Der Landesrechnungshof NRW mahnt mehr Effizienz im Umgang mit Asservaten an. Nicht jeden Vorschlag findet der Minister vertretbar
Tatwaffe to go?Wie die NRW-Justiz mit Beweismitteln umgeht

Pistolen und Revolver und Munition lin einer Asservatenkammer.
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Kartons, Plastiksäcke, lose Aktenordner. Ein Einkaufskorb mit brennbaren Flüssigkeiten, Langwaffen vor einem Bauhaus-Regal, ein Gefrierbeutel mit dem handbeschriebenen Etikett: „scharfe Patronen“.
Wer im neuen Jahresbericht des nordrhein-westfälischen Landesrechnungshofs bis auf Seite 99 blättert, stößt auf eine ungewöhnliche Fotodokumentation. Die Prüfer haben die Asservatenkammern der Justiz durchstöbert und kommen zu einem harschen Urteil: Die ordnungsgemäße Verwahrung von Beweismittel in Gerichtsverfahren sei nicht sichergestellt. Entgegennahme, Verwertung und Vernichtung könnten überdies wirtschaftlicher gestaltet werden. „Nur 3 von 19 Staatsanwaltschaften hatten einen vollständigen Überblick über ihre Asservate“, so der Rechnungshof.
Strenge Vorgaben – aber werden sie auch eingehalten?
Eigentlich gibt es für den Umgang mit beschlagnahmten Gegenständen klare Regeln. Im Laufe eines Ermittlungsverfahrens verwahrt die Beweistücke zunächst die Polizei, bevor sie an den Besitzer zurückgegeben werden oder an die zuständige Staatsanwaltschaft gehen. Asservate sollen nur so lange amtlich aufgehoben werden, wie sie für ein Verfahren wichtig sind oder aber eine dauerhafte Einziehung rechtskräftig angeordnet wurde.
Vor allem für Drogen, Waffen, Munition, Bargeld oder Autos gelten strenge Vorgaben, die nach Einschätzung der Rechnungsprüfer in NRW oft nicht eingehalten werden. In Kellern, Garagen und ausrangierten Büros gebe es „überfüllte Asservatenräume, fehlende IT-Arbeitsplätze in den Räumen, fehlende, unzureichende oder defekte Be- und Entlüftungsanlagen sowie verschimmelte Asservate aufgrund von Wasserschäden“, lautet die Mängelliste.
Außerdem seien die mit der Aufbewahrung von Waffen und Munition betrauten Justizbediensteten „zum Teil nicht zu einem sicheren Umgang mit Waffen und Munition in der Lage“. Kurios mutet der Befund bei der Verwahrung von beschlagnahmten Autos an: Die Staatsanwaltschaften hätten gar keinen Überblick mehr, wie viele Autos aus Ermittlungsverfahren noch bei ihnen geparkt sind und was mit ihnen passieren soll. In Einzelfällen seien Standzeiten „von mehreren Jahren“ festgestellt worden. Mitunter komme es vor, dass die Kosten für die Aufbewahrung von Fahrzeugen teurer sei als der Erlös, den man hinterher mit einer Versteigerung erzielen kann.
Ministerium teilt Vorwürfe „in dieser Breite nicht“
Das NRW-Justizministerium trat auf Anfrage dem Eindruck entgegen, in den Asservatenkammern regiere das Chaos. Den Vorwurf des Landesrechnungshofs, nur 3 von 19 Staatsanwaltschaften hätten einen vollständigen Überblick über die bei ihnen vorhandenen Beweisstücke, „teilen wir in dieser Breite nicht“, erklärte ein Sprecher von NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne).
Die Dezernenten bei den Staatsanwaltschaften hätten „selbstverständlich“ einen Überblick über die vorhandenen Asservate, die in den Akten der Strafverfahren auch vollständig erfasst seien. Ob man darüber hinaus eine zentrale Datenbank braucht, die einen verfahrensübergreifenden Gesamtüberblick aller Gegenstände in den Kellern der Justiz böte, wird im Justizministerium offenbar nicht so eindeutig mit „Ja“ beantwortet.
„Zur Verbesserung der Lagerungssituation“ sollen aber möglicherweise weitere Flächen angemietet werden. Der digitale Austausch der Justiz mit dem Vorgangsbearbeitungssystem der Polizei soll verbessert werden, damit Asservate nicht mehr von Hand registriert werden müssen.
Teure Vernichtung beschlagnahmter Waffen
Klar auf Konfrontationskurs geht das Justizministerium hingegen bei der Frage, ob sichergestellte Waffen nicht kostengünstiger und anderweitig „verwertet“ werden könnten. Bislang müssen Jagdwaffen, Pistolen, Munition, Messer, Schlagringe oder Gummiknüppel von den Staatsanwaltschaften zur Vernichtung bei der „Landeswaffenverwertung“ des Landesamtes für Zentrale Polizeiliche Dienste (LZPD) abgeliefert werden. Allein der Transport unter Sicherheitsauflagen ist teuer. Einem fast 20 Jahre alten Erlass zufolge können die Staatsanwaltschaften bei der Polizei Amtshilfe zur Begleitung solcher Waffentransporte einfordern. Die Streifenbeamten dürften jedoch Besseres zu tun haben, als eine Pistolenkiste zur Verschrottung zu eskortieren.
Die Prüfer finden, die Vernichtung von teilweise wertvollen Waffen wie Jagdgewehren erscheine „unter Kostengesichtspunkten nicht wirtschaftlich“, heißt es im Jahresbericht. Sie stellen einen Verkauf durch den Staat an Privatleute in den Raum.
Eine solche Weitergabe von Waffen sehe man kritisch, „insbesondere wenn sie aus einer Straftat stammen“, erklärte Limbachs Haus. Dabei geht es offenbar nicht nur um Geschmacksfragen, sondern um Grundsätzliches: „Man kann auch hinterfragen, ob sich die Justizbehörden an der Verbreitung von Waffen in der Bevölkerung beteiligen sollten.“