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Kuriose TricksAuf diese Steuertipps wären Sie nie gekommen

Lesezeit 14 Minuten

Außergewöhnliche Belastungen, Werbungskosten, Betriebsausgaben oder haushaltsnahe Dienstleistungen – Steuerzahler kennen meist die Begriffe, wissen aber nicht genau, was sie im Einzelnen darunter absetzen können.

Das deutsche Steuergesetz ist eines der kompliziertesten der Welt – kein Wunder, dass selbst viele Steuerprofis nicht alle absetzbaren Posten kennen. Wir haben sechsundzwanzig ungewöhnliche Tipps gesammelt, mit denen Steuerzahler sparen können.

Allergiematratze

Wenn die Krankenkassen die Erstattung oder Übernahme der Kosten nicht übernimmt, können chronisch Kranke die Ausgaben für ihre Allergiematratze sowie das Bettzeug für Allergiker unter Umständen als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung geltend machen. Den Nachweis muss man durch ein amtsärztliches oder vertrauensärztliches Gutachten erbringen. Ein Facharztgutachten oder gar eine ärztliche Empfehlung reichen nicht aus. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden (Az.: III B 178/06).

Auslandsfortbildung

Auslandsreisen zur beruflichen Fortbildung lassen sich in der Regel als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Voraussetzung: Das Unternehmen kommt nicht selbst für die Kosten auf. Darauf weist die Lohnsteuerhilfe Bayern hin. Das Finanzamt prüft allerdings genau, ob die Reise tatsächlich hauptsächlich beruflichen Charakter hatte. Teilnahmegebühren für einen Lehrgang im Ausland abzusetzen, ist dabei in der Regel kein Problem. Schwieriger wird es jedoch, auch die Fahrt- und Reisekosten geltend zu machen.

Soll eine Fortbildung mit einer privaten Reise verknüpft werden, ist eine Kostenaufteilung möglich. Nicht nur Teilnahmegebühren für berufsbezogene Kongresse und Seminare können geltend gemacht werden, sondern auch anteilig die Reisekosten nach dem Verhältnis der beruflich und privat genutzten Tage. Das ist aber nur möglich, wenn die beruflichen Anteile eine wesentliche Rolle spielen und direkt nachweisbar sind.

Die Reinigung der Arbeitskleidung kann von der Steuer abgesetzt werden.

Berufsbekleidung

Wer Berufsbekleidung bei der Arbeit tragen muss, kann die Reinigungskosten laut Bund der Steuerzahler absetzen. Dies gilt insbesondere in Berufen bzw. Branchen mit festen Kleidervorschriften. Dazu können Arbeitsschutzbekleidung oder Sachen mit Firmenemblem zählen – wie Arztkittel und weiße Kleidung für klassische Heilberufe. Auch die Sportsachen eines Sportlehrers oder Berufssportlers gelten als Berufskleidung, ebenso Handwerkeranzüge und Schutzkleidung wie Labormäntel oder Sicherheitskittel.

Die Reinigungskosten sind als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben in der Einkommensteuererklärung absetzbar. Es ist dabei egal, ob die Reinigung zu Hause oder in der Textilreinigung erfolgt. Im letzten Fall sollte auf dem Reinigungsbeleg am besten vermerkt werden, dass es sich um Berufsbekleidung handelt. Wer selbst wäscht, kann bestimmte Pauschalen abziehen. Bei Buntwäsche können in einem 2-Personen-Haushalt pro Kilogramm Wäsche 0,48 Euro angesetzt werden.

Eine Beerdigung ist teuer. Unter Umständen können die Kosten von der Steuer abgesetzt werden.

Beerdigung

Hinterbliebene können Beerdigungskosten unter Umständen von der Steuer absetzen. Darauf weist die Steuerberaterkammer (SBK) Rheinland-Pfalz hin. Der Fiskus helfe, wenn das Erbe geringer sei als die Kosten für die Beerdigung, erklärt Kammerpräsident Edgar Wilk. Die Angehörigen sollten sich genau ansehen, was sie erben und welche Leistungen sie von Versicherungen, dem Arbeitgeber des Verstorbenen und Behörden erwarten können.

