Die UKA will sich in Zukunft an dem Kölner Urteil orientieren bei der Zahlung von Schmerzensgeld für Missbrauchsopfer
Nach Urteil gegen Erzbistum KölnBetroffene sollen künftig mehr Geld bekommen
Die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) kündigt an, sich demnächst bei ihren Entscheidungen an dem Urteil des Landgerichts Köln zu orientieren, das einem Missbrauchsbetroffenen 300 000 Euro Schmerzensgeld zuerkannt hatte.
Der finanzielle Zahlungsrahmen für die kirchlichen Anerkennungsleistungen bemisst sich nach dem oberen Bereich der durch staatliche Gerichte in vergleichbaren Fällen zuerkannten Schmerzensgelder. Bisher lagen die von der UKA zuerkannten Schmerzensgelder höchstens bei 50 000 Euro.
Bevor sich das Urteil auf ihre Spruchpraxis auswirken könne, müsse es allerdings erst rechtskräftig werden, so die UKA. Derzeit könnten die Parteien noch Rechtsmittel einlegen. Während dieses Schwebezustandes würden die dringlichen Anträge weiter auf der bisherigen Basis entschieden. Wenn das Urteil rechtskräftig sei, dürften die Betroffenen ihren Antrag dann erneut prüfen lassen. (sas)