Ist der Soli rechtmäßig? Mit dieser Frage befasst sich das Bundesverfassungsgericht. Die Entscheidung hat womöglich erhebliche Auswirkungen – für die Wirtschaft und den Bundeshaushalt.
Bundesverfassungsgericht entscheidetSoli-Wegfall könnte Betriebe um 65 Milliarden Euro entlasten
Durch eine Abschaffung des Solidaritätszuschlags könnten Unternehmen in Deutschland laut Experten knapp 65 Milliarden Euro einsparen. Das geht aus einer Berechnung des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) hervor. „Vom Soli abzulassen, würde die Unternehmen endlich etwas entlasten und ihnen dringend benötigten Spielraum für neue Investitionen geben“, sagte Ökonom Tobias Hentze. Die Abgabe müsse wegfallen, der Schritt sei überfällig.
Das Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich am Dienstag mit der Frage, ob der Solidaritätszuschlag noch rechtmäßig ist. Die Entscheidung, die erst in einigen Monaten erwartet wird, könnte auch große Auswirkungen für den Bundeshaushalt haben. Für das kommende Jahr hat die Bundesregierung Soli-Einnahmen von 12,75 Milliarden Euro fest im Haushalt verplant.
Sollten die Richter die Abgabe kippen, würde das ein zusätzliches Loch in den Etat reißen. Das Gericht könnte auch entscheiden, dass der Staat Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag der vergangenen Jahre zurückzahlen müsste. Das wären seit 2020 etwa 65 Milliarden Euro.
Soli-Einnahmen zwischen 2020 und 2028 bei 122 Milliarden Euro
Dem IW zufolge zahlten zuletzt noch rund sechs Millionen Menschen den Soli sowie etwa 600.000 Kapitalgesellschaften. Die Einnahmen des Bundes dadurch liegen laut Hentze zwischen 2020 und 2028 bei rund 122 Milliarden Euro. Mehr als die Hälfte davon entfällt demnach auf die Unternehmen. Die aktuelle Wirtschaftslage sei Grund genug, den Soli zu hinterfragen, sagte der Experte. „Die Konjunktur schwächelt, die Wirtschaft stagniert, in vielen Branchen drohen Nullrunden oder sogar Entlassungen.“
Nach Ansicht der Beschwerdeführer beim Bundesverfassungsgericht ist es verfassungswidrig, den Soli seit Auslaufen des sogenannten Solidarpakts II im Jahr 2019 weiter zu erheben. Die große Koalition hatte damals beschlossen, dass nur noch Besserverdiener – die oberen zehn Prozent der Einkommen – den Zuschlag zahlen müssen. (dpa)