Sollten sie Schulden erben, mildere die Regelung die finanzielle Situation, denn der Fiskus wertet die Differenz zwischen dem geringen Erbe und den Beerdigungskosten als außergewöhnliche Belastung, erklärt die SBK. Dazu gehören auch die Kosten für die Grabstätte, den Grabstein und die Überführungskosten. Für die Kosten einer Beerdigung lege das Finanzamt aber eine Angemessenheitsgrenze von 7500 Euro fest, betont die SBK.

Duales Studium

Kosten, die bei einem dualen Studiengang entstehen, können als Werbungskosten steuermindernd abgesetzt werden. Fahrten zum Unternehmen zählen als Fahrten zur regelmäßigen Arbeitsstätte und können mit 30 Cent je Entfernungskilometer abgesetzt werden.

Alternativ könnten hier auch die tatsächlichen Kosten der öffentlichen Verkehrsmittel bis zu einem Maximalbetrag von 4500 Euro im Jahr geltend gemacht werden. Die Fahrten zur Hochschule hingegen werden nach Reisekostengrundsätzen in der Steuererklärung geltend gemacht, erklärt der Bund der Steuerzahler. Das heißt, es werden pro Kilometer 30 Cent abgerechnet oder die tatsächlichen Kosten ohne Begrenzung der Höhe nach. Auch Verpflegungsmehraufwendungen kann man absetzen.

Fitnessstudio

Beiträge für das Fitnessstudio können unter bestimmten Umständen steuerlich abgesetzt werden. Darauf macht der Lohnsteuerverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) aufmerksam. Die Voraussetzung: Das Training muss zur Heilung oder Linderung einer Verletzung oder Krankheit beitragen. Außerdem muss es regelmäßig unter fachmännischer Aufsicht eines Arztes oder Heilpraktikers stattfinden.

Damit das Finanzamt die Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung anerkennt, müssen Steuerpflichtige bei der Behörde ein amtsärztliches Attest einreichen. Dieses Dokument muss den gesundheitlichen Trainingsbezug sowie die Diagnose des Hausarztes bestätigen. Die Bescheinigung des Amtsarztes muss allerdings vorliegen, bevor der Steuerpflichtige einen Vertrag im Sportstudio abschließt.

Feier mit Kollegen

Arbeitnehmer, die ihren Ausstand vom Job mit den Kollegen feiern, können die Kosten dafür unter bestimmten Voraussetzungen als Werbungskosten absetzen. „Wichtig ist, aus welchem Anlass gefeiert wird“, informiert Constanze Grüning vom Bund der Steuerzahler. Ein Urteil des Finanzgerichts Münster vom 29. Mai 2015 liefert Indizien, worauf Arbeitnehmer achten sollten.

Klar ist: Um als Werbungskosten die Steuer zu mindern, müssen Aufwendungen im beruflichen Zusammenhang stehen. Das ist bei Feiern meist der Fall, wenn der Mitarbeiter in den Ruhestand geht oder den Arbeitgeber wechselt. Private Ausgaben werden hingegen nicht berücksichtigt. Dazu zählen eher Feiern wie Dienstjubiläen oder Geburtstage. Kriterien wie Zeit und Veranstaltungsort können einen Hinweis darauf geben, wann eine Feier beruflich oder privat ist. Findet die Veranstaltung während der Arbeitszeit und auf dem Betriebsgelände statt, liefert dies ein Argument für einen beruflichen Anlass.

Absatzen kann man die Kosten sogar dann, wenn Arbeitnehmer die Party mit einem privaten Anlass verbunden haben und sich unter den Gästen auch Verwandte, sowie Freunde befanden. Dann muss der Arbeitnehmer die entstandenen Aufwendungen aber entsprechend der verschiedenen Gruppen aufteilen. Beim Finanzamt darf er dann auch nur den Betrag angeben, den er für seine Gäste aus dem beruflichem Umfeld ausgegeben hat. Das entschied der Bundesfinanzhof Az.: VI R 46/14). Wichtig dabei sei, dass der als Werbungskosten abziehbare Betrag klar unterteilt werden kann.

Steuertipps zu Goldmünzen, Haustier-Babysitter, Immobilien

Goldbarren und -münzen

Sogenanntes Anlagegold kann in Deutschland mehrwertsteuerfrei erworben werden – darauf weist Julia Topar vom Bundesverband deutscher Banken hin: „Hierzu gehören handelsübliche Goldbarren und Goldmünzen, die nach 1800 geprägt wurden, gesetzliche Zahlungsmittel sind oder waren und deren Marktpreis sich im Wesentlichen nach ihrem Goldgehalt bestimmt.“ Andere Goldmünzen sowie Goldschmuck sind dagegen mehrwertsteuerpflichtig.

