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TerrorismusWarum die Fahnder im Netz kaum hinterherkommen

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20.10.2024, Baden-Württemberg, Karlsruhe: Polizisten bringen den in Bernau bei Berlin festgenommenen mutmaßlichen IS-Unterstützer, der einen Anschlag mit Schusswaffen auf die israelische Botschaft in Berlin geplant haben soll, zur  Haftvorführung. Foto: René Priebe/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Polizisten bringen den in Bernau bei Berlin festgenommenen mutmaßlichen IS-Unterstützer zur Haftvorführung bei der Bundesanwaltschaft. Foto: René Priebe/dpa

Seit Monaten wird vor Anschlägen gewarnt, doch die deutschen Sicherheitsbehörden sind eingeschränkt. Es fehlen wichtige Befugnisse zur Fahndung in Chats.

Deutlicher konnten die Alarmzeichen von Sicherheitsbehörden und Terror-Experten kaum sein, die seit Monaten vor zunehmender Radikalisierung und einer Welle von Anschlägen warnen. Es ist also noch nicht einmal überraschend, dass noch während im Bundesrat um Maßnahmen zur Abwehr gerungen wurde, erneut ein Attentat in Vorbereitung war. Bezeichnend: Der entscheidende Hinweis auf den mutmaßlichen Täter, der offenbar vorhatte, mit einer Schusswaffe die israelische Botschaft in Berlin zu stürmen, kam von einem ausländischen Geheimdienst. Wieder einmal.

Dass die deutschen Behörden umgehend und schlagkräftig reagierten, hat möglicherweise viele Menschleben gerettet, aber aus eigener Kraft hätten sie die Attentatspläne in einem Chat-Kanal wohl nicht aufgespürt. Denn für entsprechende Operationen im Netz fehlen den Fahndern noch immer wichtige Befugnisse.

Eine weitere Verschleppung der Fahndungsrechte wäre nahezu fahrlässig.

Immerhin hätte der am Freitag im Bundesrat gescheiterte Vorschlag eine automatisierte Datenanalyse zugelassen, um etwa Fotos mit islamistischen Propagandavideos abzugleichen. Auch wenn die unionsregierten Länder dies mit der Begründung ablehnten, das Sicherheitspaket ginge nicht weit genug, haben sie damit die dringend benötigten Maßnahmen gegen die fortschreitende Radikalisierung erstmal gestoppt.

Es braucht wirklich keine weiteren Beweise mehr: Der Terror beginnt im Netz, und da müssen die Sicherheitsbehörden mit mehr Instrumenten ansetzen können, nicht erst, wenn ein ausländischer Geheimdienst anruft. Und möglichst ohne große bürokratische Hürden. Auch wenn es berechtigte Kritik-Punkte an dem Sicherheitspaket gibt: Vor dem Hintergrund, dass jüdische Einrichtungen in Deutschland weiterhin mit höchster Priorität geschützt werden sollen, wäre eine weitere Verschleppung der Fahndungsrechte nahezu fahrlässig.

Die Festnahme des tatverdächtigen Libyers Omar A. wirft aber auch noch andere Fragen auf. Sind die deutschen Behörden wirklich so machtlos, wenn es um die Abschiebung von Gefährdern oder auch – wie zuletzt in dem Krefelder Fall – verurteilten Straftätern geht? Und wenn ja, an welchen Stellen ist anzusetzen, um in solchen Fällen handlungsfähig zu sein?