Zerwürfnis nach Klage gegen StadtKölner SPD-Chefin wirft Fraktionschef Alleingang vor
Köln – Zwischen SPD-Chefin Christiane Jäger (55) und SPD-Fraktionschef Christian Joisten (47) kracht es gewaltig. Es geht um Joistens Klage gegen die Stadt Köln. Der Vorsitzende der SPD-Ratsfraktion streitet mit der Stadt über die Höhe des Verdienstausfalls, der seinem Arbeitgeber für seine ehrenamtliche Tätigkeit als Kommunalpolitiker zusteht.
Jäger wirft Joisten vor, er habe im Alleingang entschieden zu klagen, ohne das vorher mit Fraktion und Partei zu besprechen, und dabei die politische Dimension des Falls ausgeblendet. „Du klagst als Privatperson, aber wegen deiner Funktion als Fraktionsvorsitzender. Und in diesem Fall ist das nicht rein privat, sondern zwingend mir mitzuteilen“, schrieb Jäger nach Rundschau-Informationen Anfang der Woche per E-Mail an Joisten sowie Partei- und Fraktionsvorstand.
Sie betonte: „Eine politische Bewertung deiner fristwahrenden Klage hätten wir (...) gemeinsam vornehmen müssen.“ Um „weiteren Schaden von der Partei abzuhalten“, fordere sie „erneut eine detaillierte Darstellung deiner Klage“. Joistens Vorschlag, mit ihr ein persönliches Gespräch zu führen, halte sie „zu diesem Zeitpunkt für nicht sachgerecht“, so Jäger. „Die Dimension dieses Themas ist nicht mehr im Vieraugengespräch zu klären.“
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Am Montag befasste sich der Fraktionsvorstand erstmals mit dem Thema. Am Sonntag erklärte Jäger in einer Mail an den Vorstand: „Zumindest bei mir ist nachhaltig Vertrauen in die Zusammenarbeit zerstört worden.“ Sie erwarte „vollständige Transparenz, um dann abzuleiten, wie nachhaltig das Vertrauensverhältnis und wem gegenüber beschädigt ist. Und was daraus für die Zusammenarbeit folgt.“
Offene Fragen
Joisten bestätigte, dass er die Fraktion kurz vor der Ratssitzung am 26. September über die Klage informiert habe, weil es am selben Tag dazu Presseanfragen gab. Jäger habe er am folgenden Tag informiert. Er habe das Thema intern nicht früher kommuniziert, „weil es bei dieser Klage nur darum geht, eine Prüfung des durch die Stadtverwaltung erlassenen Bescheids zu ermöglichen.
Gegen die Entscheidung der Stadt ist kein Einspruch möglich, daher ist die Klage als Rechtsbehelf der einzige Weg, um den Bescheid zu überprüfen.“ Er habe mit der Stadt vorab Gespräche darüber geführt, für welche Zeiten Verdienstausfall beansprucht werden kann. Es seien aber Fragen offen – in den vergangenen Jahren habe seiner Kenntnis nach kein Fraktionschef Verdienstausfall beantragt. Es gehe darum, eine rechtskonforme Lösung zu finden, und er sei zuversichtlich, dass man die Angelegenheit einvernehmlich lösen werde.