Bei Goldbarren und -münzen sind die Veräußerungsgewinne grundsätzlich steuerfrei, wenn zwischen Erwerb und Verkauf mehr als zwölf Monate liegen. Auf Gewinne aus einer Anlage in börsengehandelte Goldzertifikate wird Abgeltungssteuer erhoben.

Wenn der Hund nicht mit in den Urlaub soll, kann eine häusliche Betreuung sinnvoll sein – und sie ist steuerlich absetzbar.

Haustier-Babysitter

Ob Füttern oder Fellpflege – wer sein Tier während des Urlaubs zu Hause betreuen lässt, kann die Ausgaben von der Steuer absetzen. Das ergibt sich zumindest aus einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH). Nach Ansicht der obersten Finanzrichter gehören auch die Versorgung und Pflege von Haustieren grundsätzlich zu haushaltsnahen Dienstleistungen. Voraussetzung für die steuerliche Begünstigung ist, dass das Tier im Haushalt des Steuerpflichtigen aufgenommen wurde (Az.: VI R 13/15).

Wichtig zu beachten: Die Tiere müssen privat gehalten werden und der Betreuer sollte ein Gewerbe angemeldet haben. Die Rechnung sollte per Überweisung oder Abbuchung, nicht aber bar bezahlt werden. Außerdem müssen die Tiere im Haushalt, also auf dem Grundstück des Auftraggebers bzw. Tierhalters, betreut werden. Sonst handelt es sich nicht um eine haushaltsnahe Dienstleistung. Tierbesitzer können ihre Steuerschuld um 20 Prozent der Arbeitskosten senken. Maximal sind 4000 Euro im Jahr absetzbar.

Heileurythmie

Kosten für eine medizinische Behandlung der Homöopathie, Anthroposophie und Phythotherapie können als außergewöhnliche Belastung die Einkommensteuer mindern. Das gilt auch für die anthroposophische Heileurythmie, wie der Bundesfinanzhof entschied. (Az: VI R 27/13) Sie gehört laut Gericht zu den gesetzlich anerkannten besonderen Therapierichtungen. Diese würden teilweise von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Soweit dies nicht der Fall sei, reiche steuerlich die Verordnung durch einen Arzt oder Heilpraktiker aus.

Immobilien

Schenkungen von Immobilien innerhalb der Familie sind unter Umständen steuerfrei. Darauf weist die Bundessteuerberaterkammer in Berlin hin. So bleiben laut § 13 des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) Zuwendungen unter Lebenden steuerfrei, mit denen ein Ehegatte dem anderen Ehegatten Eigentum oder Miteigentum an einem bebauten Grundstück verschafft, soweit darin eine Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird.

Wichtig dabei zu beachten: Die Steuerbefreiung gilt in der Regel nur für Familienheime. Gemeint sind damit Immobilien, in denen sich der Mittelpunkt des familiären Lebens der Eheleute befindet. Zweit- oder Ferienwohnungen sind also nicht steuerlich begünstigt. So kann die Schenkung eines zu eigenen Wohnzwecken genutzten Hauses zwischen Ehegatten durchaus der Schenkungssteuer unterliegen, wenn sich dort zum Zeitpunkt der Schenkung nicht der Lebensmittelpunkt befand.

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Soll die Steuerbefreiung in Anspruch genommen werden, sollte daher auf bestimmte Merkmale geachtet werden. Dazu gehören beispielsweise die Entfernung zum Arbeitsplatz der Partner, die Lage von eventuell besuchten Schulen und Kindergärten, die Lage der Immobilie in typischen Feriengebieten, Ausstattung und Größe des Objektes sowie die soziale Vernetzung der Eheleute im fraglichen Wohnumfeld.

Kunstsammlung

Wer in seiner Freizeit Kunstwerke sammelt und verkauft, kann die Allgemeinheit unter Umständen an den Kosten beteiligen. Zwar wird eine Kunstsammlung in der Regel privat genutzt und nicht zum Zweck der Gewinnmaximierung. An den entstandenen Verlusten kann sich das Finanzamt dennoch beteiligen. Das macht zum Beispiel dann Sinn, wenn man über weitere positive Einnahmequellen verfügt und die roten Zahlen aus der Betreibung des Hobbys damit steuersparend verrechnen will.

