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Nach Terroranschlag von SolingenÄnderungen am „Sicherheitspaket“ – Viel Aufwand für Ermittler

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Nancy Faeser (SPD), Bundesministerin des Innern und Heimat, bei der Debatte zur ersten Lesung mehrerer Gesetzentwürfe zum sogenannten Sicherheitspaket der Bundesregierung.

Nancy Faeser (SPD), Bundesministerin des Innern und Heimat, bei der Debatte zur ersten Lesung mehrerer Gesetzentwürfe zum sogenannten Sicherheitspaket der Bundesregierung.

Mehr Verständnis für Problemlagen von Asylbewerbern, höhere Hürden für die Recherche mit biometrischen Daten: Die neue Version des „Sicherheitspakets“ enthält nichts grundlegend Neues.

Die zwischen SPD, Grünen und FDP ausgehandelten Änderungen an dem nach dem Terroranschlag von Solingen geschnürten „Sicherheitspaket“ der Ampel setzen Ermittlern beim Abgleich von biometrischen Daten im Internet enge Grenzen. In den dazu jetzt formulierten Änderungsanträgen wird beispielsweise festgelegt, dass die Suche nach Gesichtern und Stimmen mittels einer automatisierten Anwendung nur dann erlaubt sind, wenn dies der Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA) oder seine Vertretung von einem Gericht genehmigen lässt.

Bei Gefahr im Verzug kann der BKA-Chef oder einer der drei Vize selbst die Anordnung für eine Dauer von maximal drei Tagen treffen. Im ursprünglichen Entwurf, über den der Bundestag am 12. September erstmalig beraten hatte, war vorgesehen, dass dies auch auf Ebene der Abteilungsleiter beantragt beziehungsweise angeordnet werden kann.

FDP fand Regeln zum Waffenrecht vorher zu kompliziert und restriktiv

In die geplanten Bestimmungen zu Asylbewerbern, für deren Schutzersuchen nach den sogenannten Dublin-Regeln ein anderes europäisches Land die Verantwortung trägt, wurde außerdem eingefügt, dass von staatlichen Leistungen hier nicht alle ausgeschlossen werden, bei denen die Abschiebung angeordnet wurde. Vielmehr soll sich der Ausschluss von den Leistungen auf Menschen beschränken, bei denen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Ausreise für „rechtlich und tatsächlich möglich“ hält.

Erweitert wurde zudem der Kreis von Menschen, für die das vorgesehene allgemeine Verbot zum Mitführen von Waffen und Messern bei öffentlichen Veranstaltungen nicht gelten soll. Dazu gehören etwa auch „Inhaber gastronomischer Betriebe, ihre Beschäftigten und Beauftragten sowie deren Kundinnen und Kunden“.

Bürgerrechte seien laut FDP nun besser geschützt als beim vorigen Entwurf

Das Paket sei nun „bei den problematischen Regeln im Bereich des Waffenrechts und im Bereich digitaler Ermittlungsbefugnisse deutlich entschärft worden“, sagte der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion, Konstantin Kuhle. Damit seien die Bürgerrechte besser geschützt. Der migrationspolitische Teil des „Sicherheitspakets“ sei dagegen in seinen Grundzügen unverändert geblieben. Vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer, für die ein anderer Dublin-Staat zuständig sei, wie etwa der mutmaßliche Täter von Solingen, erhielten künftig in der Regel keine Sozialleistungen mehr.

In Solingen waren bei einem Messerattentat auf einem Stadtfest im August drei Menschen getötet und acht weitere verletzt worden. Ein tatverdächtiger Syrer hätte eigentlich 2023 nach Bulgarien abgeschoben werden sollen, was aber scheiterte. (dpa)