Nachdem der Landtag den Städten mehr Freiheiten bei der Ausgestaltung der neuen Grundsteuer gegeben hat, formiert sich neuer Widerstand in den Rathäusern. Sogar von Irreführung ist die Rede.
Grundsteuer-ReformNRW-Kommunen: Daten vom Land sind irreführend
Im Streit um die Grundsteuerreform wirft der Städtetag NRW wirft dem NRW-Finanzministerium vor, den Kommunen „irreführende Daten“ zur Verfügung zu stellen. Die Finanzverwaltung zeigt auf ihrer Webseite, mit welchen Hebesätzen eine Stadt auch nach der Grundsteuerreform aufkommensneutral bleiben könne, also keine Verluste oder Gewinne erzielen würde. „Diese Zahlen stimmen aber nicht“, erklärt der Vorsitzende des Städtetages NRW, Thomas Eiskirch (SPD), gegenüber dieser Redaktion.
„Die Zahlen beruhen auf vorläufigen Daten, die jetzt schon überholt sind. Damit weckt das Land bei den Bürgerinnen und Bürgern völlig falsche Erwartungen“, meint Eiskirch.
Weil die vielen Einsprüche gegen die neue Grundsteuer die Daten laufend veränderten und die meisten Einsprüche bisher noch gar nicht abgearbeitet worden seien, entfernten sich die heute schon falschen Berechnungen der Finanzverwaltung immer weiter von der Wirklichkeit.
Spaltung der Hebesätze: Kommunen müssen Option nicht nutzen
Der Hintergrund: Städte und Gemeinden können hierzulande künftig statt eines einheitlichen Grundsteuer-Hebesatzes auch unterschiedliche Hebesätze für Wohn- und Geschäftsimmobilien festlegen. Mit dieser vom Landtag beschlossenen Regelung will Nordrhein-Westfalen eine übermäßige Belastung von Privateigentümern von Wohnimmobilien vermeiden. Die Kommunen können die Option nutzen, müssen aber nicht.
Der Widerstand aus den Rathäusern gegen „gesplittete Hebesätze“ bleibt groß. Städtetag NRW-Chef Eiskirch hält sie für überflüssig. „Jetzt kommt genau das, wovor wir immer gewarnt haben. Die Landesregierung trägt den Konflikt um die Grundsteuer in die Städte. Dabei hätte das Land problemlos dafür sorgen können, dass Wohngrundstücke durch die Grundsteuerreform nicht übermäßig belastet werden, indem es die Messzahlen anpasst. Sachsen, das Saarland und Berlin haben das so gemacht, das wäre in NRW auch möglich gewesen“, so der Bochumer Oberbürgermeister. Die in Promille angegebene Messzahl ist ein wichtiger Faktor zur Berechnung der Grundsteuer.
Der Städtetag wirft dem Land vor, die Städte ausgerechnet bei einer der wichtigsten kommunalen Steuern ins „rechtliche Risiko“ zu treiben. Gesplittete Hebesätze seien womöglich nicht verfassungsfest. Die Städte brauchten die Grundsteuer, um etwa Kinderbetreuung, Schulen, den öffentlichen Nahverkehr, Kultur und Sportangebote zu finanzieren. Hier dürfe nichts schiefgehen. Falls doch, müsse das Land für den Schaden aufkommen, meint Eiskirch.
NRW-Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) schätzt die Lage völlig anders ein: „Mit dem Gesetz zu unterschiedlichen Hebesätzen stärken CDU und Grüne die kommunale Selbstverwaltung und gewähren den Städten und Gemeinden ein höchstmögliches Maß an Flexibilität.“