Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck wollte sein fatales Heizungsgesetz durch den Bundestag peitschen. Das Verfassungsgericht hat dem zum Glück einen Riegel vorgeschoben.
Kommentar zum HeizungsgesetzVerdiente Klatsche für ein ideologisch verbohrtes Vorhaben
Der geplante Eingriff in den Heizungskeller der Deutschen war von Beginn an ein ideologisch verbohrtes Vorhaben, schlecht geplant und noch schlechter kommuniziert.
Das ursprüngliche Heizungsgesetz mit seinem Wärmepumpen-Diktat hätte Millionen Deutsche in Finanznot gebracht. Es war weder praktisch umsetzbar noch technisch ausgereift oder finanzierbar. Erst nach massiver Kritik sahen sich Kanzler Olaf Scholz und FDP-Chef Christian Lindner gezwungen, den Koalitionspartner zur Vernunft zu bringen. Das nun deutlich entschärfte Heizungsgesetz birgt aber nach wie vor für viele Hausbesitzer und die Bundesfinanzen enorme Risiken. Ob die Städte und Gemeinden eine Wärmeplanung zeitnah hinbekommen und Fernwärmenetze ausbauen können, steht auch noch in den Sternen.
Klimaschutz ist notwendig. Wasserstoff, Geothermie, Wärmepumpen, Solar, Windkraft, Netzausbau – das sind alles wichtige Bausteine für Deutschlands Zukunft. Auch im Gebäudesektor muss sich etwas tun, aber es muss auch in der Praxis funktionieren und darf die Menschen nicht überfordern. So schadet ein vielleicht gut gemeintes Vorhaben am Ende dem Klimaschutz mehr, als es ihm nutzt.
Der Wirtschaftsminister ist damit nach der Graichen-Affäre zum zweiten Mal angezählt. Aber auch die Ampel selbst steckt in einer Regierungskrise, die sie sich selbst zuzuschreiben hat. Das Beste wäre jetzt, das Heizungsgesetz komplett zu entsorgen, um anschließend mit den Bürgern gemeinsam eine Wärmewende zu erarbeiten, die durchdacht und für jeden finanziell tragbar ist und mit ruhiger Hand umgesetzt wird.