Flutopfer-SoforthilfeBund und Länder unterzeichnen Vereinbarung
Berlin – Etwas mehr als zwei Wochen nach der Flutkatastrophe ist die Einigung von Bund und Ländern auf eine gemeinsame Finanzierung von Soforthilfen perfekt. Bundesregierung und die Regierungen der betroffenen Länder unterzeichneten am Freitag eine entsprechende sogenannte Verwaltungsvereinbarung, wie das Bundesinnenministerium sowie das Bundesfinanzministerium in Berlin mitteilten. Die Hilfsmaßnahmen der Länder könnten damit „zügig“ umgesetzt werden.
Extreme Starkregenfälle hatten in der Zeit von 13. bis 15. Juli insbesondere in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen schwere Überflutungen ausgelöst, zu einem geringen Grad waren auch Teile Bayerns und Sachsens betroffen. Der Bund sagte danach zu, die von den Ländern bereitstellte finanzielle Soforthilfe für betroffene Gebiete zu verdoppeln. Zunächst gilt dafür eine Grenze von 400 Millionen Euro. Diese soll bei Bedarf aber noch angehoben werden. Eine abschließende Schadensschätzung ist bislang nach Angaben der betroffenen Länder nicht möglich.
Nordrhein-Westfalen stellte zunächst 200 Millionen Euro an Soforthilfen für Bürger, Firmen und Kommunen bereit. Rheinland-Pfalz schnürte ein Sofortpaket im Umfang von 115 bis 120 Millionen Euro. In beiden Ländern hat die Auszahlung begonnen. Sie betonten ebenfalls, die Hilfen notfalls noch zu erhöhen. Auch andere Bundesländer sagten Unterstützung zu.
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Die Gelder sind für Maßnahmen zur unmittelbaren Krisenbewältigung gedacht, etwa um verlorene Dinge des täglichen Bedarfs zu kaufen. Kommunen können damit unter anderem Aufträge für Notreparaturen an der Infrastruktur bezahlen. Die Kosten des längerfristigeren Wiederaufbaus nach der Flut sollen über einen Sonderfonds bezahlt werden, auf den sich Bund und Länder noch verständigen müssen. Er wird voraussichtlich einen Umfang von etlichen Milliarden Euro haben. (afp)