Die Sperre dürfte Le Pens Pläne zunichtemachen, bei der Präsidentschaftswahl 2027 anzutreten.
Zwei Jahre mit FußfesselMarine Le Pen zu Haftstrafe und Kandidaturverbot verurteilt

Marine Le Pen ist die Parteichefin des Rassemblement National (Archivbild)
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Die französische Rechtspopulistin Marine Le Pen darf ab sofort nicht mehr bei Wahlen antreten, das hat ein französisches Gericht entschieden. Außerdem wurde sie zu vier Jahren Haft verurteilt, zwei davon wurden auf Bewährung ausgesetzt, die anderen beiden soll Le Pen mit einer Fußfessel absitzen. Die Strafe trete umgehend in Kraft, urteilte die Richterin am Montag in Paris. Dies bedeutet, dass das Antrittsverbot auch im Fall einer Berufung zunächst weiter bestehen bleibt.
Marine Le Pen verlässt Gerichtssaal „sichtlich verärgert“
Zuvor war Le Pen in einem Veruntreuungsprozess schuldig gesprochen worden. Die Vorsitzende des Rassemblement National und acht Europaabgeordnete der Partei wurden für die Veruntreuung öffentlicher Gelder verurteilt. Nach Angaben von „Le Figaro“ verließ Le Pen „sichtlich verärgert“ den Gerichtssaal, noch während das Urteil verkündet wurde. Die Haftstrafe hingegen würde suspendiert, falls sie Berufung einlegt.
Die Staatsanwaltschaft hatte für Le Pen fünf Jahre Haft, davon drei auf Bewährung, und eine Geldstrafe gefordert. Aufsehen erregte ihre Forderung nach einem sofort geltenden Verbot, bei Wahlen anzutreten, dem nun stattgegeben wurde. Das Urteil dürfte Le Pens Pläne zunichtemachen, bei der Präsidentschaftswahl 2027 anzutreten.
Wahl-Sperre macht Marine Le Pens Pläne zunichte
Le Pens rechtsnationale Partei ist in Frankreich auf dem Vormarsch und im Parlament inzwischen stark vertreten. Die von ihrem kürzlich gestorbenen Vater Jean-Marie gegründete rechtsextremistische Front National benannte Marine Le Pen 2018 in Rassemblement National um und verzichtete auf allzu radikale Positionen, um sie auch in breiteren Schichten wählbar zu machen.
In der Affäre um eine mögliche Scheinbeschäftigung von EU-Mitarbeitern hatte Le Pen die Vorwürfe stets zurückgewiesen. „Ich habe nicht das Gefühl, die geringste Regelwidrigkeit, die geringste Rechtswidrigkeit begangen zu haben“, sagte sie im Prozess. (das/dpa/afp)