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Vertrauliche Akte
Welche Rolle spielt Laschet in der Staatskanzlei-Affäre?

Lesezeit 4 Minuten
09.12.2024, Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf: Armin Laschet (CDU), ehemaliger Ministerpräsident, steht nach der feierlichen Enthüllung seines Porträts in der Ahnengalerie neben dem Werk. Das Porträt hat der Jazz-Trompeter und Fotograf Brönner geschaffen. Foto: Rolf Vennenbernd/dpa - ACHTUNG: Nur zur redaktionellen Verwendung im Zusammenhang mit der aktuellen Berichterstattung und nur mit vollständiger Nennung des vorstehenden Credits +++ dpa-Bildfunk +++

Armin Laschet (CDU), ehemaliger Ministerpräsident, vor seinem Porträt in der Düsseldorfer Ahnengalerie der NRW-Landeschefs.  Foto: Rolf Vennenbernd/dpa

Im Korruptionsskandal um die Sanierung der Staatskanzlei war die NRW-Regierung bisher nicht im Focus. Doch vertrauliche Vermerke decken auf: Ganz unbeteiligt an der Planung war der damalige Ministerpräsident Laschet wohl doch nicht.

Ein umfangreicher Revisionsbericht der Staatskanzlei für den Landtag, den NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) jetzt als Verschlusssache („VS – Nur für den Dienstgebrauch“) hat einstufen lassen, zeigt nach Informationen unserer Redaktion deutlich, wie Regierungsvertreter Einfluss auf Auftragsvergaben und teure Gestaltungsdetails nahmen.

So steht in einem vertraulichen Vermerk vom 1. Februar 2018, dass der damalige Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) persönlich das schließlich betraute Architekturbüro ins Gespräch gebracht haben soll. „Der BLB hat auf Wunsch des Herrn Ministerpräsidenten Herrn (…) mit der Koordinierung und Planung der gesamten Maßnahmen des Umbaus der Staatskanzlei als Architekten beauftragt“, heißt es dort.

Die Innenrevision der Staatskanzlei kommt trotz dieses brisanten Details zum selbstentlastenden Urteil: „Es liegen keine Anhaltspunkte für unzulässige Einflussnahmen seitens der Staatskanzlei auf das damalige Vergabeverfahren zur Beauftragung der Planungen vor.“ Man verweist auf eine handschriftliche Notiz einer Mitarbeiterin, die Laschets Rolle relativiert und ebenfalls zu den Akten genommen wurde.

Das Archtekturbüro könnte das Einfallstor für mögliches kriminelles Vorgehen gewesen sein

Auf diesem Zettel, der angeblich vom 15. Februar 2018 stammt, heißt es, die Beauftragung des Architekten müsse zunächst noch geklärt werden, da die Staatskanzlei „das nicht als ausdrücklichen Wunsch formuliert hat“. Die Mitarbeiterin zeigt in der Notiz zugleich einen gangbaren Weg auf: Man brauche wegen der polizeilich abgestimmten Sicherungsmaßnahmen am Regierungsbau kein großes Ausschreibungsverfahren, sondern werde nur „2 – 3 andere auffordern müssen“ und dann den Auftrag „freihändig“ vergeben können.

Die Wahl des Architekturbüros ist ein entscheidender Punkt. Die Staatsanwaltschaft Wuppertal und das Landeskriminalamt ermitteln im Zusammenhang mit dem Staatskanzlei-Umbau gegen sieben Beschuldigte. Es handelt sich um Mitarbeiter des BLB, des Architektenbüros, eines Leuchtenhersteller aus dem Münsterland und eines Elektrobetriebs aus Düsseldorf. Sie sollen die Steuerzahler gemeinschaftlich um Millionen geprellt haben.

Das Architekturbüro könnte das Einfallstor für mögliches kriminelles Vorgehen gewesen sein. Ein BLB-Revisionsbericht hatte bereits die Merkwürdigkeit aufgegriffen, dass die freihändige Vergabe für Sicherheitsumbauten genutzt worden sei, um ein Architekturbüro ohne Expertise in diesem Bereich zu beauftragen. Aus dem überschaubaren Sicherheitsumbau wurde eine inzwischen siebenjährige Großsanierung, die den Steuerzahler am Ende 70 bis 80 Millionen Euro kosten dürfte.

