Es ist nicht das erste Mal, dass sich Aktivistinnen und Aktivisten dem Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung (§129 StGB) ausgesetzt sehen. In München werden bald fünf Mitglieder des Zusammenschlusses von Umweltaktivisten vor Gericht. Das gab die Organisation selbst via X bekannt. Bei einer Verurteilung drohen bis zu fünf Jahren Haft oder eine Geldstrafe. Zu den Angeklagten gehören auch Carla Hinrichs, eine der bekanntesten Aktivistinnen der Gruppen, deren Pressesprecherin und Wolfgang Metzeler-Kick, der im vergangenen Jahr mit einem Hungerstreik vor dem Bundeskanzleramt für Aufsehen gesorgt hatte.
Strategiewechsel erschwert Anklage unter Paragraf 129 StGB
Die jetzige Anklageschrift umfasst nach Angaben des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ 149 Seiten, der Zeitpunkt habe auch mit dem veränderten Strategiewechsel der Gruppe zu tun, so das Medium.
Denn die Aktivistinnen und Aktivisten, die sich im Februar aufgelöst hatten und nun unter den Namen „Neue Generation“ und „Widerstands-Kollektiv“ firmieren, haben ihre ursprüngliche Form des Protestes zugunsten einer neuen aufgegeben: Statt sich auf die Straße zu kleben, übt die „Neue Generation“ nun auf anderem Weg Druck auf die parlamentarische Politik aus, während das „Widerstands-Kollektiv“ Klimaschutzmaßnahmen selbstständig umsetzt.
Der Strategiewechsel, so heißt es, begrenze den Zeitraum, in dem von einer eventuellen Bildung einer kriminellen Vereinigung die Rede sein kann.
Carla Hinrichs nimmt zu Anklage Stellung
In einem Instagram-Video hat Hinrichs am Montag Stellung zu den Vorwürfen genommen. Die Anklageschrift lese sich wie „ein Kinderbuch über Protest, das aber krampfhaft umgeschrieben wurde, mit Zitaten aus der ‚Bild‘-Zeitung zu einem Thriller“, so die Aktivistin. Auf dem Spiel stehe das Recht auf Protest, so Hinrichs und führt weiter aus: „Wir werden angeklagt, weil wir uns in einer Krise zusammengetan haben.“
Weitere Verfahren gegen Ex-Mitglieder der Letzten Generation laufen unter anderem in Neuruppin und Flensburg. Erstmals wurde der Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung im Jahr 2022 erhoben. In Berlin kam die Justiz im Jahr 2023 zu dem Schluss, dass es sich bei der Letzten Generation nicht um eine kriminelle Vereinigung handelt. Eine zukünftige anderslautende Bewertung der Gruppierung schließt das jedoch nicht aus.