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Frage des TagesWie gerecht sind Straßenbaubeiträge in NRW?

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Landtag Düsseldorf

Der nordrhein-westfälische Landtag debattiert in einer Aktuellen Stunde auf Antrag der SPD über die Ruhrkonferenz.

Düsseldorf – Grundstückseigentümer werden bei den teils üppigen Straßenausbaubeiträgen in Nordrhein-Westfalen künftig entlastet. Ihre Beiträge sollen halbiert werden. Ganz abgeschafft werden die Gebühren aber nicht. Der Landtag verabschiedete am Mittwoch eine Neuregelung der schwarz-gelben Koalition. SPD, Grüne und AfD hatten dagegen die komplette Abschaffung gefordert. Mit einem Förderprogramm der Landesregierung sollen Anlieger nun pro Jahr um insgesamt 65 Millionen Euro entlastet werden. Die Kostenbescheide für Straßenbaubeiträge konnten bisher je nach Kommune und Maßnahme in vier- bis fünfstelliger Höhe liegen.

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Seit Monaten gibt es massive Proteste von Bürgerinitiativen gegen die Beibehaltung der Straßenbaubeiträge. Der Bund der Steuerzahler hatte in einer Volksinitiative mehr als 470 000 Unterschriften für die komplette Abschaffung gesammelt.

Die SPD hat mit einer Verfassungsklage gegen die Neuregelung gedroht. Die Opposition befürchtet einen zu hohen Bürokratieaufwand, der einen Großteil der Einnahmen auffresse. Die Sozialdemokraten sprachen von einem „Bürokratieblödsinn“. In dem Gesetz fehle die vorgeschriebene Abschätzung, welchen finanziellen Mehraufwand die Neuregelung für die Kommunen nach sich ziehe. Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) entgegnete: „Es gibt kein Mehr an Bürokratie mit diesem Gesetz.“ Die Grünen warfen der Regierung vor, diese habe sich verrannt. Die Einzelheiten:

Entlastung für Baumaßnahmen

Die Entlastungen gelten für Baumaßnahmen, die seit dem 1. Januar 2018 beschlossen wurden. Das Land erstattet den Kommunen die Hälfte der Straßenbaubeiträge. Diese Mittel dürfen die Kommunen ausschließlich zur Verringerung der Anliegerbeiträge einsetzen. Werden 2020 nicht die gesamten 65 Millionen Euro von den Kommunen abgerufen, bleibt das restliche Geld trotzdem im Topf. Aus den Straßenbaubeiträgen und Ersterschließungskosten erhalten die Kommunen derzeit pro Jahr bis zu 127 Millionen Euro von Anliegern. Das Förderprogramm läuft auf freiwilliger Basis.

Eigentümer in Planung einbeziehen

Die Kommunen müssen künftig transparente Straßen- und Wegekonzepte aufstellen und Eigentümer frühzeitig in die Planung von Straßenausbaumaßnahmen einbeziehen. Damit sollen die Kosten transparent werden, so dass die Bürger über die Ausbaustandards und ihre zu zahlenden Gebühren mitentscheiden können.

Anspruch auf Ratenzahlungen

Die Zahlungsmodalitäten werden vereinfacht und ein Rechtsanspruch auf Ratenzahlungen zum marktüblichen Zinssatz (mindestens ein Prozent) eingeführt. Außerdem sieht das Gesetz Härtefallregelungen vor. Der SPD-Abgeordnete Stefan Kämmerling sagte: „Wer 40 000 Euro nicht aufbringen kann, wird künftig auch 20 000 Euro nicht aufbringen können. Wenn der Lebensabend erreicht ist, helfen auch keine Ratenzahlungen.“

Reglung bei Eckgrundstücken

Die doppelte Belastung von Eckgrundstücken kann abgeschafft werden. Zudem gibt es Tiefenbegrenzungen für große Grundstücke. Letztlich entscheiden die Kommunen, wie die Vorgaben umgesetzt werden. Das Gesetz und das Förderprogramm liefern den Rahmen.