Der Fiskus muss davon überzeugt werden, dass man mit der Tätigkeit tatsächlich Profit erzielen will. Im Mittelpunkt jeder Prüfung steht daher die Gewinnerzielungsabsicht. Um dies dem Finanzamt glaubhaft darzustellen, eignen sich zum Beispiel Berechnungen zur Wirtschaftlichkeit, Untersuchungen des Marktes und der Plan B, wie man auf entstandene Verluste reagieren will. Wer natürlich zudem in dem Fach eine Ausbildung vorweisen kann, punktet bei der Prüfung.

Steuertipps zu Makler, Pkw-Stellplatz, Park and Ride sowie Prämienprogrammen

Maklergebühren

Bei einem berufsbedingten Umzug können die Kosten für den Immobilienmakler steuerlich geltend gemacht werden - zum Beispiel, wenn sich der Anfahrtsweg zur Arbeit durch den Umzug deutlich verringert. Grundsätzlich erkenne das Finanzamt in einem solchen Fall die entstandenen Umzugskosten als Werbungskosten an, erklärt der Neue Verband der Lohnsteuerhilfeverein (NVL) in Berlin. Dazu gehörten auch die Gebühren für die Vermittlung einer Mietwohnung.

Ein Umzug aus beruflichen Gründen kann aufreibend sein. Gut, dass man wenigstens die Maklergebühren steuerlich gelten machen kann.

Park and Ride

Die Kosten für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz können steuerlich berücksichtigt werden. Wird der Arbeitsweg mit dem eigenen Auto zurückgelegt, kann der Fahrer pro Kilometer 0,30 Euro absetzen, erklärt der Bund der Steuerzahler. Diese Entfernungspauschale gilt auch bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel.

Was viele nicht wissen: Übersteigen die tatsächlichen Fahrtkosten die Entfernungspauschale, können die nachgewiesenen Ticketpreise bis zu 4500 Euro jährlich angesetzt werden. „Nutzen Arbeitnehmer für den Weg zur Arbeit mehrere öffentliche Verkehrsmittel, wie Bus und Bahn, so gilt für alle die Höchstgrenze einheitlich“, erklärt Constanze Grüning vom Steuerzahlerbund. Das geht aus einer Entscheidung des Finanzgerichts Münster hervor (Az.: 11 K 2574/12 E).

Zur Arbeit fahren viele Menschen etliche Kilometer. Die vollen Fahrtkosten können hierfür nur abgesetzt werden, wenn der Einsatzort variiert.

Bei Park and Ride, also wenn sowohl der Pkw als auch öffentliche Beförderungsmittel genutzt werden, muss zuerst die kürzeste Straßenverbindung ermittelt werden, um dann die Kosten – bezogen auf die jeweiligen Teilstrecken – zu errechnen. Strecken mit dem Pkw und öffentlichen Verkehrsmitteln müssen also getrennt ermittelt werden. Beide Beträge ergeben die insgesamt anzusetzenden Werbungskosten.

Pool-Arbeitsplatz

Ein Großbetriebsprüfer eines Finanzamtes muss sich mit sieben Kollegen drei sogenannte Poolarbeitsplätze teilen. Er darf seine Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer absetzen. Denn der Poolarbeitsplatz steht in seinem konkreten Fall nicht im nötigen Umfang zur Verfügung, um alle Arbeiten korrekt erledigen zu können. Deshalb sei der Betriebsprüfer auf den Arbeitsplatz zu Hause angewiesen, urteilte der Bundesfinanzhof. (Az.: VI ZR 37/13)

Pkw-Stellplatz

Die Anmietung eines Auto-Stellplatzes kann zu den notwendigen Auslagen im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung gehören. In diesem Fall sind die Ausgaben dafür vom Fiskus als Werbungskosten anzuerkennen, entschied der Bundesfinanzhof. (Az.: VI R 50/11)

Dauert die Auswärtstätigkeit mindestens eine Woche, lassen sich die Telefonate nach Hause als Werbungskosten absetzen.

Privatschulen

Kosten für eine Privatschule können bei der Steuererklärung angegeben werden. Bis zu 30 Prozent der Kosten und maximal 5000 Euro dürfen Eltern pro Jahr als Sonderausgaben absetzen. Steuerlich anerkannt werden aber nur die Ausgaben für den Unterricht.

