Über 30 Millionen Wähler bis MittagHohe Beteiligung bei Parlamentswahl in Polen
Warschau – Bei der Parlamentswahl in Polen zeichnet sich eine rege Beteiligung ab. Bis in die Mittagsstunden gaben rund 18,1 Prozent der mehr als 30 Millionen Wahlberechtigten ihre Stimme ab, teilte die Wahlkommission in Warschau mit.
Bei der letzten Wahl im Oktober 2015 hatten im gleichen Zeitraum 16,5 Prozent der Wähler abgestimmt. Besonders hoch war die Wahlbeteiligung in den südpolnischen Woiwodschaften Kleinpolen und Karpatenvorland - traditionell Regionen, in denen die nationalkonservative Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS) viele Anhänger hat.
Laut Umfragen bleibt PiS stärkste Kraft
Erste Prognosen über die Verteilung der 460 Abgeordnetenmandate im Sejm sowie über die 100 Sitze im Senat, der zweiten Kammer des Parlaments, werden nach Schließung der Wahllokale um 21 Uhr erwartet. Laut Umfragen vor der Wahl ist damit zu rechnen, dass die nationalkonservative Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS) stärkste Kraft bleibt. Ob ihr Spitzenkandidat, Ministerpräsident Mateusz Morawiecki, auf eine absolute Mehrheit bauen kann, ist ungewiss. In den vergangenen vier Jahren konnte die PiS ohne einen Koalitionspartner regieren.
Der Ausgang der Wahl dürfte in Berlin und Brüssel mit Spannung verfolgt werden. Die PiS hat in den vergangenen Jahren das polnische Justizsystem nach ihren Vorstellungen umgebaut. Da es Zweifel an der Bewahrung der Rechtsstaatlichkeit gibt, hat die EU-Kommission mehrere Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof angestrengt.
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Das Verhältnis zu Deutschland ist belastet, weil die nationalkonservative Führung in Warschau Reparationszahlungen für die Zerstörungen des Zweiten Weltkriegs fordert. Die PiS hat diesen Punkt auch in ihr Wahlprogramm aufgenommen. Für die anderen Parteien spielen Entschädigungen keine Rolle. Das größte Oppositionsbündnis, die liberalkonservative Bürgerkoalition KO, hat sich in seinem Wahlprogramm den „Wiederaufbau der Beziehungen zu Deutschland und Frankreich“ zum Ziel gesetzt.
Deutschland betrachtet die Reparationsfrage als abgeschlossen. Die Bundesregierung beruft sich dabei auf den Zwei-plus-Vier-Vertrag über die außenpolitischen Folgen der deutschen Einheit von 1990. (dpa)