht, doch noch immer haben Millionen Immobilieneigentümer ihre Erklärung nicht beim Finanzamt eingereicht. Wenn Sie dazu gehören, lesen Sie in dieser Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie Sie Ihre Grundsteuer-Erklärung mit Elster ausfüllen.
Bis Ende Dezember 2022 hatte erst knapp die Hälfte der Immobilienbesitzer in Nordrhein-Westfalen die Grundsteuer-Erklärung abgegeben. Dabei ist die Frist bald abgelaufen. Im Sommer hatten Millionen Menschen Post von ihrem Finanzamt bekommen, Betreff „Informationen zur Grundsteuerreform“. Allein in NRW sind 6,5 Millionen Grundstücke neu zu bewerten.
Eigentümerinnen und Eigentümer müssen hierfür bis zum 31. Januar 2023 Daten zu ihrem Wohneigentum dem Finanzamt übermitteln. Mitte Oktober wurde von den Finanzministern der Länder beschlossen, die Abgabefrist, die erst nur bis Ende Oktober galt, zu verlängern.
Frist zur Grundsteuer-Erklärung bis Ende Januar 2023 verlängert worden
Dass so viele Menschen sich mit der Erklärung schwertun, ist nicht verwunderlich. Die eigenen Daten zur Grundsteuerreform richtig zusammenzutragen und abzugeben, ist schon für Steuerprofis keine leichte Aufgabe. Laien sorgen sich erst recht, ob sie das hinbekommen. „Wenn ich an ältere Personen wie meine Mutter denke, die fühlen sich bei dieser Aufgabe schnell hilflos und überfordert“, bestätigt Gero Hagemeister, Präsident des Steuerberater-Verbandes Köln.
Gemeinsam mit dem Präsidenten des Steuerberaterverbandes führen wir Sie hier Schritt für Schritt durch die Anleitung und erklären Ihnen, was Sie beachten müssen. Keine Sorge, für Besitzer eines selbstgenutzten Hauses oder einer Eigentumswohnung ist das Erstellen der Erklärung gar nicht so kompliziert.
Wurde das Haus in der Zwischenzeit kernsaniert?
Dennoch lauern ein paar Tücken: „Es besteht eine große Unsicherheit bezüglich der anzugebenden Quadratmeter“, sagt Hagemeister. Manchmal wurde ein Dachgeschoss ausgebaut oder ein Anbau hinzugefügt. Hier sei ein guter Tipp, in die Unterlagen zur Wohngebäude- oder Hausratsversicherung zu schauen, welche Wohnfläche versichert wurde. Auch beim Baujahr der Immobilie können Fragen auftauchen, etwa wenn das Haus in der Zwischenzeit kernsaniert wurde.
Erster Schritt: Registrierung bei Elster
Als erster Schritt steht eine Registrierung bei Elster an. Wer sich schon für seine Lohnsteuererklärung auf dem Portal www.elster.de registriert hat, hat jetzt einen Vorsprung. Denn aufgepasst, die Registrierung lässt sich nicht direkt am Rechner abschließen. Dort nimmt man die Anmeldung vor und bekommt anschließend per Mail eine Aktivierungs-ID und per Post einen Aktivierungscode zugesandt. Hat man beides, aktiviert man das Zertifikat, mit dem man sich künftig bei Elster einloggen kann. Dieser Vorgang kann bis zu zwei Wochen dauern. Vorausgesetzt man kommt auf die Seite, zeitweise war Elster aufgrund der vielen Zugriffe im Sommer überlastet und nicht erreichbar.
Wer kein eigenes Benutzerkonto hat, kann laut der Finanzämter in NRW auch den Zugang von nahen Angehörigen verwenden. Besitzen beispielsweise die Kinder ein Benutzerkonto, können die Eltern dieses mitnutzen.
Grundsteuer via Elster: Daten auf Vollständigkeit überprüfen
Kann man sich bei Elster einloggen, geht’s los. Dem Informationsschreiben vom Finanzamt ist eine Anlage mit einem Großteil der Daten beigefügt, die zum Ausfüllen der Erklärungsformulare erforderlich sind. Wenn Sie eine Immobilie in NRW besitzen, sind das die folgenden Informationen: Aktenzeichen, Adresse, Gemarkung, Grundbuchblatt, Flur, Flurstück-Zähler, Flurstück-Nenner, Fläche in qm, Bodenrichtwert je qm. Die Daten sollte man vor Übernahme auf Vollständigkeit und Richtigkeit über das Grundsteuerportal prüfen www.grundsteuer-geodaten.nrw.de
Bei Elster eingeloggt klicken Sie auf: Formulare und Leistungen > Alle Formulare >Grundsteuer >Grundsteuer für andere Bundesländer und auf der nächsten Seite ohne weitere Eintragungen auf „weiter“. Im dortigen Bereich Datenübernahme muss noch nichts eingetragen werden. Klicken Sie hier auf „ohne Datenübernahme fortfahren“.
Auf der nächsten Seite müssen Sie eine Auswahl treffen, die Anlage Hauptvordruck (GW1) ist automatisch vorausgewählt, wählen Sie zusätzlich die Anlage Grundstück (GW2) aus und klicken Sie auf „weiter“.
