Der Bundesjustizminister möchte die rechtlichen Grundlagen für Zwangsversteigerungen neu regeln, da er hier einen Missbrauch sieht.
Gegen „Skrupellose Geschäftsleute“Buschmann will gegen Geschäfte mit Schrottimmobilien vorgehen
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will skrupellosen Geschäften mit sogenannten Schrottimmobilien einen Riegel vorschieben. Dazu will er die rechtlichen Grundlagen für Zwangsversteigerungen neu regeln. „Mit Schrottimmobilien wird in vielen Kommunen ein böses Spiel getrieben - insbesondere dort, wo die wirtschaftlichen Verhältnisse schwierig sind“, sagte Buschmann den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Montag).
„Skrupellose Geschäftsleute ersteigern Problemhäuser, quartieren unter teils erbärmlichen Bedingungen Menschen mit Migrationsbezug dort ein und quetschen damit die Immobilien aus wie eine Zitrone - ohne je den geschuldeten Preis zu bezahlen.“ Dabei machten sie sich das Recht der Zwangsversteigerung zunutze.
Gegen Geschäfte mit Schrottimmobilien: Marco Buschmann (FDP) plant neuen Gesetzentwurf
Nach Informationen der Funke-Zeitungen sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Verwaltungsämter von Gemeinden die Chance bekommen, dem Käufer der ersteigerten Immobilie vorübergehend das Haus oder die Wohnung zu entziehen. „Nach Anordnung der gerichtlichen Verwaltung sind dann beispielsweise etwaige Mieteinnahmen an den gerichtlich bestellten Verwalter zu zahlen“, heißt es dem Bericht zufolge in dem Gesetzentwurf.
Voraussetzung sei, dass das Haus oder die Wohnung als Problemimmobilie eingestuft sei. Der Käufer der Immobilie solle in solchen Fällen das Gebäude erst dann verwalten oder vermieten können, wenn er sein Gebot der Zwangsversteigerung voll bezahlt hat. Das bisherige Gesetz über die Zwangsversteigerung verpflichtet die neuen Besitzer nur zur Zahlung einer sogenannten Sicherheitsleistung. (dpa)