Bis zum 31. Januar 2023 müssen als Immobilienbesitzer ihre Grundsteuererklärung einreichen. Bisher hat es in NRW nur gut ein Drittel getan. Warum es nicht besser klappt – und was der Finanzminister dazu sagt.
FinanzamtErst 38 Prozent haben in NRW Grundsteuererklärung abgegeben
Der Rücklauf bei den Grundsteuererklärungen bleibt in NRW niedrig. Bis zum 1. November hatten 38 Prozent der Grundsteuerpflichtigen ihre Daten an die Finanzbehörden geschickt. Das geht aus der Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage des Essener FDP-Landtagsabgeordneten Ralf Witzel hervor, die dieser Redaktion vorab vorliegt. Mitte Oktober lag die Quote in NRW bei 31 Prozent.
Das bedeutet, dass knapp drei Monate vor dem Ablauf der bis zum 31. Januar verlängerten Frist nur gut ein Drittel der Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer ihrer Pflicht zu dieser Steuererklärung nachgekommen waren. Ralf Witzel weist darauf hin, dass diese Zahl wegen Korrekturen, Rückfragen und Beleganforderungen keinesfalls mit erledigten Fällen verwechselt werden dürfe. „Es ist nur der Eingang von irgendetwas, ohne jede Aussage über Richtigkeit oder Vollständigkeit“, so der Haushalts- und Finanzexperte der Liberalen.
Witzel fordert neben Elster auch Papierformulare zuzulassen
Witzel sieht seine Warnungen vor dem „Scholz-Modell“ bei der Grundsteuererhebung bestätigt und fordert Nachbesserungen: „Die Verunsicherung der Steuerzahler ist unverändert immens.“ Er schlägt vor, jeder sollte wählen dürfen, auf welchem Weg die Daten übermittelt werden. „Wer am Elster-Portal scheitert, sollte dies ebenso mit Papierformularen machen können.“
Die Einreich-Quote schwankt zwischen 29,7 Prozent (Köln-Mitte) und 43,4 Prozent (Hilden). Überdurchschnittlich viele Grundsteuererklärungen zählen die Finanzämter auch in Bergheim (43 Prozent), Erkelenz (42,8 Prozent) und Grevenbroich (42,7 Prozent). Nur wenige Finanzämter im Ruhrgebiet erreichen knapp den Durchschnittswert.
Duisburg-Süd kommt zum Beispiel auf 36,8 Prozent, Hamborn nur auf 30.2 Prozent. In Essen betragen die Quoten 34,5 Prozent (Nordost) und 37 Prozent (Süd). Mülheim schneidet relativ gut ab (37,8 Prozent), Gelsenkirchen und Hagen unterdurchschnittlich (etwa 33 Prozent).
Minister: Abgabefrist Ende Januar ist ernst gemeint
Unterschiedlich sind auch die Anteile der online abgegebenen Grundsteuererklärungen. Betroffene müssen die Daten online übermitteln, tatsächlich beträgt die „Digitalquote“ 91,6 Prozent. Die Mehrzahl der Ruhrgebietsstädte liegt darunter. Die niedrigsten Online-Werte haben Hamm (85,8 Prozent), Siegen (86,7 Prozent) und Lippstadt (88 Prozent), die höchsten gibt es mit mehr als 97 Prozent in Viersen, Ahaus und Düsseldorf-Süd.
NRW-Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) stellt klar, dass die Abgabefrist 31. Januar 2023 ernst gemeint ist. Fristverlängerungen seien „nur in begründeten Einzelfällen möglich“. Dass Land unternehme alles, um sicherzustellen, dass den Kommunen die Daten rechtzeitig zur Verfügung stehen. Eine Kompensation für Einnahmeausfälle stellt er nicht in Aussicht. Die Kommunalen Spitzenverbände haben vor großen Steuerausfallrisiken gewarnt, falls es bei der Grundsteuer zu Verzögerungen kommt.
Ein Blick in die Hauptstadt zeigt, dass auch dort die Besitzer von Immobilien zögerlich sind, was die Datenübergabe für die Grundsteuerberechnung angeht: Bisher hat dort erst weniger als die Hälfte der Immobilienbesitzer die bundesweit erforderliche Grundsteuererklärung abgegeben. Seit 1. Juli gingen nach Angaben der Senatsfinanzverwaltung rund 337500 Erklärungen von Grundstücks- und Wohnungseigentümern bei den Berliner Finanzämtern ein. Das entspricht einem Anteil von 39,1 Prozent.
Ab 2025 soll eine neue Grundsteuer-Berechnung gelten. Dafür müssen fast 36 Millionen Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden. (mit dpa)