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9-Euro-Ticket, Mindestlohn, MedikamenteWas sich im August für Verbraucher ändert

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Am 31. August ist Schluss mit dem günstigen Bahn-Ticket.

Köln – Auch wenn sich die Bundestagsmitglieder noch in der Sommerpause befinden, bedeutet das nicht, dass es im neuen Monat keine gesetzlichen Neuerungen, Änderungen und neue Regelungen für Verbraucherinnen und Verbraucher gibt. Das eine kommt, zum Beispiel das Recht auf günstigere Medikamente, das andere geht, unter anderem der Mailingdienst De-Mail. Ein Überblick über relevante Neuerungen im August.

9-Euro-Ticket läuft aus

Für neun Euro pro Monat mit dem ÖPNV durch ganz Deutschland reisen – was im Juni, Juli und August möglich war, ist ab 31. August Geschichte. Dann läuft das vom Bund mit knapp 2,5 Milliarden Euro subventionierte 9-Euro-Ticket aus. Die Aktion war Teil des Entlastungspakets der Bundesregierung mit dem Ziel, den Bürgerinnen und Bürgern dabei zu helfen, die Kosten für Mobilität in Zeiten explodierender Preise vorübergehend gering zu halten. Am 31. August können Reisende letztmals das günstige Ticket nutzen.

Über ein ähnliches Angebot oder mögliche Alternativen wird derzeit noch gestritten. Während SPD und Grüne sich für ein Nachfolgeangebot stark machen, bekräftigte Finanzminister Christian Lindner (FDP) sein Nein zum 9-Euro-Ticket. Es sei eine befristete Maßnahme, genau wie der Tankrabatt. Bei dem Ticket finanzierten die Steuerzahler ein nicht kostendeckendes Angebot. Es zahlten auch jene, die es – wie auf dem Land – nicht nutzen könnten. Als Alternativen stehen ein 365-Euro-Jahresticket und ein 69-Euro-Monatsfahrschein im Raum. Bundesverkehrsminister Volker Wissing hat gegenüber der dpa angekündigt, dass er mit einem Nachfolge-Angebot ab Ende dieses oder Anfang nächsten Jahres rechnet.

Wir haben 7 günstige Fahrkarten-Alternativen nach dem 9-Euro-Ticket gesammelt – hier erfahren Sie mehr.

Mehr Geld für Studierende und Azubis

Ab 1. August können sich Auszubildende und Studierende über gleich zwei Dinge freuen: den erleichterten Zugang zu einer Bafög-Förderung und höhere Unterstützungssummen, nämlich maximal 931 statt 861 Euro. Schüler und Azubis, die auswärts wohnen, haben die Chance auf 632 statt bisher 585 Euro. Hinzukommt, dass das Einkommen der Eltern erst ab einer höheren Grenze berücksichtigt wird, 2415 statt 2000 Euro des monatlichen Elterneinkommens bleiben anrechnungsfrei. Angehoben werden auch Freibeträge, zum Beispiel für Verheiratete und Studierende mit Kind, und das Schonvermögen, das allerdings mit einer Altersgrenze versehen wird. Unter 30-Jährige sollen 15.000 Euro besitzen dürfen, über 30-Jährige 45.000 Euro, ohne dass das Vermögen auf das Bafög angerechnet wird.

Masern-Impfpflicht jetzt auch für Handwerkerinnen und Handwerker

Ab dem 1. August 2022 gilt, so verlangt es das Masernschutzgesetzt, das hierzulande seit 2020 gilt, die Masern-Impfpflicht für Beschäftigte von Gemeinschafts- und medizinischen Einrichtungen. Das Gesetz sieht eine verpflichtende Schutzimpfung für Beschäftigte vor, die nach dem 31. Dezember 1970 geboren sind. Auch Handwerkerinnen und Handwerker, die regelmäßig über einen längeren Zeitraum zum Beispiel in Arztpraxen, Krankenhäusern, Kitas oder Schulen tätig sind, sind davon betroffen – und müssen bis Ende Juli einen entsprechenden Nachweis erbringen.

Branchenbezogener Mindestlohn steigt

Schon im Juli wurde der gesetzliche Mindestlohn erhöht, im Oktober wird der Betrag noch einmal auf 12 Euro angepasst. Doch in einigen Branchen wie dem Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk gibt es noch zusätzliche Vereinbarungen, die einen höheren Mindestlohn als den gesetzlichen festlegen. Dort verdienen Beschäftigte ab dem 1. August 13,35 Euro pro Stunde, der gesetzliche Mindestlohn liegt derzeit bei 10,45 Euro.

