Wie kann Kanzler Olaf Scholz weiterregieren, wenn in einem Notfall sein Dienstsitz evakuiert werden muss? Dafür gibt es Vorkehrungen.
„Kein konkreter Anlass“Notfall-Vorkehrung: Kanzleramt übt für Umzug in Ausweichdienstsitz
Wenn in einem Notfall die deutsche Regierungszentrale geräumt werden muss, kann das Bundeskanzleramt von Olaf Scholz (SPD) einen Ausweichdienstsitz nutzen. Dafür haben Mitarbeiter am Dienstag eine Übung absolviert, wie ein Regierungssprecher auf Anfrage mitteilte. Dabei sei das Zusammenspiel von Behörden geübt sowie die Betriebs- und Funktionsfähigkeit der technischen Einrichtungen überprüft worden. Zuvor hatte der „Tagesspiegel“ berichtet.
„Um in Fällen, in denen eine Räumung der Dienstgebäude des Bundeskanzleramtes erforderlich wird (z.B. Havarien oder Notfallsituationen), die Regierungsfunktionen weiterhin wahrnehmen zu können, hält das Bundeskanzleramt einen Ausweichdienstsitz vor“, erklärte der Sprecher. „Zur Überprüfung der Verfahren für dessen Aktivierung hat das Bundeskanzleramt heute eine diesbezügliche Übung durchgeführt.“
Kanzleramt probt Notfallumzug: Ort des Ausweichdienstsitzes bleibt geheim
Der Übung hätten keine besonderen Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden zugrunde gelegen, „die einen konkreten Anlass hierzu hätten geben können“. Nähere Details der Übung, die öffentlich nicht angekündigt worden war, nannte der Sprecher nicht und begründete dies mit Sicherheitsgesichtspunkten. Auch zum Ort des Ausweichdienstsitzes machte er keine Angaben.
Die Frage, ob Kanzler Scholz in die Übung involviert war, blieb ebenfalls unbeantwortet - der Regierungschef nahm am Dienstag allerdings mehrere öffentliche Termine in Baden-Württemberg wahr. (dpa)