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Missbrauch im Erzbistum KölnKirchenrechtler Schüller nennt Gutachten „grundsolide“

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Schüller Kritik am Gutachten

Thomas Schüller, Theologe und Kirchenrechtler 

Köln – Der in Münster lehrende Kirchenrechtler Thomas Schüller hält das Gercke-Gutachten nach erster Lektüre für „grundsolide“. Es argumentiere auch kirchenrechtlich sehr plausibel und gut nachvollziehbar, also: „Keine Kritik“ – so Schüller gegenüber der Rundschau. Deutlich anderer Auffassung als die Kölner Gutachter ist er allerdings im Fall des verstorbenen Düsseldorfer Pfarrers Johannes O., den Woelki 2015 nicht nach Rom meldete, weil der schwerkranke Geistliche nicht mehr vernehmungsfähig war. Die Meldepflicht gelte ohne Ausnahme, so Schüller.

Darin sei er sich mit zahlreichen anderen deutschen Kirchenrechtlern einig, und das werde auch im nicht veröffentlichten Münchner Gutachten der Kanzlei Westphal Spilker Wastl falsch bewertet. Die Entlastung Woelkis hält er für eine „politische“ Bewertung, allerdings sei auch klar, dass im Fall O. tatsächlich nichts mehr auszurichten gewesen wäre. „Das ist sicher kein Fall, in dem ein Erzbischof seinen Hut nehmen müsste.“