Günstigere Medikamente müssen angeboten werden

Patienten, die Biopharmazeutika verschrieben bekommen, sollen in der Apotheke künftig günstigere, aber genauso wirkungsvolle Medikamente erhalten. Das regelt ab 16. August das neue Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung. Biopharmazeutika sind biotechnologisch erzeugte Arzneimittel, die mithilfe von Organismen wie Bakterien geschaffen und etwa gegen Morbus Crohn, Arthritis oder Krebs eingesetzt werden. Läuft für diese Gruppe das Patentrecht aus, kommen günstigere Alternativen auf den Markt: so genannte Biosimilars. Mit diesem automatischen Medikamenten-Austausch erhofft sich der Gesetzgeber Einsparungen bei den Arzneimittelkosten.

Mehr Pflichtangaben in Arbeitsverträgen

Ab dem 1. August wird die EU-Richtlinie über transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen umgesetzt. Diese sieht vor, dass neu eingestellten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern künftig die wesentlichen Vertragsbedingungen bis zum Arbeitsantritt schriftlich ausgehändigt werden müssen. Dazu zählen unter anderem: das Enddatum des Arbeitsverhältnisses, die freie Wahl des Arbeitsorts durch den Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin, die Dauer der Probezeit, die Zusammensetzung und die Höhe des Gehalts, einschließlich der Vergütung von Überstunden, vereinbarte Arbeitszeiten und Ruhepausen.

Amazon sperrt alte Kindle-Modelle

Kindle-Userinnen und -User, die ein älteres Gerät besitzen, können ab dem 17. August keine E-Books mehr herunterladen. Betroffen sind unter anderem der Kindle der vierten und fünften Generation. Die Geräte müssen aber dennoch nicht entsorgt werden, denn die Bücher können über den Browser heruntergeladen und aufgespielt werden.

GmbH kann jetzt auch online gegründet werden

Schon seit Mitte 2019 ist die europäische Digitalisierungsrichtlinie in Kraft, die die Digitalisierung von Verfahren im Gesellschaftsrecht vorantreiben und deren Vorgaben bis August 2021 hätten umgesetzt werden sollen. So will es das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG). Es sieht zum Beispiel vor, dass Unternehmen schneller und einfacher gegründet werden können. Die Bundesregierung hat aber die Verlängerung der Umsetzungsfrist in Anspruch genommen. Doch ab 1. August ist es jetzt auch hierzulande möglich, eine GmbH online zu gründen. Demnach genügt ein Online-Meeting mit dem Notar, persönliches Erscheinen ist nicht mehr nötig, aber weiterhin möglich. Auch ein Mix aus beidem ist zugelassen, so können etwa ein Gesellschafter oder eine Gesellschafterin bei dem Notartermin persönlich vor Ort sein, während die anderen Gesellschafter online teilnehmen.

Telekom stellt De-Mail ein

Ursprünglich hatte die Telekom den Mailingdienst De-Mail auf den Markt gebracht, um vor allem der Bundesregierung und anderen Behörden einen sicheren digitalen Nachrichtenverkehr zu ermöglichen. De-Mail war damit so etwas wie ein rechtsverbindlicher, digitaler Brief. Doch das Angebot entpuppte sich als Verlustgeschäft mit einem Millionenminus im dreistelligen Bereich, weshalb die Telekom ihr Angebot zum 31. August einstellt. Andere Anbieter haben den Service jedoch vorerst weiterhin im Programm.

Aus für E-Shops von Nintendo

Nintendo hat angekündigt, seinen 3DS- und den Wii-U-E-Shop zwar erst Ende März 2023 ein, doch schon vorher gibt es erste Veränderungen: So können ab dem 29. August keine Nintendo-eShop-Geschenkkarten mehr zum Aufladen des Guthabens genutzt werden.

Youtube Go wird eingestellt

Die App-Variante Youtube Go kam 2016 auf den Markt, um Besitzern von leistungsschwächeren Smartphones zu ermöglichen, Youtube zu nutzen. Sie bietet aber im Vergleich zur Original-App aber nur eingeschränkte Möglichkeiten und konzentriert sich auf das Abspielen von Videos. Es lassen sich etwa keine Kommentare abgeben und keine Videos hochladen. Jetzt ist sie überflüssig, da auch leistungsschwache Geräte das Original problemlos nutzen können. Google zieht Youtube Go deshalb im August den Stecker. (mit dpa)