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Fragen und AntwortenAlles, was man jetzt zum Pflegegeld wissen muss

Lesezeit 3 Minuten
In der häuslichen Pflege fallen viele Aufgaben an. Oft teilen sich Angehörige und Pflegedienst diese.

In der häuslichen Pflege fallen viele Aufgaben an. Oft teilen sich Angehörige und Pflegedienst diese.

In unterschiedlichen Stufen erhalten Pflegebedürftige bis zu 900 Euro vom Staat. Dazu die wichtigsten Fragen und Antworten in unserem Überblick.

Das Alter nicht im Pflege- oder Altenheim verbringen zu müssen, wünschen sich viele. Für 76 Prozent aller Betroffenen geht der Wunsch in Erfüllung. Doch die Unterstützung kann für Angehörige zur Belastung werden. An dieser Stelle springt der Staat mit dem Pflegegeld ein. Dazu die wichtigsten Fragen und Antworten.

Wer kann Pflegegeld bekommen?

Jeder, der mindestens ein halbes Jahr lang auf die Hilfe anderer angewiesen ist, zu Hause lebt und die Pflege selbst organisiert. Um berechtigt zu sein, muss mindestens der Pflegegrad zwei vorliegen. Dafür muss der Medizinische Dienst oder bei Privatversicherten Medicproof feststellen, dass der Patient „in seiner Selbstständigkeit erheblich beeinträchtigt ist“. Das Alter spielt dabei keine Rolle.

Was ist ein Pflegegrad, und wie bekommt man ihn?

Der Pflegegrad misst die Pflegebedürftigkeit des Patienten und entscheidet, wie viel Pflegegeld er bekommt. Verteilt wird er bei gesetzlich Versicherten vom Medizinischen Dienst und bei privat Versicherten von Medicproof. Dafür kommt ein Gutachter zum Hausbesuch und geht mit dem Antragsteller einen Fragebogen durch. Jede Antwort gibt eine bestimmte Anzahl von Punkten, bis zur Maximalzahl von 100. Je höher die Punktzahl, desto höher die Beeinträchtigung. Um einen solchen Termin zu bekommen, reicht ein Anruf bei der Krankenversicherung.

Welcher Grad bedeutet welche Unterstützung?

Pflegegrad 1: Hier gibt es kein Pflegegeld, aber dafür ein paar kleinere Maßnahmen. So winken etwa monatlich 125 Euro für Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Hinzu kommen 40 Euro pro Monat für Verbrauchsartikel, die wegen der Pflege nötig werden, und 25,50 Euro für den Hausnotruf und 214 Euro Zuschuss für eine Wohngruppe. Wenn bauliche Maßnahmen nötig werden, kann es bis zu 4000 Euro Unterstützung pro Gesamtmaßnahme geben. Diese Untersterstützungsmaßnahmen gelten für alle Pflegegrade.

Pflegegrad 2: Zusätzlich zu den Leistungen für Pflegegrad 1 gibt es monatlich 316 Euro Pflegegeld und 724 Euro für Sachleistungen. Die Tages- und Nachtpflege wird mit 689 Euro pro Monat gefördert. Pro Jahr gibt es ein Budget von 1612 Euro damit die pflegende Person eine Urlaubsvertretung bezahlen kann (Verhinderungspflege) und 1774 Euro für Kurzzeitpflege, wenn ein kürzerer Aufenthalt im Pflegeheim nötig wird.

Pflegegrad 3: Hier gibt es keine neuen Leistungen mehr, aber einige Zahlungen steigen. So gibt es 545 Euro Pflegegeld und 1363 Euro für Pflegesachleistungen. Das Budget für die Tages- und Nachtpflege steigt auf 1363 Euro und für die Kurzzeitpflege auf 1774 Euro.

Pflegegrad 4: Hier gibt es 728 Euro Pflegegeld. Für Pflegesachleistungen gibt es 1693 Euro pro Monat und für Tages- und Nachtpflege 1693 Euro pro Monat.

Pflegegrad 5: Hier erhalten die Betroffenen 901 Euro Pflegegeld und 2095 Euro für Sachleistungen. Das Budget für Tages- und Nachtpflege liegt bei 1995 Euro und Kurzzeitpflege bei 1774 Euro.

Für welche Leistungen sind die Hilfen gedacht?

Bei den niedrigen Pflegegraden ist das Pflegegeld als Unterstützung für pflegende Angehörige gedacht. Übernehmen Profis die Pflege, kommt das Budget für Pflegesachleistungen ins Spiel. Eine Pflegesachleistung ist zum Beispiel, wenn ein ambulanter Pflegedienst beim morgendlichen Waschen oder Tabletten-Nehmen hilft. Diese Leistungen werden meist direkt bei der Pflegekasse abgerechnet. In solchen Fällen wird das Pflegegeld um den Prozentsatz gekürzt, zu dem die Sachleistungen in Anspruch genommen werden.

Sind Erhöhungen beim Pflegegeld geplant?

Im Koalitionsvertrag der Ampel ist die Rede von: „Leistungsverbesserungen, die auch zur Entlastung pflegender Angehöriger beitragen werden“. Konkret auf das Pflegegeld bezogen, heißt es: „Wir dynamisieren das Pflegegeld ab 2022 regelhaft.“ Dazu ist es bis jetzt jedoch nicht gekommen. Immerhin steigen die Sätze zum Jahreswechsel um fünf Prozent. 2025 kommen noch einmal 4,5 Prozent hinzu. Eine weitere Erhöhung ist ab 2028 geplant.