Aktenzeichen, Lage, Gemarkung und Flurstück eintragen
Nun sind Sie auf der Startseite des Formulars. Wählen Sie dort das Aktenzeichen aus. Wählen Sie dann das Bundesland aus, in dem Ihr Grundbesitz liegt. Tragen Sie das 13-stellige Aktenzeichen ohne Sonderzeichen ein, Sie finden es oben links auf dem Informationsschreiben des Finanzamtes. Klicken Sie auf die nächste Seite.
Dort öffnet sich die Seitenübersicht zum Hauptvordruck. Klicken Sie hier auf „nächste Seite“, um mit den Eintragungen zu beginnen. Hier wählen Sie „Hauptfeststellung“ aus, als solche gilt die Neubewertung des Grundstücks. Anschließend wählen Sie die wirtschaftliche Einheit. Bei einem Einfamilienhaus oder einer Eigentumswohnung wählt man hierfür „bebautes Grundstück“. Klicken Sie auf „nächste Seite“, um fortzufahren.
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Unter „Lage des Grundstücks“ tragen Sie die Straße, die Hausnummer, Postleitzahl und den Ort ein. (Auch diese Angaben finden Sie in dem Informationsschreiben). Ist alles eingetragen, klicken Sie auf „nächste Seite“.
Um die Informationen zu Gemarkung und Flurstück einzutragen, klicken Sie auf „Gemarkung und Flurstück hinzufügen“. Geben Sie auch hier die Daten auf der Anlage des Informationsschreibens ein. Das sind: Gemarkung, Grundbuchblatt, Flur, Flurstück Zähler, Flurstück Nenner und Fläche.
Video-Hilfe zur Grundsteuer-Erklärung
Eine gute Schritt für Schritt-Anleitung per Video bietet die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen auf ihre Webseite an unter www.finanzverwaltung.nrw.de/einfach-erklaert-abgabe-der-feststellungserklaerung-mit-elster
Tragen Sie in der Zeile 11 den Anteil, der Ihnen am Flurstück gehört, ein, der Anteil am Zähler soll mit vier Nachkommastellen angegeben werden. Bestätigen Sie die Eingaben anschließend mit „Gemarkung und Flurstück übernehmen“.
Eigentümer des Grundstücks oder der Wohnung hinzufügen
Auf der nächsten Seite wird angegeben, wem das Grundstück oder die Eigentumswohnung gehört. Hierzu klickt man auf „Eigentümer, bzw. Eigentümerin hinzufügen“. Anschließend müssen Sie Name, Titel, Geburtsdatum und Adresse eintragen. Dann auf „Eigentümer(in) Beteiligt(en) übernehmen“ klicken.
Weiter geht’s zur nächsten Anlage „Grundstück (GW2)“. Um mit der Eingabe zu starten, klickt man auf die nächste Seite, dort wählen Sie die Art des Grundstücks aus, zum Beispiel Einfamilienhaus.
Weil Einfamilienhäuser oder Eigentumswohnungen in aller Regel nicht steuerbefreit sind, können Sie die beiden nächsten Seiten überspringen und auf Seite 4 mit Angaben zum Grund und Boden fortfahren. Hier geben Sie die Fläche und den Bodenrichtwert ein. Beides sollte in der Anlage des Schreibens vom Finanzamt stehen und im Grundsteuerportal (www.grundsteuer-geodaten.nrw.de), klicken Sie dann auf „nächste Seite“.
Klicken Sie auf „Gebäude hinzufügen“ - hier müssen Sie das Jahr angeben, ab dem das Gebäude erstmals bezugsfertig war, war das bereits vor 1949 der Fall, müssen Sie nur das entsprechende Feld anklicken. Das Baujahr finden Sie in den Bauunterlagen, im Kaufvertrag oder in Unterlagen zur Gebäudeversicherung. Wurden umfangreiche Kernsanierungen durchgeführt, sind diese zu berücksichtigen. Dann klicken Sie auf „nächste Seite“.
Garagen oder Tiefgaragenstellplätze angeben
Auf dieser Seite geben Sie die Anzahl der zum Haus gehörigen Garagen oder Tiefgaragenstellplätze an. Stellplätze im Freien wie Carports brauchen Sie nicht einzutragen. Sollte kein Eintrag notwendig sein, fahren sie mit der nächsten Seite fort.
Geben Sie jetzt die Anzahl der Wohnungen und deren Gesamtwohnfläche in dem Auswahlfeld ein, das der Größe ihrer Wohnung entspricht. Die Daten finden Sie im Kaufvertrag, im Mietvertrag, in den Unterlagen der Gebäudeversicherung oder in den Bauunterlagen. Sind die Angaben vollständig, speichern Sie diese mit „Gebäude übernehmen“
Eingaben zur Grundsteuer vorm Versenden prüfen
Haben Sie alle Angaben eingetragen, können Sie diese prüfen, bevor Sie sie ans Finanzamt übermitteln. Dafür klickt man oben links auf das blau hinterlegte Feld „Prüfen der Eingaben“. Ergibt die Prüfung, dass alle Angaben vollständig und plausibel sind, klicken Sie auf „Versenden“ des Formulars. Anschließend erhalten Sie noch einmal alle eingegebenen Daten aufgelistet.
Klicken Sie nun auf Absenden, geht Ihre Erklärung ans Finanzamt, anschließend bekommen Sie eine Bestätigung an die hinterlegte E-Mail-Adresse. Geschafft!