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OrganspendenFDP für Ausweitung der Todesdefinition

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28.09.2012, Berlin: Ein Styropor-Behälter zum Transport von zur Transplantation vorgesehenen Organen wird an einem OP-Saal vorbei getragen.

Die FDP möchte die Todesdefinition bei Organspenden ausweiten. (Symbolbild)

Bisher muss der Hirntod für eine Organspende festgestellt werden. Die FDP möchte auch Herz-Kreislauf-Stillstand zulassen.

Die FDP-Fraktion im Bundestag spricht sich für eine Ausweitung der Todesdefinition als Voraussetzung für die Organspende aus. Demnach soll künftig auch der Herz-Kreislauf-Stillstand Grundlage für eine Organentnahme sein - bisher musste zwingend der Hirntod nachgewiesen werden. Das geht aus dem Entwurf eines Positionspapiers hervor, das am Dienstag von der FDP-Fraktion beschlossen werden soll und über das die „Welt“ vorab berichtet.

Ziel der erweiterten Definition sei es, die in Deutschland weiterhin geringe Zahl der Organspenden zu erhöhen. „Noch immer steht der Anzahl an Organspendern ein Vielfaches an Menschen auf der Warteliste gegenüber: Ende 2023 warteten 8.716 Menschen auf ein rettendes Spenderorgan“, sagte FDP-Rechtspolitikerin Katrin Helling-Plahr der Zeitung.

Viele der Wartenden müssten sterben, ohne je ein Spenderorgan zu erhalten, fügte sie hinzu: „Deshalb wollen wir die bereits bestehende Möglichkeit einer Organspende nach einem Hirntod um die zusätzliche Option einer selbstbestimmten Organspende auch nach Herz-Kreislauf-Tod ergänzen.“

Zusatzfeld auf dem Organspendeausweis

Potenzielle Spender sollen ihren Willen dann über ein explizit dafür vorgesehenes zusätzliches optionales Feld im Organspende-Register oder auf Organspendeausweisen festhalten können, ergänzte Helling-Plahr: „Damit nutzen wir bestehende Potenziale zur weiteren Erhöhung der Spenderanzahlen und tragen zeitgleich dem individuellen Selbstbestimmungsrecht auch im Zusammenhang mit dem eigenen Tod Rechnung.“

Nur wenige Patienten erleiden auf der Intensivstation einen Hirntod, also den unumkehrbaren Ausfall der gesamten Hirnfunktionen. Die meisten sterben an Herz-Kreislauf-Versagen. In Ländern wie Großbritannien, Spanien, Niederlande, Belgien, Schweiz und USA sind Organspenden nach Herz-Kreislauf-Stillstand bereits erlaubt und führten zum Teil zu einem Anstieg der Organspenden.

Höheres Risiko für Fehldiagnosen?

In Deutschland dagegen gaben Mediziner bisher oft zu bedenken, die Feststellung des Herz-Kreislauf-Todes berge ein höheres Risiko für Fehldiagnosen. Diese Einschätzung gelte bei vielen Wissenschaftlern mittlerweile als überholt, sagte Andrew Ullmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion und Universitätsprofessor für Infektiologie in Würzburg: „Aus medizinischer Sicht gibt es keinen Goldstandard bei der Erklärung des Todes.“

Der Tod nach einem anhaltenden Kreislaufstillstand sei medizinisch mit dem Hirntod gleichzusetzen, so Ullmann weiter: „Ein wesentlicher Unterschied ist allerdings, dass der Herztod einfacher, aber dennoch sicher festzustellen ist.“ Der Aufwand zur Feststellung des Hirntods sei immens hoch und schränke dadurch die Zahl der potenziellen Spender von vornherein ein. (kna)