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Blasphemie-Streit„Gott kann man gar nicht beleidigen“

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Symbolbild Religion: Das gusseiserne Denkmal für den deutschen Reformator Martin Luther (1483-1546) auf dem Marktplatz der Lutherstadt Wittenberg.

München/Rom – In der Debatte um ein Blasphemie-Verbot fordert Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) eine konsequente strafrechtliche Verfolgung von Gotteslästerung. „Unsere Verfassung schützt alle Religionen. Zu diesem Schutzauftrag (...) gehört für mich selbstverständlich auch, dass der Rechtsstaat konsequent einschreitet, wo das religiöse Bekenntnis missachtet wird“, sagte Herrmann am Freitag nach Angaben eines Sprechers. „Hier müssen wir die gesetzlichen Möglichkeiten voll ausschöpfen.“

Herrmann zeigte Verständnis für den Vorstoß des katholischen Erzbischofs von Bamberg, Ludwig Schick, der am Mittwoch eine Bestrafung für die „Verspottung religiöser Werte und Gefühle“ gefordert hatte. „Wer die Seele der Gläubigen mit Spott und Hohn verletzt, der muss in die Schranken gewiesen und gegebenenfalls auch bestraft werden“, hatte Schick gesagt.

Die Achtung der religiösen Überzeugung sei eine Grundvoraussetzung für ein gutes Zusammenleben, sagte Herrmann - unabhängig davon, um welche Religion es sich handele. Bereits heute sei es strafbar, wenn das religiöse Bekenntnis in einer Art beschimpft werde, die den öffentlichen Frieden stören könne. Oft würden religiöse Symbole, Institutionen oder ihre Vertreter um der bloßen Publicity oder Effekthascherei missbraucht. Nicht selten geschehe das unter dem Deckmantel der Presse- oder Kunstfreiheit.

Marx zurückhaltend bei Forderung nach Blasphemie-Verbot

Der Erzbischof von München und Freising, Kardinal Reinhard Marx, hat zurückhaltend auf die Forderung nach einem Verbot der Gotteslästerung in Deutschland reagiert. Das Thema sei nicht neu. „Wir haben schon oft in der Deutschen Bischofskonferenz darüber gesprochen“, sagte Marx am Rande einer Pilgerfahrt in Rom. Marx' Bamberger Amtskollege Ludwig Schick hatte zuletzt ein Gesetz zum Blasphemie-Verbot gefordert. Marx forderte eine Differenzierung: „Gott kann man gar nicht beleidigen.“ Wenn, dann gehe es um die religiösen Gefühle der Gläubigen, die geschützt werden müssten. Und hier sei es verständlich, wenn sich religiöse Menschen wünschten, dass ihr Glaube mit Respekt behandelt werde. (dpa)