Mit der Genehmigung einer Photovoltaikanlage durch die Euskirchener Kreisverwaltung ist die Gemeinde Nettersheim nicht einverstanden.
Geplanter SolarparkGemeinde Nettersheim will gegen den Kreis Euskirchen klagen
Die Städte und Gemeinden haben die Planungshoheit im Bauwesen, so ist die Theorie. In der Praxis sieht das allerdings oft anders aus. So will die Gemeinde Nettersheim jetzt vor Gericht ziehen, da der Kreis Euskirchen als Genehmigungsbehörde eine Photovoltaikanlage bei Holzmülheim gestatten will, die im Gemeinderat mehrheitlich abgelehnt worden war. Da die Frist zur Einreichung der Klage abzulaufen drohte, stimmte der Haupt- und Finanzausschuss in einer Dringlichkeitsentscheidung für das Vorgehen.
Wie weit entfernt so eine PV-Anlage von einem Betrieb sein muss, damit ein räumlich-funktionaler Zusammenhang besteht, das ist in diesem Fall die Kernfrage der Auseinandersetzung. Denn das Baugesetzbuch fordert genau diese funktionelle Zusammengehörigkeit, damit eine Baugenehmigung erteilt werden kann. Wann diese gegeben ist und wann nicht, darüber sagt das Gesetz allerdings nicht aus.
Der Streitpunkt ist eine Bauvoranfrage eines Landwirts aus Holzmülheim, der auf seinem Land eine Photovoltaikanlage plant. Die dazu ausgewählte Fläche ist rund 900 Meter von seinem Hof entfernt. In rund 500 Metern Entfernung aber stehen zwei Lagerhallen des Landwirts. Nach der Meinung der Gemeinde sind diese aber durch die Entfernung nicht in einem räumlich-funktionalen Zusammenhang zu sehen.
Kreis Euskirchen und Landwirtschaftskammer für PV-Anlage
Das sieht das Bauamt des Kreises Euskirchen anders. „Nach meiner Rechtsauffassung ist die räumliche Nähe des Vorhabens zwar nicht zur Hofstelle, jedoch zu den Schwerpunkten der betrieblichen Abläufe gegeben“, gibt die Nettersheimer Gemeindeverwaltung den Wortlaut des Schreibens der Genehmigungsbehörde wieder.
Bei der Zuordnung der Solaranlage handele es sich um die landwirtschaftlichen Hallen. Ein räumlich-funktionaler Zusammenhang sei nicht schematisch zu bestimmen. Auch die Landwirtschaftskammer Düren habe die Zulässigkeit der Anlage bestätigt. Also ersetzte der Kreis Euskirchen das Einvernehmen der Gemeinde und bestätigte die Bauvoranfrage.
Das stößt bei der Gemeindeverwaltung nicht auf Begeisterung. „Wenn jeder von seinem Viehunterstand eine PV-Anlage ableiten kann, dann haben wir bald überall welche“, monierte Bürgermeister Norbert Crump. Darunter werde die Nettersheimer Natur leiden. Das Bild der Gemeinde werde sich verändern, schließlich sei Nettersheim Bundeshauptstadt der Biodiversität.
Kosten des Rechtsstreits sind für Gemeinde Nettersheim unkalkulierbar
Grundsätzlich waren auch die Gemeindevertreter dafür, den Rechtsweg einzuschlagen. Was dabei für Kosten zu erwarten seien, fragte Franz-Josef Hilger (UNA). „Das hängt vom Streitwert ab, den das Gericht festlegt“, erläuterte Eva Gäbler, Allgemeine Vertreterin. Das allerdings sei schwer vorherzusagen.
„Das wird eine Riesennummer werden, das ist keine Sache, die in Aachen final entschieden wird“, warnte Dirk Pospig (SPD). Der Rechtsstreit könne durch die Instanzen ausgefochten werden, was dementsprechend teuer würde. Ähnlich argumentierte Gerhard Mayer (SPD). Er halte die Argumentation für nachvollziehbar. Um die Klagefrist einhalten zu können, entschied der Ausschuss mehrheitlich, die Klage einzureichen, aber im Nachgang die Kosten zu ermitteln, um die es bei so einem Rechtsstreit gehen könne. Denn es sei immer noch möglich, die Klage wieder zurückzuziehen, so Crump.