Kommentar zu Maike Kohl-RichterEin unwürdiger Umgang mit Helmut Kohls Erbe

Helmut Kohl und seine Frau Maike Kohl-Richter
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Nun ist es höchstrichterlich bestätigt: Ein Vermögen kann man vererben – einen Schadenersatz für verletzte Persönlichkeitsrechte dagegen nicht. Das Urteil des Bundesgerichtshofs im Streit um das Erbe von Altkanzler Helmut Kohl ist daher sehr nachvollziehbar.
Somit entspricht es dem gesunden Menschenverstand, dass Kohls Witwe mit ihrer Klage um eine Million Euro Schadenersatz gegen Kohls Memoirenschreiber Heribert Schwan vor Gericht gescheitert ist. Ohnehin stellt sich die Frage, wie Maike Kohl-Richter mit dem Andenken an Helmut Kohl umgeht. Sie hütet sein Erbe auf eine sehr eigene Weise mit juristischen Kämpfen.
Kohl-Richter blockiert auch ein anderes Projekt: Der Kanzler der Einheit soll eine Bundesstiftung mit seinem Namen erhalten – eine besondere Würdigung. Doch die Witwe hält Dokumente aus der Amtszeit Kohls zurück. Da geht es um Briefe, Vermerke und Schriftwechsel mit Politikern, die für Historiker und Politikwissenschaftler eine Fundgrube sein könnten.
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Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf, diese Dokumente einzusehen und mehr über die Hintergründe von Kohls Politik zu erfahren, denn er ist Teil der deutschen Geschichte. Helmut Kohl war ein großer Staatslenker, Einheitskanzler und Kanzler des Euro – es ist unwürdig, so mit seinem Erbe umzugehen.