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Klima-BlockadenDas können Reisende bei Flugverspätungen oder Ausfällen tun

Lesezeit 2 Minuten
15.08.2024, Nordrhein-Westfalen, Köln: Polizeifahrzeuge und ein Follow-Me Wagen des Flughafen Köln-Bonn stehen auf einer Rollbahn.

Polizeifahrzeuge und ein Follow-Me Wagen des Flughafen Köln-Bonn stehen auf einer Rollbahn. Aktivisten der Klima-Initiative Letzte Generation haben sich durch den Zaun geschnitten und als Protestaktion auf einer Zufahrt zu einer Start- und Landebahn festgeklebt.

Welche Rechte haben Passagiere, wenn der Flieger sich wegen der Demos verspätet oder gar nicht abhebt?

Protestaktionen von Klimaaktivisten haben am Donnerstag nicht nur in Köln/Bonn, sondern auch an mehreren Flughäfen in Deutschland den Flugverkehr gestört. Das lässt viele aufhorchen, die mit dem Flieger in den Urlaub wollen. Sie fragen sich: Was ist, wenn an unserem Reisetag der Airportbetrieb durch solche Proteste lahmgelegt wird?

Welche Rechte habe ichin einer solchen Situation?

Fluggästen stehen auch in solchen Fällen bestimmte Rechte nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung zu. So haben sie je nach Flugdistanz schon bei einer Verspätung ab zwei Stunden das Recht auf eine kostenlose Mahlzeit und ein Getränk am Airport. Ab einer Verspätung von zwei Stunden (Kurzstrecke), drei Stunden (Mittelstrecke) oder vier Stunden (Fernstrecke) muss die Fluggesellschaft den Reisenden eine alternative Beförderung zum „frühestmöglichen Zeitpunkt“ zum Ziel anbieten – durch Umbuchung auf einen anderen Flug zum Beispiel. Das passiert oft automatisch. Oder die Airline bietet die Option an, das Ticket für innerdeutsche Flüge in eine Bahnfahrkarte umzuwandeln.

Bei Flugstreichungen haben Reisende die Wahl, ob sie ihre Tickets zurückerstattet bekommen oder ihr Ziel noch erreichen wollen. Wählen Flugreisende die Ersatzbeförderung, ist die Airline verpflichtet, sie so schnell wie möglich an ihr Reiseziel zu befördern.

Wo gibt es mehrInformationen dazu?

Das Europäische Verbraucherzentrum EVZ bietet ein Online-Hilfstool bei Flugproblemen (selbsthilfe. evz.de/auf-reisen/flug/). Einen guten Überblick gibt es auf der Website der Schlichtungsstelle Reise und Verkehr (schlichtung-reise-und-verkehr.de/service/ihre-rechte/rechte-flugreisen/). An die Schlichter können sich Betroffene kostenfrei wenden, wenn es mit der Airline etwa Streit um Erstattungen gibt.

Im Detail können Passagiere ihre Rechte zudem auf der Website der Verbraucherzentralen nachlesen (http://dpaq.de/92Lpy). Beim Prüfen von Ansprüchen kann die kostenfreie Flugärger-App der Verbraucherzentrale NRW helfen.

Gibt es Ansprüche aufAusgleichszahlung?

In diesem Fall eher nicht. Nach Einschätzung des Fluggastrechte-Portals Flightright handelt es sich bei den Protesten der Klimaaktivisten aller Wahrscheinlichkeit nach um einen außergewöhnlichen Umstand. Die Airlines trifft an den Problemen keine Schuld, entsprechend müssen sie wohl keine Ausgleichszahlungen von 250, 400 oder 600 Euro zahlen, die Passagieren laut EU-Regelung sonst in vielen Fällen bei kurzfristigen Annullierungen oder bei größeren Flugverspätungen je nach Flugdistanz zustehen.

Auch jegliche Schadenersatzansprüche gegenüber dem Flughafen dürften laut Flightright wohl ausgeschlossen sein. Der Airport dürfte nur „in äußerster Missachtung der Sicherheitsvorschriften haften“. Das sei regelmäßig nicht zu erwarten.

Und wenn der Pauschalurlaub verspätet startet?

Für Pauschalreisende ist auch bei von Klimaaktivisten verursachten Flugproblemen der Reiseveranstalter erster Ansprechpartner. Der ist im Zweifel in der Verantwortung, für Ersatzflüge zu sorgen sowie für mögliche Kosten für Verpflegung und etwa Unterkünfte bei großen Verzögerungen aufzukommen. (dpa)