Der Fall Nikolaus A.So steht der Missbrauch von Münster in Bezug zu Köln
Köln – Köln, Münster, Essen: Die Verantwortlichen von gleich drei Bistümern haben im Umgang mit dem Missbrauchstäter Nikolaus A. auf ganzer Linie versagt. Erst im Juni 2019 untersagte der Kölner Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki A. die Ausübung des priesterlichen Dienstes, 2020 wurde er aus dem Klerikerstand entlassen. Noch 2008 hatte der damalige Kölner Generalvikar Dominikus Schwaderlapp von der Überprüfung eines Vorwurfs gegen A. abgesehen, ebenso war es laut dem neuen Gutachten 2005 in Münster. Bewegung kam erst in die Sache, als 2019 beim Bischof von Münster, Felix Genn, ein neuer Hinweis einging.
Nikolaus A. führte über Jahre ein Doppelleben
Jahrzehntelang hatte A. ein Doppelleben geführt und männliche Jugendliche – darunter neben Prostituierten auch Gemeindemitglieder wie etwa Messdiener – sexuell missbraucht. Zweimal wurde er deswegen zu einer Haftstrafe verurteilt, ein weiteres Ermittlungsverfahren wurde 1974 eingestellt. Dennoch wurde A. immer wieder in der Seelsorge auch mit Jugendlichen eingesetzt, obwohl das Erzbistum Köln der Justiz mehrfach das Gegenteil zugesichert hatte. Das Gutachten aus Münster rekonstruiert nun auch, wie es 1973 – nach der ersten Haftstrafe – überhaupt zur Versetzung nach Münster kam: A. war Mitglied der durch ihre Marienfrömmigkeit geprägten Schönstatt-Bewegung, ein Mitbruder aus der gleichen Bewegung hatte bereits vor der Verurteilung in Sachen A. bei Bischof Heinrich Tenhumberg in Münster angefragt – auch er ein maßgeblicher Angehöriger der Schönstatt-Bewegung, die im Bistum Münster damals tief verwurzelt war. Tenhumberg schrieb A. denn auch, „dass weder Köln noch Münster Sie im Stich lassen werden“.
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Die Autoren des Gutachtens werfen Tenhumberg und seinem Nachfolger Reinhard Lettmann schwere Verstöße gegen ihre Pflicht zur Verhinderung neuer Delikte durch Missbrauchstäter vor. Das Gercke-Gutachten hatte bereits bei vielen Kölner Verantwortlichen, darunter den Erzbischöfen Joseph Kardinal Höffner und Joachim Kardinal Meisner, Pflichtverstöße festgestellt. (rn)