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Bundesregierung: Beziehungen nicht belastetHaftbefehl wegen Nord Stream ändert nichts an deutscher Unterstützung für die Ukraine

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Wolfgang Büchner, stellvertretender Regierungssprecher, beantwortet während der Regierungspressekonferenz vor der Bundespressekonferenz Fragen von Journalisten.

Wolfgang Büchner, stellvertretender Regierungssprecher, beantwortet während der Regierungspressekonferenz vor der Bundespressekonferenz Fragen von Journalisten.

Das Verfahren sei völlig unabhängig von der Beziehung zur Ukraine, sagte Wolfgang Büchner, stellvertretender Regierungssprecher. Laut Medienberichten sei ein Haftbefehl gegen einen Ukrainer erwirkt worden.

Die Bundesregierung sieht die Beziehungen zur Ukraine nicht durch den Haftbefehl gegen einen ukrainischen Verdächtigen wegen der Explosionen an den Nord-Stream-Pipelines belastet. Der Haftbefehl des Generalbundesanwalts habe mit den politischen Beziehungen zur Ukraine „zunächst mal gar nichts zu tun“, sagte Vize-Regierungssprecher Wolfgang Büchner am Mittwoch in Berlin. An der deutschen Unterstützung für die Ukraine werde sich nichts ändern.

Fall „völlig unabhängig“ von Beziehung zur Ukraine

„Es geht hier in der Sache um die auf die juristische Aufarbeitung eines strafrechtlich relevanten Vorgangs“, wofür der Generalbundesanwalt zuständig sei, sagte Büchner weiter. „Das Verfahren ist völlig unabhängig davon, dass wir die Ukraine, wie der Bundeskanzler immer wieder gesagt hat, so lange wie nötig in ihrem Verteidigungskampf gegen diesen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands unterstützen werden.“

Zum Stand der Ermittlungen wollte sich der Regierungssprecher mit Verweis auf die Zuständigkeit der Justiz nicht äußern. Ganz allgemein sagte Büchner, „dass hier die Ermittlungen nach Recht und Gesetz geführt werden, auch ohne Ansehen der Person“. Ungeachtet der möglichen Ermittlungsergebnisse „ändert sich natürlich nichts an der Tatsache, dass Russland einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine führt“.

Ukrainischer Taucher soll Teil der mutmaßlichen Pipeline-Anschläge von 2022 sein

Zuvor hatten verschiedene Medien in Deutschland darüber berichtet, dass der Generalbundesanwalt einen Haftbefehl gegen einen Ukrainer beantragt habe. Nach Recherchen von ARD, „Süddeutscher Zeitung“ und der „Zeit“ steht der Mann im Verdacht, an den mutmaßlichen Anschlägen auf die Ostseepipelines Nord Stream 1 und 2 im Jahr 2022 beteiligt gewesen zu sein.

Überblick über Pipeline-Verläufe und Verortung der Lecks sowie der Insel Bornholm.

Überblick über Pipeline-Verläufe und Verortung der Lecks sowie der Insel Bornholm.

Den Medienberichten zufolge gehen die deutschen Ermittler davon aus, dass der Ukrainer einer der Taucher war, die Sprengsätze an den Nord-Stream-Pipelines platzierten. Es werde auch gegen weitere Verdächtige aus der Ukraine ermittelt. Bei ihnen handelt es sich den Berichten zufolge ebenfalls um Taucher, doch liegt gegen sie bislang kein Haftbefehl vor. Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj hat eine Verwicklung seines Landes mehrfach bestritten.

Im September 2022 - inmitten der geopolitischen Spannungen rund um Russlands Einmarsch in die Ukraine - waren an den beiden Nord-Stream-Pipelines vor der dänischen Insel Bornholm und der südschwedischen Küste vier große Gaslecks entdeckt worden. Kurz zuvor hatten seismische Institute zwei Unterwasserexplosionen aufgezeichnet. (afp)