Die Bundesinnenministerin wirbt für die Speicherung von IP-Adressen. Nun kommt es wohl anders. Das hat mit dem Wohnungsmarkt zu tun.
VerlängerungFDP und SPD einigen sich zu Mietpreisbremse und „Quick-Freeze“-Verfahren
SPD und FDP haben sich auf eine Verlängerung der Mietpreisbremse über 2025 hinaus geeinigt. Teil ihrer Einigung ist außerdem ein Kompromiss zur Speicherung von Kommunikationsdaten zu Ermittlungszwecken, wie am Mittwoch aus Koalitionskreisen bekanntwurde.
„Die Blockade ist beendet“, hieß es aus der SPD-Fraktion. Der FDP-Abgeordnete Thorsten Lieb teilte mit: „Die Koalition hat sich auf Kabinettsebene auf das „Quick Freeze“-Verfahren geeinigt.“ Damit sollen Daten künftig rechtssicher und anlassbezogen gespeichert werden.
FDP und SPD einig: Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029
Bestandteil der Einigung sei die im Koalitionsvertrag vorgesehene Verlängerung der Mietpreisbremse in angespannten Wohnungsmärkten bis 2029. Damit reagiere die Ampel auf die weiterhin schwierige Situation auf vielen Wohnungsmärkten, sagte Lieb.
Die Mietpreisbremse sorgt dafür, dass die Miete bei Abschluss eines neuen Mietvertrags im Grundsatz nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Darüber, ob die Mietpreisbremse in bestimmten Gebieten Anwendung findet, entscheidet die jeweilige Landesregierung.
Mietrecht: SPD und Grüne wünschen sich weitere Änderungen
SPD und Grüne wünschen sich beim Mietrecht zwar noch weitere Änderungen, die teilweise auch im Koalitionsvertrag stehen. Dem Vernehmen nach wurden mit Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP), der für das Mietrecht verantwortlich ist, bisher jedoch weder Änderungen bei der maximalen Erhöhung von Bestandsmieten innerhalb eines bestimmten Zeitraums (Kappungsgrenze) noch bei der Fortentwicklung des Mietspiegels vereinbart.
Der Präsident des Spitzenverbandes der Immobilienwirtschaft, ZIA, Andreas Mattner, sagte: „Ich gehe davon aus, dass nun weitere Verschärfungen vom Tisch sind.“ Ansonsten könnte der so Wohnungsbau in Deutschland über Jahre zum Erliegen kommen.
„Quick-Freeze“: Datenspeicherung nicht ohne Anlass
Beim „Quick-Freeze“-Verfahren werden die Daten erst dann gespeichert, wenn ein Verdacht auf eine Straftat erheblicher Bedeutung - etwa Mord oder Totschlag - besteht. Aus Sicht von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) ist das nicht ausreichend. Sie hatte zuletzt für eine neue, rechtskonforme Regelung für eine anlasslose Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten der Telekommunikation geworben. Wegen rechtlicher Unsicherheiten war die alte Regelung zur Vorratsdatenspeicherung seit 2017 nicht mehr genutzt worden.
„Durch die jetzige Einigung auf die Einführung eines Quick-Freeze-Verfahrens wird eine zentrale Forderung auch bündnisgrüner Bürgerrechtspolitik endlich umgesetzt“, sagte der stellvertretende Vorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion, Konstantin von Notz. Die Einigung stelle „eine Abkehr von anlasslosen Massendatenspeicherungen und einen entscheidenden Schritt in Richtung einer die Strafverfolgung verbessernden und zugleich verhältnismäßigen, die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger achtenden Sicherheitspolitik dar“.
Buschmann hatte Mietrecht mit Datenspeicherung verknüpft
Zum Schutz vor stark steigenden Mieten fordert die SPD im Bundestag seit Monaten mehr Einsatz von Bundesjustizminister Marco Buschmann. Der FDP-Politiker habe noch keines der im Koalitionsvertrag dazu vereinbarten Vorhaben auf den Weg gebracht, kritisierten im Februar die Vize-Fraktionsvorsitzenden Verena Hubertz und Dirk Wiese. Die Zeit dränge. Denn die Mietpreisbremse laufe Ende 2025 aus, und die Länder bräuchten eineinhalb Jahre Vorlauf für eine Verlängerung.
Buschmann hatte, wenn man ihn in den vergangenen Monate nach dem Mietrecht fragte, meist süffisant geantwortet, es gebe auch noch andere Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag, die noch nicht umgesetzt seien - und damit seine Forderung nach Einführung des „Quick-Freeze“-Verfahrens gemeint.
So soll es weitergehen
Im Bundesjustizministerium sollen jetzt relativ bald zwei Entwürfe geschrieben werden: Ein Entwurf für die Datenspeicherung, der dann etwas anders sein wird als der Entwurf, den er dazu im Oktober 2022 vorgelegt hatte und der im Bundesinnenministerium auf große Kritik gestoßen war.
Da es bei der Mietpreisbremse im Grundsatz um eine bestehende Regelung geht, die verlängert werden soll, ist davon auszugehen, dass Buschmann auch diesen Entwurf bald zur Abstimmung an die anderen Ressorts der Bundesregierung versenden wird. Obgleich beide Vorhaben inhaltlich nichts miteinander zu tun haben, ist es wahrscheinlich, dass sie am selben Tag vom Kabinett beschlossen werden. (dpa)