NPD-Demo in HannoverVerwaltungsgericht kippt Verbot - Polizei legt Beschwerde ein
Hannover – Das Verwaltungsgericht Hannover hat das von der Polizei verhängte Verbot der für Samstag geplanten NPD-Kundgebung in der niedersächsischen Hauptstadt gekippt. Es gab am Freitag einem von der rechtsextremistischen Partei eingereichten entsprechenden Eilantrag statt. Die Polizei legte dagegen aber vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg Beschwerde ein.
NPD-Demo richtet sich gegen kritische Journalisten
Anhänger der NPD wollen am Samstag in der Innenstadt von Hannover demonstrieren. Im Fokus soll dabei der Protest gegen Journalisten stehen, die schwerpunktmäßig über das rechtsextreme Milieu in Deutschland schreiben. Im Demonstrationsaufruf auf ihrer Internetseite führt die NPD Niedersachsen dazu zehn Journalisten namentlich auf.
Laut Polizei waren durch „öffentliche Quellen“ Tatsachen bekannt geworden, die „eine unmittelbare Gefährdung für die öffentliche Sicherheit“ durch die Versammlung der NPD belegten. Dieser Argumentation folgte das Gericht nicht. Die geplante Kundgebung gefährde Grundrechtsgarantien wie die Pressefreiheit nicht direkt, sondern nur „mittelbar“ durch einen einschüchternden Kontext, in den sie gestellt werde, hieß es zur Begründung.
Kritik vom DJV: Entscheidung des Gerichts „nicht zu verstehen“
Dies rechtfertige kein Komplettverbot. Die Polizei könne für die Teilnehmer aber Versammlungsbeschränkungen und Auflagen anordnen, hieß es.
Der Deutsche Journalistenverband (DJV) kritisierte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Diese sei „nicht zu verstehen“, erklärte DJV-Bundeschef Frank Überall. Die NPD habe ihn ihrem Demonstrationsaufruf drei Journalisten persönlich angegriffen und „an den Pranger gestellt“. (afp)