Entscheidung am MontagMiri-Clanchef klagt gegen Abschiebung aus Deutschland

Ein Mitglied des Miri-Clans im Jahr 2014 vor dem Landgericht Bremen
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Bremen – Das Verwaltungsgericht Bremen entscheidet noch am Montag über Klagen des im November 2019 in den Libanon abgeschobenen Clan-Chefs Ibrahim Miri, der auf dem Rechtsweg eine Rückkehr nach Deutschland erreichen will.
Seine Rechtsanwälte bezeichneten in dem Verfahren die damalige Abschiebung als rechtswidrig und verlangten zumindest eine Betretungserlaubnis für ihren in Beirut lebenden Mandaten, damit dieser in Deutschland seine Lebensgefährtin, die beiden gemeinsamen minderjährigen Kinder sowie seine über 90-jährige Mutter besuchen könne.
Die Bremer Behörden halten die Abschiebung von 2019 für rechtmäßig und wiesen am Montag bei der mündlichen Verhandlung darauf hin, dass der Kläger zuvor 33 Jahre ausreisepflichtig gewesen sei. Zudem gehe von ihm weiter mit hinreichender Wahrscheinlichkeit eine Gefährdung für die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Deutschland aus.
Ibrahim Miri hat minderjährige Kinder in Deutschland
Die 34-jährige Lebensgefährtin, mit der Miri eine 19 Monate alte Tochter und einen 13-jährigen Sohn hat, warb in ihrer Aussage für eine erneute Chance, damit ihr Verlobter zeigen könne, dass er nicht mehr kriminell sei. Sie habe mit der Familie Miri nichts zu tun und sei auch keine Libanesin, sagte die Hotelfachfrau. „Für die Kinder ist es sehr schwer, dass der Vater nicht da ist.“ Der 13-Jährige sagte unter Ausschluss der Öffentlichkeit aus.
Miri, der bei seiner Abschiebung 46 Jahre alt war und im Libanon lebt, wurde in Deutschland von 1989 bis 2014 insgesamt 19 Mal rechtskräftig verurteilt, unter anderem wegen Raubes, schweren Diebstahls, Hehlerei, Unterschlagung und bandenmäßigen Drogenhandels. (dpa)