Prämienprogramme

Meilen beim Fliegen, Bonuspunkte beim Tanken oder Einkaufen - wer auf einer beruflichen Reise an Kundenprogrammen teilnimmt, darf das Finanzamt nicht vergessen. Denn Bonuspunkte oder -meilen zählen in diesem Fall zum Arbeitslohn und sind damit steuerpflichtig. „Die Gesetzesdefinition ist da eindeutig“, erklärt Erich Nöll vom Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL) in Berlin.

„Zum Arbeitslohn gehört alles, was dem Arbeitnehmer aus dem Dienstverhältnis zufließt.“ Zur Vereinfachung gibt es für Sachprämien jedoch einen Freibetrag von 1080 Euro im Jahr. Sachprämien bis zu diesem Wert sind steuerfrei und müssen nicht versteuert werden.

Steuertipps zu rezeptfreien Medikamenten, Samenspende, Taubenabwehr, Telefonaten

Rezeptfreie Medikamente

Wer rezeptfreie Medikamente kauft, sollte die Quittung und das Rezept aufheben. Denn die Kosten kann man unter Umständen von der Steuer absetzen. Darauf weist der Deutsche Apothekerverband in Berlin (DAV) hin. Es müsse allerdings nachgewiesen werden, dass die Medikamente medizinisch notwendig waren. Dafür kann ein Grünes Rezept hilfreich sein, mit dem der Arzt ein nicht verschreibungspflichtiges Medikament empfiehlt und das der Apotheker als Quittung stempelt.

Steuerlich anerkannt werden auch die Ausgaben für den Unterricht an einer Privatschule.

Ob und in welcher Höhe das Finanzamt die Ausgaben anerkennt, werde von Fall zu Fall entschieden. Der DAV weist darauf hin, dass krankheitsbedingte Kosten nur dann steuermindernd wirken, wenn sie eine zumutbare Belastung übersteigen.

Samenspende

Die Kosten für künstliche Befruchtungen können Eheleute unter Umständen als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Das gilt auch für Spermien eines anonymen Spenders, die von einer Samenbank stammen. Die Befruchtung der Ehefrau mit Fremdsamen sei eine medizinische Maßnahme, wenn sie eine behinderte Körperfunktion des Ehemannes ersetze, heißt es in einem Urteil des Bundesfinanzhofs. (Az.: VI R 43/10)

Studienkredit

Wer für eine kostenpflichtige Ausbildung einen Kredit aufnehmen muss, kann davon nach seinem Abschluss steuerlich profitieren. Denn sobald der Steuerzahler den Kredit zurückzahlt, kann er die Rückzahlungszinsen in der Einkommensteuererklärung angeben. Die Zinsen wirken sich steuermindernd aus. Darauf weist der Bund der Steuerzahler hin.

Doch Vorsicht: „Die Rückzahlungsraten für das Bafög können nicht steuerlich abgesetzt werden“, sagt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Werden jedoch Zinsen zum Beispiel für einen Studienkredit fällig, so seien diese absetzbar.

Taubenabwehr

Mit der Betriebskostenabrechnung der Wohnung lassen sich Steuern sparen. Viele Positionen können als haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen bei der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Vielfach unbekannt ist jedoch, dass auch exotische Positionen wie Dachrinnenreinigung, Graffiti- oder Hausschwammbeseitigung, die Installation oder Reparatur von Insektenschutzgittern, Maßnahmen zur Pilzbekämpfung oder zur Taubenabwehr abgesetzt werden können.

Mieter sollten die Betriebskostenabrechnung nach solchen Punkten durchforsten und in der Steuererklärung angeben. Am komfortabelsten ist es für die betreffenden Mieter, wenn der Vermieter eine Bescheinigung ausstellt und auflistet, welche Positionen als Handwerkerleistungen und als haushaltsnahe Dienstleistungen in die Einkommensteuererklärung gehören. Für Wohnungs- und Hauseigentümer, die Eigennutzer sind, gilt grundsätzlich das Gleiche, erklärt der Bund der Steuerzahler. Bei Vermietern hingegen stellen solche Kosten Werbungskosten dar.

Eine künstliche Befruchtung gilt als außergewöhnliche Belastung. Es muss aber eine Krankheit vorliegen.

