Köln – Für werdende Erstlingseltern hört sich das mit der Kita-Suche zunächst so einfach an. Schließlich gibt es ja seit 2013 den Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz. Jedes Kind ab einem Jahr hat in unserem Land das Recht, für mindestens vier Stunden an fünf Tagen in der Woche von einer Kita oder Tageseltern betreut zu werden. Nach der Geburt kommt aber oft das große Erwachen: Denn Recht hin oder her, viele finden einfach keinen Kita-Platz. 2018 fehlten laut Deutschem Institut für Wirtschaft 273.000 Plätze. Lesen Sie hier, woran Eltern eine gute Kita erkennen.
Für viele Eltern ist das desaströs, besonders wenn sie berufstätig sind und zu einem festen Zeitpunkt wieder in den Job zurückkehren müssen. Sie stehen dann vor der schwierigen Aufgabe, die Betreuung ihres Kindes anderweitig zu organisieren. Und parallel weiter fieberhaft nach einem Betreuungsplatz zu suchen.
Wie schnell man einen Platz findet, hängt leider von vielen Faktoren ab, vor allem von der Tatsache, wie hoch die Nachfrage und die Dichte der Betreuungseinrichtungen vor Ort ist. Darüber hinaus können Eltern aber ein paar Dinge beachten, um ihre Chancen zu erhöhen, zeitnah einen Platz zu finden. In ihrer aktuellen Finanztest-Ausgabe 3/2019 gibt Stiftung Warentest Tipps zur Kita-Suche. Wir fassen ein paar Punkte zusammen:
Suche so früh wie möglich angehen
Sobald Eltern wissen, dass sie Bedarf haben, sollten sie diesen beim zuständigen Jugendhilfeträger ihrer Gemeinde oder Stadt melden. Infos zu Fristen und Anmeldeverfahren erfährt man in der Regel auf der Internetseite des Amtes.
Platz vormerken und Wunsch-Kita suchen
Es gibt kein bundesweit gültiges Anmeldeverfahren für Kinderbetreuung. Viele Städte oder Gemeinden haben ein zentrales Vormerkesystem, eine Datenbank, bei der Eltern ihren Bedarf und ihre Wunschkita eintragen können. Falls Kapazitäten frei sind, wird vom Träger ein freier Platz vermittelt.
Wenn es ein solches System nicht gibt, sollten Eltern sich gezielt bei einer Kita anmelden, die für sie in Frage kommt und/oder sich bei weiteren Kitas auf die Warteliste setzen lassen. Bei der Auswahl sollten sie die Entfernung zum Wohn- oder Arbeitsort im Hinterkopf behalten.
Umschauen und vorstellig werden
Es lohnt sich auch, sich eine Kita oder Tagespflege vorher anzuschauen. In manchen Kitas ist es sinnvoll, sich auch vorher persönlich vorzustellen. Einen Anspruch auf einen Platz in der Wunsch-Kita oder eine Garantie auf Zulassung gibt es allerdings nicht.
Am Ball bleiben
Eltern sollten sich regelmäßig bei ihrer Wunsch-Kita melden und zeigen, dass sie noch Interesse haben. Zum Beispiel direkt nach der Geburt des Kindes. In manchen Fällen wird etwa durch den Umzug einer Familie unerwartet ein Platz frei.
Tageseltern als Betreuungs-Alternative
Manche Eltern wählen, entweder zur Überbrückung oder auch bewusst für die ersten Jahre des Kindes, die Betreuung durch Tageseltern. Diese sind wie Kitas bei den Jugendämtern gemeldet und als Betreuungsalternative anerkannt. Von einer Tagesmutter oder einem Tagesvater werden bis zu fünf Kinder meist in den eigenen vier Wänden betreut. Die Betreuungspersonen müssen eine Qualifizierung vorweisen.
Betriebskitas
Manche Betriebe unterstützen ihre Mitarbeiter, indem sie eine Betreuung in einer Betriebskita anbieten oder ein Kontingent an Plätzen in einer anderen Kita in der Nähe des Arbeitsplatzes zur Verfügung stellen.
Betreuungskosten einplanen
Wie viel Eltern für die Betreuung ihres Kindes zahlen müssen, hängt davon ab, wo sie wohnen. Jedes Bundesland und jede Kommune hat eigene Regelungen. So zahlen Eltern eines eineinhalbjährigen Kindes in Deutschland laut einer aktuellen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaft zwischen 0 bis 630 Euro im Monat. Die Höhe des Betrags hängt auch vom Alter des Kindes, der Betreuungszeit und dem Jahreseinkommen der Eltern ab. Das Essen der Kinder müssen Eltern in der Regel selbst bezahlen. Private Kitas erheben darüber hinaus oft zusätzliche Kosten.
Bei erfolgloser Suche greift der Rechtsanspruch
Falls die Suche trotz Bemühungen erfolglos bleibt, sollten Eltern das bei ihrem zuständigen Jugendamt melden und die Absagen dokumentieren. Das Jugendamt muss eine Betreuung des Kindes bei Tageseltern oder einer Kita anbieten. Dabei sind bis zu 25 Minuten Fahrtzeit zur Betreuungseinrichtung zulässig.
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Im Notfall klagen
Erhalten Eltern einen schriftlichen Ablehnungsbescheid vom Jugendamt oder reagiert das Amt drei Monate nicht, können Eltern zunächst Widerspruch einlegen. Wird dieser auch abgelehnt, kann vor dem Verwaltungsgericht Klage eingereicht werden. Im Falle eines Eilantrags entscheidet das Gericht innerhalb weniger Wochen. Ansonsten kann es Monate dauern. (iwo)