Die Kandidatur von Rolf Steinhäuser und Ansgar Puff ist durchaus bemerkenswert. Denn der synodale Ausschuss soll einen künftigen „Synodalen Rat“ vorbereiten.
Erzbistum KölnZwei Kölner Weihbischöfe kandidieren für synodalen Ausschuss
Die beiden Kölner Weihbischöfe Rolf Steinhäuser und Ansgar Puff kandidieren bei der nächsten und letzten Vollversammlung des Synodalen Weges der deutschen Katholiken für den sogenannten synodalen Ausschuss. Das Büro des Synodalen Weges machte die Kandidatenliste am Freitag öffentlich. Unter den insgesamt 62 Bewerberinnen und Bewerben sind auch der in Münster lehrende Kirchenrechtler Thomas Schüller, der aus Köln stammt und sich intensiv mit der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt im Raum der katholischen Kirche befasst, sowie der Essener Weihbischof Ludger Schepers. Steinhäuser war als Apostolischer Adminstrator während der Auszeit des Kölner Kardinals Rainer Maria Woelki auch bundesweit bekannt geworden.
Die Bereitschaft zweiter Kölner Bischöfe zur Mitarbeit im Synodalen Ausschuss ist bemerkenswert. Denn dieser Ausschuss soll einen künftigen „Synodalen Rat“ vorbereiten, der als dauerhaftes, bistumsübergreifendes Gremium tagt. Auch wenn die Beschlüsse eines solchen Rates keine rechtlich bindende Wirkung haben sollen, hatte der Vatikan interveniert und erklärt, weder der Synodale Weg noch ein von ihm eingesetztes Gremium hätten die Kompetenz, einen derartigen Rat einzurichten.
Kardinal Marc Ouellet: „Kirche ist hierarchisch, nicht demokratisch“
Auch eine Bischofskonferenz dürfe dies nicht tun. Bischöfe müssten daher auch nicht im Synodalen Ausschuss mitarbeiten, hatten drei Kurienkardinäle auf Anfrage unter anderem von Woelki erklärt. Ende Januar legte Kardinal Marc Ouellet, der Präfekt der Bischofskongregation noch einmal per Interview nach und warnte vor allem vor der Idee, dass Bischöfe sich per Selbstverpflichtung an Ratsbeschlüsse binden könnten. Das sei „nicht katholisch“, denn „die Kirche ist hierarchisch, nicht demokratisch“.
Insgesamt sind aus den 60 Bewerbungen 20 Personen auzuwählen. Dazu kommen die 27 Diözesanbischöfe – sofern sie denn ihren Sitz einnehmen – und 27 Vertreter des Zentralkomitees der Deutschen Katholiken. (rn)