Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft sollen die 20 und 21 Jahre alten Männer nach Jugendstrafrecht verurteilt werden.
85-Jähriger getötetAngeklagte drohen nach Raubüberfall in Pulheim mehrere Jahre Haft
Im Prozess um einen brutalen Raubüberfall in Pulheim, bei dem im September 2023 ein 85-Jähriger von den Tätern misshandelt und getötet wurde, hat die Staatsanwaltschaft am Dienstag (11. Juni) Verurteilungen der beiden Angeklagten (20 und 21 Jahre) nach Jugendstrafrecht gefordert. Für den 21-Jährigen forderte die Anklägerin sechs Jahre Haft, für den 20-Jährigen sieben Jahre und sechs Monate Haft. Die Strafen sollten beide nach Jugendstrafrecht erfolgen, forderte die Anklägerin weiter.
Beim Jugendstrafrecht steht, anders als beim Erwachsenenstrafrecht, ist nicht der Bestrafungs-, sondern der Erziehungsgedanke zentral. Beide Angeklagte wiesen einen „erhöhten Erziehungsbedarf“ auf, zeigte sich die Staatsanwältin überzeugt.
Angeklagte waren vor dem Bürgerkrieg aus Syrien geflüchtet
Zur Begründung für die Anwendung von Jugendstrafrecht führte die Staatsanwältin unter anderem die Reifeverzögerung beider Angeklagter an, die auch Resultat ihrer Erlebnisse im und ihrer Flucht vor dem syrischen Bürgerkrieg sei. Zudem sah sie die besondere Schwere der Schuld beider Angeklagter als erwiesen an: „Es handelte sich um eine geplante Tat. Die Täter suchten gezielt nach einem schwächeren Opfer“, hieß es im Schlussvortrag der Staatsanwaltschaft.
Die Differenz bei den Strafanträgen erklärte die Staatsanwältin mit dem unterschiedlichen Verhalten der Angeklagten im Ermittlungsverfahren und vor Gericht. Der 21-Jährige hatte ein Geständnis abgelegt und seine Beteiligung an der Tat eingeräumt. Der Mann behauptete aber, dass er selbst nicht bei der eigentlichen Tat im Haus beteiligt gewesen sei. Vielmehr habe er am Fluchtauto in Tatortnähe gewartet – was durch Standortdaten seines Handys bewiesen scheint – und dieses später auch zurück nach Osnabrück gefahren, wo die Täter bis zu ihrer Festnahme bei ihren Familien lebten.
Vertreterin der Nebenkläger fordert Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht
Der 20-Jährige hatte zwar auch seine Beteiligung eingeräumt. Entgegen der Anklage bestritt er aber, Hand an den getöteten Senior angelegt zu haben. Vielmehr sei er erst ins Haus gekommen, als die beiden bis heute flüchtigen Mittäter den Senior bereits getötet hätten. DNA-Spuren und Fingerabdrücke von dem 20-Jährigen im Haus des Seniors sprechen aus Sicht der Anklage aber eine andere Sprache.
Die Nebenklagevertreterin, die die beiden Söhne des Getöteten vertritt, zeigte sich lediglich im Hinblick auf die Anwendung von Jugendstrafrecht bezüglich des 21-Jährigen einverstanden. Für den 20-Jährigen forderte sie Verurteilung wegen Raubmords nach Erwachsenenstrafrecht, was eine lebenslange Haftstrafe nach sich ziehen würde. Mit Erziehung komme man bei dem 20-Jährigen nicht weiter, zeigte sich die Anwältin überzeugt. Eine „Nacherziehung“ sei bei seinen „festgesetzten dissozialen Tendenzen“ wenig erfolgversprechend.
Die Verteidigerinnen und Verteidiger der beiden Angeklagten forderten milde Strafen nach Jugendstrafrecht.
Das Urteil soll am 18. Juni gesprochen werden.