AboAbonnieren

Kommentar zur SterbehilfeDer unwürdige Ist-Zustand muss beendet werden

Ein Kommentar von
Lesezeit 2 Minuten
Symbolbild

Symbolbild

Der assistierte Selbstmord für schwer kranke Menschen wird nun weiter in einer Grauzone stattfinden, ohne jegliche Schutzkonzepte. Eine bittere Entscheidung

Niemand, der einem sterbenskranken Menschen dabei hilft, seinem Leben ein selbstbestimmtes Ende zu setzen, sollte dafür kriminalisiert werden. Dafür müsste der Gesetzgeber endlich einen Rechtsrahmen schaffen. Beim jüngsten Anlauf aber wurde daraus nichts. So wird der assistierte Selbstmord für schwer kranke Menschen weiter in einer Grauzone ohne jegliche Schutzkonzepte und mit großer Unsicherheit ablaufen. Wie unwürdig.

Dabei drängt die Zeit. Bereits 2020 hat das Bundesverfassungsgericht ein strafrechtliches Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe mit dem Argument gekippt, das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasse als Ausdruck von Autonomie auch ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Dies schließe die Freiheit ein, Hilfe beim Suizid in Anspruch zu nehmen.

Tatsächlich gebietet es die Achtung vor dem Leben, die entscheidende Frage des Lebensendes nicht einfach abzutun und den Wunsch zu einer selbstbestimmten Beendigung des Lebens zu respektieren. Zwei Gesetzesentwürfe sollten dem nun Rechnung tragen. Der eine hätte die aktive Hilfe zur Selbsttötung zwar grundsätzlich unter Strafe gestellt, aber weitreichende Ausnahmen garantiert. Der andere, deutlich liberaler, hätte die Suizidhilfe als straffrei festgeschrieben und den Zugang zu entsprechenden Medikamenten gesichert.

Beiden Vorschlägen gemein war ein verpflichtendes psychosoziales Beratungsangebot, um sicherzustellen, dass der Betroffene seine Entscheidung wirklich bewusst und aus freien Stücken trifft. Die nun im Bundestag gescheiterten Gesetzesentwürfe zur Sterbehilfe waren nicht perfekt, hätten aber jeder für sich den unerträglichen Ist-Zustand beendet. Und der ist auch nur schwer mit einem Gewissen zu vereinbaren.