Telefonate nach Hause

Telefonate nach Hause können auswärtig Tätige als Werbungskosten absetzen. Das entschied der Bundesfinanzhof (Az.: VI R 50/10). Voraussetzung dafür ist laut Bund der Steuerzahler, dass der Betroffene einer Auswärtstätigkeit von mindestens einer Woche nachgeht. Relevant ist das Urteil insbesondere für im Ausland tätige Steuerzahler. Ob diese verheiratet oder alleinstehend sind, ist egal. Im Zusammenhang mit der doppelten Haushaltsführung entschied das Gericht in einem anderen Verfahren (Az.: VI R 90/84), dass ein Telefongespräch nach Hause von bis zu 15 Minuten pro Woche steuerlich abzugsfähig ist, wenn auf die Familienheimfahrt - aus welchen Gründen auch immer – verzichtet wird.

Noch mehr Steuertipps – von Wintergarten bis Zivilprozess

Versetzung

Wird ein Arbeitnehmer immer wieder längere Zeit in einem anderen Betriebsteil eingesetzt, kann er die vollen Fahrtkosten steuerlich geltend machen. Denn in diesem Fall zählt der Einsatzort nicht als regelmäßige Arbeitsstätte, erklärt der Bund der Steuerzahler mit Blick auf eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) (Az.: VI R 51/12). Das Finanzamt muss also die Ausgaben für den Hin- und Rückweg anerkennen.

Teures Hobby? Hier gilt es, das Finanzamt zu überzeugen, dass die Aktivität langfristig Geld in die Kasse spült (Gewinnerzielungsabsicht).

Grundsätzlich gilt: Eine erste Tätigkeitsstätte wird erst dann angenommen, wenn der Mitarbeiter dem anderen Betriebsteil dauerhaft zugeordnet wird. Von einer dauerhaften Zuordnung ist auszugehen, wenn der Arbeitnehmer voraussichtlich länger als 48 Monate an diesem Arbeitsplatz tätig werden soll, erklärt der Bund der Steuerzahler.

Wintergarten-Neubau

Seit 2014 gilt der Steuerbonus auch für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten innerhalb des Hauses, wenn dabei neuer Wohnraum geschaffen wird. Dazu zählt zum Beispiel die Errichtung eines Wintergartens. Kosten für reine Neubaumaßnahmen sind allerdings nicht begünstigt. Daher sollte man erst in sein neues Haus einziehen und dann die Garage bauen, rät Christina Georgiadis vom Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH).

Zahnspange

Patienten können sich einen Teil des ausgegebenen Geldes von ihrem Finanzamt zurückholen. In der Regel werden Krankheitskosten in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt. Steuerlich geltend machen kann ein Steuerzahler nur die Kosten, die er selbst tragen musste und nicht von einer Versicherung erstattet bekommt. Außerdem erkennt das Finanzamt nicht den vollen Betrag an, sondern rechnet eine sogenannte zumutbare Belastung an.

Anrechnen lassen sich Zuzahlungen zu Medikamenten, Zahnersatz, Zahnspangen, Kuraufwendungen sowie die Anschaffung und der Einbau eines Treppen- oder Badewannenlifts, wenn zuvor ein Gutachten eingeholt wurde. Auch eine Physiotherapie kann steuerlich geltend gemacht werden, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt. Nicht zu den Krankheitskosten zählen Ausgaben für die Pille oder für besondere Diäten.

Wie hoch die individuelle zumutbare Belastung ist, können Sie auf der Webseite der Oberfinanzdirektion Niedersachsen ausrechnen.

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Zivilprozess

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass das Finanzamt die Ausgaben für einen Zivilprozess anerkennen muss, wenn dieser ausreichende Aussicht auf Erfolg hat (Az.: VI R 42/10). Laut Gesetz gilt das zudem nur, wenn es in den Prozessen um die Existenzgrundlage der Streitparteien geht. Das ist zum Beispiel bei Zivilprozessen im Versicherungsrecht der Fall. Denn in Prozessen, in denen es beispielsweise Streit mit einer Unfall-, Berufsunfähigkeits- oder Gebäudeversicherung gibt, gehe es darum, die Existenzgrundlage des Versicherungsnehmers zu sichern.

Auch im Rahmen des Schadensrechts, etwa bei Arzthaftungsfällen oder nach einem Verkehrsunfall, wenn der Versicherungsnehmer seine Ansprüche durchsetzen muss, könnten die Prozesskosten absetzbar sein. (mit Material von dpa)