Mitarbeiter der Staatskanzlei gehören bislang nicht zu den Beschuldigten des Korruptionsverfahrens. Ganz so arglose „Mieter“ der BLB-Immobilie am Rhein wie bislang dargestellt, war die Regierungsspitze aber wohl nicht. Der Revisionsbericht der Staatskanzlei zeigt vielmehr, wie eng Ministerpräsident Laschet („Herr MP“) und sein Staatskanzleichef Nathanael Liminski („Herr CdS“) in Gestaltungsfragen eingebunden waren.

Geschätzte 90.000 Euro für eine einzigeTischlampe schienen niemanden zu erschrecken

Vor allem die extrem teure Beleuchtung des Kabinettssaals scheint Chefsache gewesen zu sein. Im Protokoll einer „Mieterbesprechung“ vom 26. Mai 2020 heißt es: „Die Entscheidung, ob die Lampe höhenverstellbar ausgeführt werden soll, muss von Herrn MP getroffen werden.“ In einer Vorlage vom 18. Juli 2022 wird explizit darauf verwiesen, dass die Beschaffung einer fahrbaren Pendelleuchte für den Kabinettssaal bereits im August 2020 „von Herrn CdS“ gebilligt wurde.

Die extravagante Lampe sollte die „Tropfenform“ des historischen Kabinettstisches aufnehmen und zugleich den Blick auf einen Wandbildschirm und das Kunstwerk „Rhein II“ des von Laschet verehrten Düsseldorfer Fotografen Andreas Gursky bei Bedarf freigeben. Die geschätzten Kosten von 90.000 Euro für eine einzige Tischlampe schienen niemanden zu schrecken.

Kurioserweise bewarb sich auf die Ausschreibung keine Firma, da die Anforderungen zu komplex waren. Es musste ein Metallbauer aus Düsseldorf aktiv angesprochen werden, der ein einfacheres Modell für immer noch stolze 43.000 Euro anbieten konnte. Auch für eine „Mooswand“ in der Lobby der Staatskanzlei wurde eine Visualisierung erstellt „zwecks Freigabe durch Herrn MP“.

Da Schwarz-Grün im Landeshaushalt 2025 zahlreichen Hilfsorganisationen in NRW mit Verweis auf Sparzwänge sogar Kleinstbeträge gestrichen hat, kommen die Enthüllungen über das Prassen im eigenen Arbeitsumfeld zur Unzeit.

Dass es bei Ausschreibungen nicht mit rechten Dingen zugegangen ist, kam für die Staatskanzlei offenbar auch nicht so überraschend wie bislang dargestellt. Im Revisionsberichtet heißt es, bereits 2022 habe das Justiziariat der Regierungszentrale ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf ausgewertet. Das OLG hatte damals eine Leuchten-Vergabe des BLB beanstandet. Angeblich auf Wunsch der Staatskanzlei war die Ausschreibung auf Produkte eines bestimmen Herstellers begrenzt worden.

Das OLG wies auch schon auf den fragwürdigen Umstand hin, dass zwei an der Ausschreibung beteiligte Firmen ein und denselben Geschäftsführer hatten. Das ist heute Gegenstand der Korruptionsermittlungen. Das Justiziariat der Staatskanzlei kam jedoch zur Einschätzung, dass Compliance-Regelungen „nicht verletzt“ worden seien und kein Handlungsbedarf in Bezug auf das Bauprojekt bestehe. Warum nur? Die Innenrevision versichert: „Die Vergabeprozesse waren teilweise von rechtlichen Auseinandersetzungen gekennzeichnet, namentlich in Bezug auf die Firma (…), Schlussfolgerungen auf korruptive Verhaltensweisen konnten daraus jedoch nicht abgeleitet werden.“

Nach dem Regierungswechsel 2017 hatte Laschet entschieden, den Regierungssitz aus angemieteten Büroräumen im modernen „Stadttor“ in das historische Verwaltungsgebäude „Landeshaus“ zu verlegen. Das machte eine Ertüchtigung notwendig. Am 14. Januar 2025 wurde durch eine Großrazzia öffentlich bekannt, dass die auf Korruptionsfälle spezialisierte Staatsanwaltschaft Wuppertal und das LKA schon seit über einem Jahr wegen möglicher Schiebereien verdeckt ermitteln.