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Corona-PandemieWelche Rechte Kunden von Fitnessstudios haben

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Bis im Fitnessstudio wieder trainiert werden kann, könnte es noch eine Weile dauern.

Hamburg – Aufgrund der Corona-Pandemie sind Fitnessstudios in Deutschland nach wie vor geschlossen. Abhängig von der Sieben-Tage-Inzidenz, wird unter strengen Auflagen frühestens ab Montag wieder kontaktfreier Individualsport erlaubt. Ausnahmen bilden Bundesländer wie Mecklenburg-Vorpommern, Baden-Württemberg, Hessen, einzelne Städte in Schleswig-Holstein und auch Bayern.

Die Krise trifft die Fitnessbranche hart: Insgesamt 1,35 Millionen Mitglieder kündigten ihre Verträge im vergangenen Jahr. Entgegen dem kontinuierlichen Wachstum der vergangenen Jahre, büßten die Studios und Gesundheitszentren 11,6 Prozent ihrer Mitgliedschaften ein – diese lagen zum Stichtag Ende Dezember bei 10,31 Millionen, wie die Arbeitgeber der Branche am Donnerstag mitteilten. Außerdem stand unter dem Strich ein Umsatzminus von 24,5 Prozent – minus 4,16 Milliarden Euro.

Es wird weiter kassiert

Doch viele Verbraucher kommen gar nicht so einfach aus ihren Mitgliedschaften heraus: Einige Betreiber verlängern die Laufzeit der Verträge ungefragt um die Zeit der angeordneten Schließung oder fordern Beiträge ein. Laut der Verbraucherzentrale ist dieses Vorgehen aber nicht zulässig. „Mittlerweile verschicken die Anbieter schon Kündigungsbestätigungen, in denen gar kein Datum steht – und das kann nicht sein“, sagt Rechtsexpertin Tiana Preuschoff von der Verbraucherzentrale Niedersachsen im Gespräch mit unserer Redaktion. Wer seinen Vertrag fristgerecht gekündigt habe, müsse eine Vertragsverlängerung nicht akzeptieren, denn diese dürfe den Verbrauchern nicht einfach aufgezwungen werden. Da die Anbieter keinen Anspruch auf Beitragszahlungen hätten, dürften sie auch keine Mahn- oder Inkassokosten verlangen.

Fehlende Kundschaft

Durch den langen Lockdown und die anhaltende Unsicherheit habe man viele Mitglieder verloren. Zudem sei es nicht möglich, Neukunden zu gewinnen. Denn: In den für die Branche so wichtigen Monaten Januar und Februar schließen die Studios in der Regel die meisten Neuverträge ab, da sich viele Menschen für das neue Jahr vornehmen, mehr Sport zu treiben. „Durch den ständig sinkenden Kundenbestand ergibt sich ein riesiges wirtschaftliches Problem.“ Man hoffe allerdings, dass die Kunden nach dem Lockdown zurückkehren. „Viele haben in der Pandemie erkannt, wie wichtig Sport und Gesundheit sind“, so Schwarze. (aj)

Der Streitpunkt liege in der Rechtsgrundlage für die Verlängerung: Aus Sicht der Verbraucherzentrale können Studios, die schließen müssen, juristisch gesehen ihre Leistung nicht erbringen. Daraus folgt, dass die Verbraucher ein Leistungsverweigerungsrecht haben. Die Anbieter beharren jedoch auf ein Recht der Vertragsanpassung (§ 313 BGB). Dadurch sind in der letzten Zeit einige erstinstanzliche Urteile ergangen, in denen entschieden wurde, dass die Unternehmen auch einseitig – also ohne Zustimmung der Kunden – die Verträge um die Zeit der Schließung verlängern dürfen.

Gutscheine akzeptieren

Wer seinen Vertrag vor dem 8. März 2020 abgeschlossen hat und für die Schließzeiten bereits Beiträge gezahlt hat, muss einen Gutschein akzeptieren. Laut Preuschoff muss es sich dabei jedoch um einen Wertgutschein in Höhe der gezahlten Summe handeln, der nicht zweckgebunden sein darf. Viele Studiobetreiber hätten ihren Mitgliedern aber Gutscheine für Getränke oder Zusatzkurse angeboten. „Verbraucher müssen die Wahl haben, wann und wofür die die Gutscheine einlösen möchten.“ Wird der Gutschein bis zum 31. Dezember 2021 nicht eingelöst, müssen die Fitnessstudiobetreiber die Summe ausbezahlen. Befinden sich Mitglieder in einer finanziellen Notlage und können dies nachvollziehbar erklären, können sie auf einer sofortigen Erstattung der Beiträge bestehen.

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Verbraucher, die ihre Beiträge kommentarlos weiterzahlen, um etwa ihr Studio zu unterstützen, sollten laut Preuschoff mögliche Insolvenzen im Blick behalten. „Ist ein Studio insolvent, ist das Geld weg.“

Laut Birgit Schwarze, Präsidentin beim Arbeitgeberverband deutscher Fitness- und Gesundheitsanlagen (DSSV), werden Fitnessbetriebe aktuell wirtschaftlich kaputt gemacht. „Sie stehen mit dem Rücken zu Wand“, sagte sie im Gespräch mit unserer Redaktion und kritisiert die pauschalen Schließungen. „Die Politik sollte es endlich möglich machen, dass die Betriebe mit guten Hygienekonzepten auch öffnen können.“