Bonpflicht ab 2020Bäcker warnen vor Mehraufwand und Umweltbelastung
Berlin/Düsseldorf – Für jede Brötchen-Tüte ein Kassenbon? Für Bäckermeister Josef Hinkel wäre das unvorstellbar. 2000 Kunden kaufen jeden Tag Gebäck in den Filialen seiner Bäckerei in Düsseldorf. Die Ausgabe von Belegen an jeden einzelnen Käufer wäre für das Geschäft eine Katastrophe, sagt Hinkel.
Diese Regelung gilt ab Januar 2020
Die Bonpflicht ist ein Teil des Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen von 2016. Darin sind diverse Maßnahmen enthalten, etwa die seit 2018 geltende Möglichkeit einer „Kassen-Nachschau“.
Doch genau das sieht ein Steuergesetz der Bundesregierung vor – schon ab dem 1. Januar nächsten Jahres soll der Kassenzettel zur Pflicht werden. Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks warnt vor „Müllbergen“ aus Kassenbelegen.
Unnötige Bürokratie und Druckaufwand
Eigentlich will die Bundesregierung mit der neuen Regelung Datenmanipulationen unterbinden und so Steuerhinterziehung bekämpfen. Praktisch verursacht die sogenannte Belegausgabepflicht aber gleich mehrere Probleme. Zum einen, so Josef Hinkel, sei das unnötige Bürokratie. Zudem rechnet der Bäcker-Verband vor, dass in Deutschland jährlich mehr als fünf Milliarden Kassenzettel gedruckt werden müssten, wenn Bäcker jedem Kunden einen Bon aushändigen.
Dabei betrifft die neue Regelung nicht nur Bäckereien, sondern grundsätzlich alle Läden mit elektronischem Kassensystem. Das Lebensmittelhandwerk sei aber besonders betroffen, weil bisher kaum ein Kunde einen Bon verlange, sagt Daniel Schneider, Hauptgeschäftsführer des Bäcker-Verbands.
Nur drei Prozent der Kunden fragen nach Beleg
„Es macht natürlich einen Unterschied, ob Sie ein Fernsehgerät oder einen teuren Mantel kaufen, bei dem Sie als Kunde einen Bon haben möchten, oder ein Brot.“ Laut Verband fragen nur drei Prozent der Kunden beim Bäcker nach einem Beleg.
Auch Fleischer machen sich Sorgen wegen des geplanten Zwangs zum Kassenbon. Viele Metzger geben schon heute Bons beim Fleischverkauf aus. Doch wenn künftig auch für jede Frikadelle ein Kassenzettel fällig wird, wird das zum Problem, sagt Martin Fuchs, Chef des Deutschen Fleischer-Verbands. Ohnehin sei die Regelung kein geeignetes Instrument zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung, so Fuchs. Man könne stattdessen besser Stichproben durchführen oder elektronisch kontrollieren.
Bonpflicht trifft ältere Kunden und verursacht Papiermüll
„Mit der Verpflichtung zum Kassenzettel geht man bei der Digitalisierung einen Schritt zurück“, sagt auch Bäcker Josef Hinkel. Was sich Hinkel wünscht, sind moderne Lösungen, die möglichst keinen Papiermüll produzieren. Das Gesetz sieht zwar die Möglichkeit vor, den Kassenbon auch aufs Handy oder in die Mailbox zu schicken. Allerdings hält das der ZDH derzeit noch für unrealistisch: Die Software für die elektronische Bon-Versendung sei kaum verbreitet.
Und für ältere Kunden sei die Nutzung entsprechender Apps oft kein Thema. Zudem würde man für eine elektronische Übermittlung der Kassenzettel die ausdrückliche Zustimmung der Kunden brauchen und Kontaktdaten wie seine Mail-Adresse.
Bäckereien können sich der neuen Regelung entziehen
Der Bonpflicht könnten sich Betriebe theoretisch entziehen. „Aus Gründen der Zumutbarkeit und Praktikabilität“ besteht die Möglichkeit, sich davon zu befreien, so der Gesetzestext. Das gilt explizit bei dem „Verkauf von Waren an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen gegen Barzahlung“. Darunter würden auch die Bäckereien fallen. In der Realität scheint die Befreiung durch die Finanzbehörden bisher aber nicht zu funktionieren. Laut dem ZDH haben Antragsteller bisher „nur sehr vereinzelt“ Erfolg.
In welchen Fällen die Behörden einem Antrag stattgeben, sei außerdem nicht bundesweit abgestimmt. „Hier bedarf es schnellstmöglich einer abgestimmten Rechtsauffassung der Finanzverwaltungen“, so der Handwerks-Verband.Josef Hinkel macht sich indes keine Sorgen, auch wenn er die neue Regelung als „Humbug“ bezeichnet. Er und sein Steuerberater sind zuversichtlich, dass sich seine Bäckerei früher oder später von der Bonpflicht befreien wird.