In Berlin waren im Juni drei Anzeigen gegen Till Lindemann eingegangen – allerdings nicht von mutmaßlichen Opfern, sondern von Dritten.
Rammstein-SängerStaatsanwaltschaft Berlin stellt Verfahren gegen Till Lindemann ein
Die Berliner Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen den Sänger der Band Rammstein, Till Lindemann, eingestellt. Die Auswertung der verfügbaren Beweismittel habe „keine Anhaltspunkte dafür erbracht, dass der Beschuldigte gegen deren Willen sexuelle Handlungen an Frauen vorgenommen [...] hat“, heißt es in der Mitteilung von Dienstag. Auch habe es keine Hinweise darauf gegeben, dass Lindemann Frauen betäubende Substanzen verabreicht habe oder ein Machtgefälle gegenüber „minderjährigen Sexualpartnerinnen“ ausgenutzt habe.
Bei den Anzeigen, aufgrund derer die Staatsanwaltschaft tätig geworden war, handelte es sich um „mehrere Strafanzeigen Dritter“, wie die Behörde dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ bereits im Juni bestätigt hatte. Die Tatvorwürfe stammten „aus dem Bereich der Sexualdelikte und der Abgabe von Betäubungsmitteln“, hieß es damals. Die Ermittlungen liefen demnach seit dem 7. Juni.
Shelby Lynn und Kayla Shyx erheben Vorwürfe gegen Rammstein und Till Lindemann
Die Affäre um Lindemann war mit Veröffentlichungen der Nordirin Shelby Lynn angestoßen worden. Lynn hatte in den Raum gestellt, im Rahmen eines Rammstein-Konzerts in Vilnius mit K.-o.-Tropfen betäubt und möglicherweise sexuell missbraucht worden zu sein.
Danach hatten sich zahlreiche weitere Frauen mit ähnlichen Erfahrungen zu Wort gemeldet, unter anderem auch die deutsche Youtuberin Kayla Shyx. Es war von einem regelrechten Castingsystem die Rede gewesen, das dazu gedient haben solle, der Band und vor allem Lindemann junge Frauen zuzuführen. Der Vorwurf des Machtmissbrauchs wurde erhoben.
Berliner Staatsanwaltschaft: Vorwürfe von Kayla Shyx gegen Lindemann „zu unkonkret“
Die Ermittlungen in Berlin wurden jetzt wohl auch deswegen eingestellt, weil keiner der Anzeigenerstatter eigene Erfahrungen geltend machen konnte. Auch Lindemanns Anwälte, die Kanzlei Schertz Bergmann, beziehen sich auf diesen Umstand. Sie gaben am Dienstag eine Erklärung ab, in der von insgesamt drei Anzeigen die Rede ist. „Da die Anzeigenerstatter nicht zu angeblichen Opfern von Till Lindemann zählen, steht ihnen ein Rechtsmittel gegen die Verfahrenseinstellung nicht zu“, heißt es weiter in der Mitteilung von Schertz Bergmann, die die Einstellung des Verfahrens als Erfolg verbuchen können.
In der Tat heißt es in der Mitteilung der Berliner Staatsanwaltschaft, als Beweismittel musste vor allem auf die Presseberichterstattung zurückgegriffen werden. Hier seien allerdings anonyme Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber zu Wort gekommen. „Mutmaßlich Geschädigte“ hätten sich nicht selber bei der Behörde gemeldet. Ergänzend habe die Staatsanwaltschaft auf Zeuginnen wie Kayla Shyx zurückgegriffen. Deren Angaben „blieben in den Vernehmungen zu unkonkret“, heißt es weiter, da auch sie kein eigenes Erleben schildern konnte.
Keine Ermittlungen gegen Till Lindemann in Vilnius
Zuvor war bereits ein Verfahren gegen Till Lindemann in der litauischen Hauptstadt Vilnius abgelehnt worden – dem Ort also, an dem Shelby Lynn das Rammstein-Konzert besucht hatte. Es läge laut Staatsanwaltschaft kein Verhalten vor, „das den Tatbestand einer Straftat oder eines Vergehens erfüllte“.
Zuletzt hatte das Landgericht Hamburg allerdings einen Antrag von Lindemann auf einstweilige Verfügung gegen Shelby Lynn zurückgewiesen. Schertz Bergmann hatten drei Aussagen von Shelby Lynn über Rammstein und Lindemann angegriffen. Laut Gericht handelt es sich allerdings bei diesen Statements nicht um Verdachts-, sondern Meinungsäußerungen, daher dürften sie weiterhin getätigt werden. (cme)