Die AfD-Jugendorganisation JA gilt in NRW jetzt als rechtsextremistischer Verdachtsfall - was bedeutet das?
KommentarWas in der AfD gärt, muss an die Öffentlichkeit
Es hat offenbar etwas gedauert, bis die Erkenntnis in Düsseldorf ankam, dass die „Junge Alternative“ (JA) in NRW „nicht nach demokratischen Spielregeln spielt“, wie es Innenminister Reul ausdrückte. Gestern erklärte er die Jugendorganisation der Landes-AfD zum rechtsextremistischen Verdachtsfall – fast fünf Jahre nachdem die JA auf Bundesebene bereits entsprechend eingestuft worden war.
Dem Bundesamt für Verfassungsschutz liegen seit langem Hinweise auf die Vernetzung der JA mit rechtextremistischen Gruppierungen vor. Im Bericht für 2022 stellten die Verfassungsschützer zudem „eine zunehmende Verfestigung der extremistischen Positionen innerhalb der JA“ fest. Im jüngsten NRW-Verfassungsschutzbericht gibt es darauf noch keine Hinweise.
Für die Einstufung als Verdachtsfall auch in NRW wurde es jetzt höchste Zeit. Denn wozu gibt es die erweiterten Beobachtungsrechte, wenn nicht für solche Fälle? Jede weitere Erkenntnis über die verfassungsfeindlichen Ansätze sowohl in der AfD als auch in deren Jugendorganisation, über deren Kontakte in die rechtsextremistische Szene und ihre völkisch-nationalistischen Ideen gehören an die Öffentlichkeit. Und zwar jetzt.
NRW-Innenminister Reul fordert „gute Politik“ und diese „vernünftig zu erklären“
Die AfD sammelt – besorgniserregender denn je – Wählerstimmen. Das regelmäßig in Umfragen ermittelte Potential wächst. Selbst wenn am Wahltag nicht jeder Sympathisant der AfD die Stimme gibt – allein die Tatsache, dass die Rechtsaußen-Partei für einen so hohen Anteil der Bevölkerung, rund 20 Prozent, wählbar sein könnte, ist erschreckend.
Dagegen steuern heißt, wie NRW-Innenminister Reul sagt, „als politisch Verantwortliche gute Politik machen und diese auch vernünftig zu erklären“. Das ist die Grundvoraussetzung. Eine gezielte Beobachtung von AfD und JA mit allen im Verdachtsfall zulässigen Mitteln und den entsprechenden Konsequenzen z.B. bei der Einstellung im Öffentlichen Dienst werden immer zwingender. Nur so kann aufgedeckt werden, was in der Partei gärt.
Es ist zu hoffen, dass das Oberverwaltungsgericht Münster dies genauso sieht. Dort haben die Richterinnen und Richter in zweiter Instanz jetzt zu entscheiden, ob die Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall, sowohl der AfD als auch der JA auf Bundesebene, rechtens ist.