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AlltagsfrageDarf ich im Restaurant einfach gehen, wenn die Rechnung nicht kommt?

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Wenn der Kellner einfach nicht die Rechnung bringt, darf man dann gehen? 

Celle – Manche Frage traut man kaum zu stellen - nicht einmal dem Partner, und auch nicht einem Arzt oder Anwalt. Das Thema ist unangenehm, der Einblick in die persönlichen Lebensumstände könnte peinlich und tief werden, vielleicht drohen sogar rechtliche Konsequenzen. Doch wie gut, dass einen Freund gerade ganz genau dasselbe Problem beschäftigt. Fragen wir also doch mal für ihn...

Die Frage heute: Mein Freund ist im Restaurant gegangen ohne zu zahlen, weil die Rechnung einfach nicht kam? Durfte er das?

Wenn ein Gast im Restaurant etwas bestellt, entsteht rechtlich ein Bewirtungsvertrag. Die Leistung des Wirtes muss bezahlt werden. „Wenn die Rechnung nicht kommt, gerät der Gastwirt aber in den sogenannten Annahmeverzug“, erklärt Rechtsanwalt Christian Bereska aus Celle. „Der Gast muss nicht ewig sitzen bleiben.“ Man könne zum Beispiel auf den Kellner zugehen und erklären, dass man in fünf Minuten gehe, sofern die Rechnung nicht komme. Und dann darf man gehen.

„Die Rechnung muss der Gast aber trotzdem bezahlen“, betont Bereska. Theoretisch denkbar ist etwa, dass man Kontaktdaten am Tisch hinterlässt oder über die Webseite des Restaurants nachträglich per E-Mail um die Rechnung bittet. Doch wer macht das? Wohl niemand.

In der Praxis habe der Gastwirt kaum eine Handhabe, sein Recht durchzusetzen, wenn der Gast gegangen ist. „Der Bewirtungsvertrag ist ein anonymer Vertrag“, erläutert der Jurist. „Der Wirt hat in der Regel weder Name noch Adresse des Gastes.“ Das heißt: Gehen und nicht bezahlen, das darf man eigentlich nicht - es bleibt aber folgenlos. So ist es in Deutschland, im Ausland gilt womöglich anderes.

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Gehen ohne zu bezahlen ist nicht strafbar

„Man macht sich damit nicht strafbar“, sagt Bereska. Der Straftatbestand des Betrugs sei nur erfüllt, wenn der Gast mit dem festen Vorsatz ins Lokal komme, nicht zu bezahlen - das bezeichnet der Volksmund als Zechprellerei. Wenn der Gast jedoch zahlen will, das Restaurant aber überlastet ist, liegt der Fall anders.

Wenn das bestellte Essen einfach nicht kommt, rät der Anwalt, dem Kellner oder Wirt eine Frist zu setzen. Wird dann immer noch nicht serviert, darf der Gast gehen. „Er tritt quasi vom Vertrag zurück“, sagt Bereska. Zahlen muss er dann nichts. (dpa/tmn)