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Wieder geöffnetInfektionsschutz – was Sie bei einem Friseurbesuch beachten müssen

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Für Kunden und Friseure gilt eine Maskenpflicht.

Köln – Es ist ein Tag, den viele herbeigesehnt haben – die Friseure dürfen wieder öffnen. Endlich kann der über die Augen gewachsene Pony geschnitten oder der graue Haaransatz nachgefärbt werden. Und die Friseure und Friseurinnen müssen vermutlich viele verunglückte Haarschnitt-Experimente in Ordnung bringen. Wer einen Termin in den nächsten Tagen ergattert hat, sollte als Kunde einige Vorsichtsmaßnahmen beachten. Um die Infektionsgefahr zu verringern, sind Hygienemaßnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus wichtig. Die Verbraucherzentrale NRW klärt darüber auf, was Kunden bei einem Friseurbesuch in der Corona-Krise beachten sollten. Ein Überblick:

Was muss ich vor meinem Termin beachten?

Wenn der Hals kratzt, die Nase läuft oder man Fieber hat, sollte man die Infektion besser auskurieren und nicht krank zum Friseur gehen. Auch wenn es nur eine Erkältung ist, sollten verschnupfte Menschen sicherheitshalber noch etwas mit dem Friseurbesuch warten, rät die Verbraucherzentrale NRW. Wer zum Friseur gehen möchte, sollte immer einen Termin vereinbaren, um lange Warteschlangen vor den Türen zu vermeiden. Auch bei Walk-In-Friseuren sei ein Anruf vorab empfehlenswert.

Was muss ich während meines Besuchs beachten?

Wer zum Friseur geht, sollte alleine kommen – ausgenommen sind Betreuungspersonen, die zur Hilfestellung zwingend gebraucht werden. Die Verbraucherzentrale NRW rät dazu, sich nach Ankunft im Salon die Hände zu waschen oder zu desinfizieren. Das sollten Friseure ihren Kunden anbieten. Vor dem Schnitt oder dem Färben müssen die Haare zuerst gewaschen werden, weil sich in den Haaren Viren befinden könnten. Wer während des Haarschnitts husten oder niesen muss, sollte in die Armbeuge husten beziehungsweise niesen und nicht in die Hand. Zu anderen Kunden muss die Abstandsregel von eineinhalb Metern eingehalten werden.

Wie beim Einkauf oder in Bus und Bahn, gilt auch im Friseursalon eine Maskenpflicht – sowohl Personal als auch Kunden müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Wer sich beim Friseur die Augenbrauen zupfen, die Wimpern färben oder den Bart stutzen lassen möchte, muss sich noch weiter gedulden – diese gesichtsnahen Behandlungen sind wegen des erhöhten Infektionsrisikos noch weiter verboten.

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Kunden müssen dem Friseursalon ihre Kontaktdaten hinterlassen, damit bei einer später nachgewiesenen Covid-19-Infektion, Betroffene schnell informiert werden können. Laut Verbraucherzentrale NRW sind Friseure dazu verpflichtet.

Was muss ich nach dem Haarschnitt beachten?

Wie im Supermarkt sollten Kunden möglichst bargeldlos zahlen und an der Kasse Abstand halten – trotz allem werden sich Friseure trotzdem über ein Trinkgeld freuen. An der Kasse sollten Friseure auch ein Schutzschild aufgebaut haben. (rha)