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Mord an LübckeBundesanwaltschaft geht von rechtsextremistischer Tat aus

Lesezeit 4 Minuten
Lübcke dpa neu

Ein gerahmtes Porträtfoto des erschossenen Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke.

Karlsruhe – Im Fall des durch einen Kopfschuss getöteten Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke sehen die Ermittler ein politisches Motiv. „Wir gehen aufgrund des aktuellen Ermittlungsstandes davon aus, dass es sich um einen rechtsextremistischen Hintergrund der Tat handelt“, sagte ein Sprecher der Bundesanwaltschaft am Montag in Karlsruhe.

Dafür sprächen insbesondere das Vorleben des Tatverdächtigen und die öffentlich wiedergegebenen Meinungen und Ansichten des Mannes. Die Ermittlungen richteten sich gegen einen 45-jährigen Deutschen, der dringend verdächtig sei, Lübcke heimtückisch durch einen Kopfschuss getötet zu haben.

Bislang gebe es keine Hinweise auf ein rechtsterroristisches Netzwerk. „Wir gehen natürlich auch der Frage nach, ob und inwieweit bislang unbekannte Hintermänner oder Tatbeteiligte in die Tat eingebunden waren“, sagte der Sprecher. Bei einer Durchsuchung sei umfangreiches Beweismaterial sichergestellt worden.Spezialeinheiten hatten den tatverdächtigen Stephan E. am frühen Samstagmorgen in Kassel gefasst, er sitzt seit Sonntag unter Mordverdacht in Untersuchungshaft.

Der 65-jährige Lübcke war in der Nacht zum 2. Juni gegen 0.30 Uhr auf der Terrasse seines Wohnhauses in Wolfhagen-Istha entdeckt worden. Er hatte eine Schussverletzung am Kopf und starb wenig später im Krankenhaus.

Drohungen gegen Lübcke in der Flüchtlingsdebatte

Der Regierungspräsident war in der Vergangenheit wegen seiner Haltung zu Flüchtlingen bedroht worden. Er hatte sich 2015 auf einer Informationsveranstaltung gegen Schmährufe gewehrt und gesagt, wer gewisse Werte des Zusammenlebens nicht teile, könne das Land verlassen.

Nach dem Tod Lübckes hatten hasserfüllte und hämische Reaktionen aus der rechten Szene im Internet für Empörung gesorgt. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier sagte, wie sich manche in sozialen Netzwerken geradezu hermachten über dessen Tod, sei „zynisch, geschmacklos, abscheulich, in jeder Hinsicht widerwärtig“.

Zu den Gründen für die Übernahme der Ermittlungen wollte sich die Sprecherin der Bundesanwaltschaft nicht äußern. Der Generalbundesanwalt verfolgt Taten terroristischer Vereinigungen. Ermittlungen gegen Einzeltäter kann er aber dann übernehmen, wenn dem Fall wegen dem Ausmaß der Rechtsverletzung und den Auswirkungen der Tat „besondere Bedeutung“ zukommt.

Rechtsextreme Bande am Werk?

Die „Süddeutsche Zeitung“ schrieb unter Berufung auf Ermittlerkreise, da man nicht ausschließen könne, dass eine rechtsextreme Bande am Werk sei, sei Karlsruhe der richtige Ort. „Wir haben aus den Fällen NSU und Amri gelernt“, wurde ein Ermittler zitiert. Im Fall der rechtsextremen Terrorzelle NSU und im Fall des islamistischen Attentäters vom Berliner Breitscheidplatz, Anis Amri, waren die Ermittlungen erst zu einem späten Zeitpunkt von der Bundesanwaltschaft übernommen worden.

Die Festnahme des Verdächtigen in Kassel geht nach Angaben der hessischen Ermittler auf eine DNA-Spur zurück, die zu einem Treffer in einer Datenbank führte. Laut „Süddeutscher Zeitung“ liegen über den 45-Jährigen polizeiliche Erkenntnisse über Landfriedensbruch, Körperverletzung und Waffenbesitz vor.

Nach Informationen des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ soll der Mann zumindest in der Vergangenheit im Umfeld der hessischen NPD aktiv gewesen sein. Vor zehn Jahren war er demnach auch an Angriffen von Rechtsradikalen auf eine Kundgebung des Deutschen Gewerkschaftsbundes am 1. Mai 2009 in Dortmund beteiligt.

Er sei damals wegen Landfriedensbruchs zu sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Seither sei er nicht mehr als extremistisch aufgefallen, berichtete der „Spiegel“ unter Berufung auf Sicherheitskreise.

Verdächtige soll Anschlag auf Asylbewerberheim verübt haben

Der Verdächtige soll nach einem Bericht von „Zeit Online“ im Jahr 1993 außerdem einen Anschlag auf ein Asylbewerberheim im hessischen Hohenstein-Steckenroth verübt haben. Damals war ein brennendes Auto an der Unterkunft im Rheingau-Taunus-Kreis gerade noch rechtzeitig gelöscht worden, bevor der selbst gebastelte Sprengsatz auf der Rückbank detonieren konnte.

Bei dem damals festgenommenen 20-Jährigen habe es sich um den Mann gehandelt, der nun im Fall des erschossenen Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke unter Mordverdacht stehe, berichtete „Zeit Online“ am Montag. Eine Bestätigung der Ermittler war dafür zunächst nicht zu bekommen.

Nach der Tat in Hohenstein und der Festnahme hatte die Polizei damals mitgeteilt, der 20-Jährige habe zugegeben, allein und aus ausländerfeindlichen Motiven gehandelt zu haben. Er sei bereits zuvor unter anderem wegen Brandstiftung sowie Verstößen gegen das Waffengesetz und Körperverletzung in Erscheinung getreten.

Lübcke hinterlässt Frau und zwei Kinder

Lübcke, der als Regierungspräsident eine Art Mittelbehörde zwischen dem Land und den Kommunen leitete, hinterlässt eine Frau und zwei erwachsene Kinder. Am Samstag – dem Tag der Festnahme des Tatverdächtigen – war der 65-Jährige in seinem Heimatort in Nordhessen beigesetzt worden. (dpa)