Das Landesverfassungsgericht war uneins darüber, ob das Infektionsschutzgesetz als Grundlage für Grundrechtseingriffe ausreichend war – sie riefen das Bundesverfassungsgericht an. Doch Karlsruhe hält das nicht für notwendig.
Karlsruhe weist Vorlage zurückVerfassungsgericht äußert sich nicht zu früherer Corona-Verordnung

„Abstand halten!“ steht in deutscher und englischer Sprache auf einem Flatterband. (Symbolbild)
Copyright: dpa