34 Jahre nach der TatPolizei verhaftet Verdächtigen in Lohmarer Mordfall
34 Jahre nach dem Mord an Claudia Otto haben Mitglieder der Bonner Mordkommission am Dienstagmorgen einen 66 Jahre alten Tatverdächtigen in Detmold festgenommen. Er steht im dringenden Verdacht, die damals 23 Jahre alte Frau im Hotel ihrer Familie in Naafshäuschen getötet zu haben.
Ihre Mutter hatte ihre Tochter in den Morgenstunden des 9. Mai 1987 in ihrer Wohnung über dem beliebten Ausflugslokal der Familie entdeckt – erwürgt und gefesselt in ihrem Badezimmer liegend. Wahrscheinlich hatte sie Einbrecher überrascht. Die Tageseinnahmen fehlten, der Tresor stand offen. Der Mord an der Gastwirtstochter hatte damals den Ort erschüttert.
Intensive Ermittlungen und die Auswertung neuester, wissenschaftlicher Erkenntnisse haben den jetzt in Detmold lebenden Verdächtigen schließlich wieder in den Verdacht gebracht. Denn schon im Dezember 2017 war nach Informationen dieser Zeitung wegen dieser Tat ein Haftbefehl gegen den damals in der Justizvollzugsanstalt Rheinbach einsitzenden Mann erlassen worden.
Beweise reichten 2017 nicht aus
Doch vor fünf Jahren reichte die Beweislage nicht aus, der Haftbefehl wurde aufgehoben. Der Betonbauer, damals Stammgast in der Gaststätte, war schon 1987 und 1988 ins Blickfeld der Fahnder geraten, ihm konnte jedoch nichts nachgewiesen werden.
Ein Jahr später, im November 1988, beging er eines der spektakulärsten Verbrechen der deutschen Nachkriegsgeschichte. Er tötete den 15 Monate alten Patrick Padberg und dessen Großmutter. Anschließend inszenierte er eine Entführung und versuchte, 1,6 Millionen Mark, etwa 800.000 Euro, zu erpressen. Wegen dieser Tat wurde er in Arnsberg wegen zweifachen Mordes, Entführung, Erpressung und schweren Raubes zu lebenslanger Haft verurteilt.
Die Ermittler der Mordkommission unter Leitung von Kriminalhauptkommissar Dietmar Kaiser blieben nach den Ereignissen von 2017 weiter an der Aufklärung des Lohmarer Falles dran. In enger Abstimmung mit der Oberstaatsanwältin Claudia Heitmann arbeiteten sie mit den Fallanalytikern des Landeskriminalamtes (LKA) für Cold Cases zusammen, die schließlich entscheidende Hinweise geben konnten.
Sie kooperierten zudem mit Wissenschaftlern, die die Möglichkeiten zur Auswertung von molekulargenetischen Spuren immer weiter entwickeln. Dazu gehören feinste DNA-Sequenzen, die vor 34 Jahren zwar gesichert, aber noch nicht analysiert und zugeordnet werden konnten. Tatsächlich gelang dem kriminalwissenschaftlichen und -technischen Institut des LKA NRW jetzt eine Zuordnung.
Die Staatsanwaltschaft Bonn beantragte auf Grund dieser neuen Erkenntnisse einen Haftbefehl wegen Mordes, den der zuständige Richter am Siegburger Amtsgericht erließ. Teams der Mordkommission stellten den Beschuldigten in den frühen Morgenstunden in der westfälischen Stadt und brachten ihn in eine Justizvollzugsanstalt. Die Ermittlungen dauern an.
Zweite Verurteilung zu lebenslanger Haft nicht möglich
Zwar könnte der Verdächtige nach deutschem Recht nicht ein zweites Mal zu lebenslanger Haft verurteilt werden, wie der Pressesprecher der Bonner Staatsanwaltschaft, Sebastian Buß, erklärte. Die in Arnsberg verbüßte Haft werde in ein mögliches, neues Urteil einbezogen und eine veränderte Mindestverbüßungsdauer festgesetzt, so es zu einer Verurteilung wegen Mordes kommt. Das könne so weit gehen, dass der heute 66-Jährige tatsächlich lebenslang einsitzt.