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Fragen & AntwortenKann ich trotz Krankschreibung arbeiten, wenn ich mich gut fühle?

Lesezeit 4 Minuten
Drei Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen für Arbeitnehmer liegen aufgefächert übereinander.

Wenn die Temperaturen sinken, steigen in der Regel die Krankschreibungen.

Die Hochzeit der Pandemie ist zwar vorbei, der Krankenstand ist aber nach wie vor hoch. Menschen sind krank, ob durch Grippe-, Erkältungs- oder Coronaviren. Doch um die Details bei der Krankmeldung gibt es immer wieder Streit. Muss ich mich persönlich krankmelden? Was passiert, wenn die Krankschreibung zu spät ankommt? Und ist Arbeitsunfähigkeit ein Kündigungsgrund? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Muss ich mich persönlich krankmelden?

Zunächst einmal gilt: Im Gesetz ist die sogenannte Anzeigepflicht festgelegt. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind also dazu verpflichtet, eine Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich ihrem Arbeitgeber zu melden.

„Eine besondere Form ist nicht vorgesehen“, erklärt Jürgen Markowski, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Offenburg. Die Mitteilung könne mündlich, telefonisch, per SMS, per Fax oder per E-Mail erfolgen. Und: Laut Markowski können auch Angehörige sowie Kolleginnen oder Kollegen den Arbeitgeber über die Arbeitsunfähigkeit informieren. Wichtig sei, dass der Arbeitgeber informiert wird – denkbar sind also Geschäftsleitung, Personalabteilung oder unmittelbarer Vorgesetzter, wenn der zur Entgegennahme befugt ist. „Eine Mitteilung an den Betriebsrat, die Telefonzentrale oder den Pförtner reicht natürlich nicht aus.“

Was muss ich bei Krankmeldung über „Boten“ beachten?

Andere Personen können dem Fachanwalt zufolge als Boten beauftragt werden, den Arbeitgeber zu informieren. Der Haken: „Geht das schief, weil zum Beispiel vergessen wird, die Mitteilung vor Dienstbeginn zu übermitteln, fällt das auf die erkrankte Person zurück.“

Dann liege keine ordnungsgemäße Mitteilung vor. Das kann aber wichtig sein: Wer als Beschäftigter wiederholt gegen die Anzeigenpflicht verstößt, kann im schlimmsten Fall und nach entsprechender Abmahnung auch verhaltensbedingt gekündigt werden.

Muss ich meinem Arbeitgeber sagen, welche Krankheit ich habe?

Nein, sagt Daniel Stach, Rechtsassessor und Gewerkschaftssekretär bei der Verdi Bundesverwaltung in Berlin. Aber: „In Ausnahmen kann eine Pflicht zur Mitteilung bestehen“, erklärt Windirsch. Etwa dann, wenn ein Infektionsrisiko für Kollegen besteht, wie es bei Masern, Mumps, Hepatitis B oder eben auch Covid-19 der Fall ist. Für Arbeitnehmer, die im Homeoffice waren und keinen weiteren Kontakt zu anderen Beschäftigten hatten, entfällt die Pflicht.

Wer unsicher ist, ob die Art seiner Krankheit mitteilungspflichtig ist oder nicht, kann den Hausarzt oder das zuständige Gesundheitsamt fragen, rät Stach.

Ab wann muss ich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen?

„Eine ärztliche Krankschreibung muss spätestens am vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit beim Arbeitgeber vorliegen“, sagt Windirsch. Wochenenden und Feiertage zählen dabei mit zur Frist. Andere Abmachungen – auch Abgaben bereits am ersten Krankheitstag können laut Stach in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung oder arbeitsvertraglich geregelt sein.

Ab dem 1. Januar wurde die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) für Praxen, Krankenkassen und Arbeitgeber verpflichtend eingeführt. Seitdem wird die Krankmeldung direkt von der Arztpraxis an die Krankenkasse übermittelt. Der Arbeitgeber kann sie dann bei der Krankenkasse abfragen.

Was passiert, wenn die Bescheinigung zu spät kommt?

Liegt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht rechtzeitig vor, darf der Arbeitgeber in diesem Zeitraum die Fortzahlung des Lohns verweigern.

Wie muss ich mich verhalten, wenn ich krankgeschrieben bin?

Der Arbeitnehmer darf alles tun, was seine Genesung nicht verzögert und seiner Krankheit angemessen ist. Eine Krankschreibung fesselt den Arbeitnehmer nicht ans Bett. Wer wegen Rückenschmerzen krankgeschrieben ist, darf einen Spaziergang unternehmen, denn dieser gilt als gesundheitsfördernde Aktivität. „Wenn jemand einkaufen geht, muss das nicht heißen, dass er sich genesungswidrig verhält oder gar nicht arbeitsunfähig war“, sagt Peter Mayer, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Berlin. Wichtige Besorgungen wie Einkaufen gehen oder der Gang zur Apotheke sind natürlich erlaubt.

Bekommt man seine freien Tage zurück, wenn man im Urlaub krank wird?

Wer im Urlaub erkrankt – egal ob er wegfährt oder zu Hause bleibt – sollte unverzüglich einen Arzt aufsuchen und sich krankschreiben lassen. Das kann auch der örtliche Arzt am Urlaubsort sein. Denn: Nachweisbar entfallene Urlaubstage können im Nachhinein wieder gutgeschrieben werden.

Kann der Arbeitnehmer wieder zur Arbeit kommen, wenn er sich gut fühlt, aber noch krankgeschrieben ist?

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dokumentiert nur die vom Arzt erwartete maximale Dauer der Erkrankung. Wenn sich der Arbeitnehmer schon vorher fit fühlt, kann er auch zur Arbeit gehen. Es ist nicht nötig, sich „gesundschreiben“ zu lassen.

Kann Arbeitsunfähigkeit zur Kündigung führen?

Ja. „Arbeitsunfähigkeit ist ein klassischer Kündigungsgrund“, sagt Arbeitsrechtler Peter Meyer. Es sei ein weit verbreiteter Irrtum, dass dem Arbeitnehmer nicht während und wegen einer Krankheit gekündigt werden könne. Aber die Anforderungen sind hoch. Für den Arbeitgeber darf es nicht mehr zumutbar sein, den Arbeitnehmer weiterzubeschäftigen. Diese sogenannte Zumutbarkeitsgrenze sehen Gerichte aber in der Regel erst überschritten, wenn der Arbeitnehmer drei Jahre in Folge mehr als sechs Wochen im Jahr arbeitsunfähig war. (dpa/sar)