Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) hat in Nordrhein-Westfalen 1.295 Zweitstimmen mehr geholt als bisher festgestellt.
Fünf-Prozent-HürdeBundestagswahl BSW kritisiert Auszähl-Fehler

Ein Wahlhelfer nimmt in einer Briefwahlstelle einen Stimmzettel für die Bundestagswahl 2025.
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Einer Niederschrift des Landeswahlausschuss zufolge habe sich der Anteil an BSW-Stimmen an den in NRW abgegeben Wählerstimmen um 0,012 Prozent erhöht. Was auf den ersten Blick als wenig relevant erscheint, lässt in der Partei trotzdem Hoffnungen keimen.
Bei der Wahl hatte das BSW äußerst knapp die Fünf-Prozent-Hürde verfehlt. Bundesweit fehlten für einen Einzug in den Bundestag etwa 13.400 Zweitstimmen. Die nun hinzugezählten Voten aus NRW machen rund zehn Prozent davon aus.
Einer parteiinternen Auflistung von Ergebnis-Korrekturen der Landeswahlausschüsse sind bisher bundesweit 3.730 Stimmen hinzugekommen. Obwohl die Zahlen von Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern darin noch nicht enthalten sind, scheinen diese Berichtigungen alleine noch kein Überschreiten der Fünf-Prozent-Hürde für das BSW auszumachen.
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Möglicherweise Verwechslungen
Angaben der Landeswahlbehörde zufolge sei ein Großteil der jetzt korrigierten Stimmen dem Bündnis Deutschland zugeschrieben worden. „Ein möglicher Erklärungsansatz ist dabei die Namensähnlichkeit des BSW mit dem – ähnlich klingenden – Bündnis Deutschland, das sich auf dem Stimmzettel direkt über dem BSW befand“, heißt es im Papier des Landeswahlausschusses. In einigen Wahlkreisen habe es Neuauszählungen gegeben. Bei anderen Parteien soll es nur geringfügige Korrekturen gegeben haben.
Die Landeswahlleiterin hatte zuvor die Wahlleitungen in den 64 Kreisen an Rhein und Ruhr auf die Fehlerquelle aufmerksam gemacht. Zeitgleich sei eine Eingabe des BSW bei der Behörde eingegangen, in der „Unplausibilitäten“ aufgelistet waren. Zum Teil hätten sich die Darstellungen der Partei mit von den örtlichen Wahlleitungen „bereits selbst ermittelten und korrigierten Fehlern“ gedeckt.
Konkret anordnen konnte die Landeswahlbehörde die Überprüfung der Wahlergebnisse vor Ort nicht. Nach eigenen Angaben seien nur die Kreiswahlausschüsse dazu berechtigt, Feststellungen eines Wahlvorstandes zu korrigieren.
Antrag beim Bundesverfassungsgericht
In einem zehnseitigen, internen Papier des BSW, das der Rundschau vorliegt, sind viele weitere Fälle aus anderen Bundesländern aufgeführt. Konkret fordert die Partei in einem Schreiben an die Bundeswahlleiterin eine „komplette Neuauszählung in allen Wahllokalen“ in ganz Deutschland. Entsprechend hat das BSW auch einen Antrag beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.
Die Zeit arbeitet derweil gegen das BSW. Der Bundestag mit seinen neu gewählten Abgeordneten tritt am 25. März erstmals zusammen. Der Bundeswahlausschuss will dafür in einer Sitzung an diesem Freitag den Weg frei machen. Bis dahin seien aber nicht alle Verdachtsfälle hinreichend geprüft werden, heißt es vom Bündnis Sahra Wagenknecht.
Hoffnung setzt das BSW zudem auf die Wähler, die im Ausland leben. Wegen der vergleichsweise kurzfristig angesetzten Neuwahl und den engen Fristen sollen einige von ihnen nicht mehr die Gelegenheit gehabt haben, ihre Stimme abzugeben. Auch das will das BSW überprüft wissen.
Auf Nachfrage bei der Bundesgeschäftsstelle in Berlin, ob bei einer Niederlage des Eilantrags vor dem Bundesverfassungsgericht eine ordentliche Klage zu einem späteren Zeitpunkt erwogen werde, gab sich BSW-Pressesprecher Christian Posselt zurückhaltend: „Wir sind natürlich entschlossen, auf unser Recht zu bestehen. Welche konkreten Schritte wir einleiten, werden wir zu gegebener Zeit entscheiden.“